Findet veraltete GKG- und RVG-Gebührenwerte (Stand 2021) und die alte Mahnbescheid-Mindestgebühr 36 € in Code und Config von Inkasso-, Mahn- und Kanzleisoftware. KostRÄG 2025, gültig seit 1.6.2025. Runs entirely in your browser — nothing is uploaded.
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Veraltete Gebührenwerte seit 1.6.2025 (KostRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): GKG Anlage 2, RVG Anlage 2, Mahnbescheid-Mindestgebühr Nr. 1100 KV GKG 38,00 € statt 36,00 €.
Eine anwaltliche 1,0-Gebühr nach VV 3305 RVG für einen Mahnantrag über 5.000 € beträgt 354,50 €.
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Sieben Befunde in einer einzigen Kostendatei: So viele veraltete Gebührenwerte fand der Kostentabellen-Lint in der Beispieldatei dirty.ts, dem Kostenmodul eines Inkasso-Backends — sechs Fehler und eine Warnung. Das betrifft Entwicklerinnen und Entwickler in Deutschland, die Inkasso-, Mahn- oder Kanzleisoftware pflegen und Mahnbescheid-Kosten im Code berechnen.
Der Hintergrund: Am 1.6.2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 109). Es hat die Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes (Anlage 2 zu § 34 GKG) und die Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (Anlage 2 zu § 13 RVG) neu gefasst. Die Mindestgebühr für den Mahnbescheid nach Nr. 1100 KV GKG stieg von 36,00 € auf 38,00 €. Wer diese Werte als Konstanten, JSON oder YAML im Code hat, rechnet seitdem mit Zahlen von 2021.
Was das in Euro heißt, zeigt ein Streitwert von 5.000 €. Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid ist eine 0,5-Gebühr: mit der neuen Tabelle 85,25 €, mit der alten 80,50 €. Die Anwaltsgebühr für den Mahnantrag ist eine 1,0-Gebühr nach VV 3305 RVG: neu 354,50 €, alt 334,00 €. Wer die alte Tabelle nutzt, setzt pro Antrag 20,50 € Anwaltsgebühr zu wenig an. Bei einem Streitwert von 800 € greift die Mindestgebühr: 38,00 € statt 36,00 €.
Die sieben Befunde der Beispieldatei im Einzelnen, links die Zeile im Code, rechts der Wert seit 1.6.2025:
Der letzte Befund ist kein Tabellenwert, sondern ein Rechenfehler, der oft beim Kopieren entsteht: Die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren ist eine 0,5-Gebühr. Der Faktor 1,0 gehört zur Anwaltsgebühr nach VV 3305. Der Lint unterscheidet beides: Steht in der Zeile RVG, Anwalt oder VV 3305, meldet er den Faktor 1,0 nicht.
Wie der Check arbeitet: Er liest jede Zeile, erkennt deutsche und technische Zahlschreibweisen (1.000, 1000, 1_000, 161,00, 170.5) und vergleicht jede Kombination aus Wertstufe und Gebühr mit beiden Tabellen bis 50.000 €, alt und neu. Findet er die Stufe zusammen mit dem Wert von 2021 und nicht mit dem Wert von 2025, meldet er die Zeile. Dazu kommen die Mindestgebühr, der Faktor und ein Tabellen-Stand vor dem 1.6.2025. Insgesamt sind es 5 Checks. Die korrigierte Datei clean.ts ergibt 0 Befunde.
Ein Detail, das Rechner oft vergessen: das Übergangsrecht. Für Verfahren, die vor dem 1.6.2025 anhängig wurden, gelten nach § 71 GKG die alten Gerichtskosten; für Anwaltsaufträge vor diesem Tag nach § 60 RVG die alte Vergütung. Der Lint hat deshalb ein Stichtagsfeld. Setzt man es auf ein Datum vor dem 1.6.2025, meldet er nichts, weil die Werte von 2021 dann noch richtig sind.
Warum nicht einfach einen Online-Gebührenrechner nehmen? Der rechnet einen einzelnen Streitwert richtig, liest aber nicht die Tabelle in eurem Repository. Ein Chatbot kennt eure Konstanten-Datei nicht und prüft sie nicht Zeile für Zeile gegen die Anlage 2. Der Lint läuft lokal, in VS Code und im Browser.
Gratis und ohne Schlüssel prüft er die geöffnete Datei mit allen 5 Checks und zeigt zu jedem Befund den neuen Wert. Die Vollversion prüft den ganzen Workspace auf einmal, schreibt einen CSV-Bericht für das Audit und liefert die fertigen 2025-Tabellen als JSON, TypeScript und PHP.
Zum Maßstab: Eine anwaltliche 1,0-Gebühr nach VV 3305 RVG für einen Mahnantrag über 5.000 € beträgt 354,50 €.
Er liest Quellcode und Konfigurationsdateien von Mahn- und Inkassosoftware und meldet jede Zeile, in der noch ein GKG- oder RVG-Gebührenwert von 2021 steht, die alte Mahnbescheid-Mindestgebühr von 36 € statt 38 € nach Nr. 1100 KV GKG, einen falschen Faktor für die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren und einen Tabellen-Stand vor dem 1.6.2025. Neben jedem Befund steht der neue Wert.
Für Entwicklerinnen und Entwickler in Deutschland, die Inkasso-Software, Forderungsmanagement, Kanzleisoftware oder ein Mahnmodul in einer Buchhaltung pflegen und dort Mahnbescheid-Kosten berechnen. Also für alle, deren Code Gebührentabellen nach GKG oder RVG als Konstanten, JSON oder YAML enthält und die seit dem KostRÄG 2025 prüfen müssen, ob die Werte noch stimmen.
Ein Online-Gebührenrechner rechnet einen einzelnen Streitwert, er liest aber nicht den Code, in dem eure Tabelle steht. Ein Chatbot kennt eure Konstanten-Datei nicht und prüft nicht jede Zeile gegen die Anlage 2 in der Fassung vom 1.6.2025. Der Lint vergleicht jede Tabellenstufe bis 50.000 € mit dem alten und dem neuen Wert.
Gratis und ohne Schlüssel: alle 5 Checks in der geöffneten Datei, mit altem und neuem Wert je Befund, auch im Browser. Die Vollversion für $29 einmal prüft den ganzen Workspace auf einmal, schreibt einen CSV-Bericht für das Audit und liefert die fertigen 2025-Tabellen als JSON, TypeScript und PHP zum Einfügen. Ein Lizenzschlüssel gilt pro Person oder Team-Platz.
Zum Vergleich: Eine anwaltliche 1,0-Gebühr nach VV 3305 RVG für einen Mahnantrag über 5.000 € beträgt seit dem 1.6.2025 354,50 €. Wer mit der Tabelle von 2021 rechnet, setzt dafür nur 334,00 € an, also 20,50 € zu wenig pro Antrag. Die Vollversion des Lints kostet $29 einmal.
Ein allgemeiner KI-Chat antwortet aus Trainingsdaten mit Stichtag, kann Ihr Repository nicht lesen und nennt keine Regelversion. Kostentabellen-Lint: GKG & RVG 2025 für Mahn-Software prüft die geöffnete Datei gegen 5 Regeln aus einem Regelwerk mit Stand 2026-09-28 und zeigt die genaue Zeile samt Korrektur. Für Meldung, Prüfung oder Kunden brauchen Sie dieses datierte Ergebnis zu Ihren eigenen Dateien.
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