Ausgleichsabgabe nach SGB IX: Staffelbetrag, Jahresbetrag, Säumniszuschlag und Frist

Erhebungsjahr 2025 – Anzeige und Zahlung bis 31.03.2026, mit den neuen Staffelbeträgen 155, 275, 405 und 815 Euro

Pflichtarbeitsplätze (5 Prozent)Plätze
Unbesetzte PflichtplätzePlätze
BeschäftigungsquoteProzent
Staffelbetrag je Monat und PlatzEuro
Angewandte Rechtsgrundlage
Ausgleichsabgabe für das ErhebungsjahrEuro
SäumniszuschlagEuro
Zu zahlen insgesamtEuro
Mehrkosten gegenüber den Sätzen bis 2024Euro
Anzeige- und Zahlungsfrist
Vollversion (29 US-Dollar einmalig)
Export der fertigen Berechnung als CSV für Personalakte und Prüfung sowie ein wiederkehrender Fristalarm zum 31. März jedes Jahres. Die Rechnung oben bleibt vollständig gratis, ohne Schlüssel und ohne Limit.
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz · 7 Tage volle Rückerstattung. Zeitgebühr nach § 13 StBVV: 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde.
CSV-Export und Fristalarm freischalten
Neue Staffelbeträge ab Erhebungsjahr 2025
Rechnet mit 155, 275, 405 und 815 Euro je Monat statt mit den alten 140, 245, 360 und 720 Euro.
Sonderregelung für kleinere Arbeitgeber
Deckelt den Satz für Betriebe unter 40 Arbeitsplätzen auf 155 oder 235 Euro und für 40 bis unter 60 auf 155, 275 oder 465 Euro.
Rundung der Pflichtarbeitsplätze
Rundet Bruchteile ab 0,5 auf, bei weniger als 60 Arbeitsplätzen dagegen ab (§ 157 SGB IX).
Säumniszuschlag
Rechnet 1 Prozent des rückständigen Betrags je angefangenem Monat nach dem 31. März.
Frist und Bußgeldrisiko
Zeigt die Anzeige- und Zahlungsfrist 31.03.2026 und weist auf das Bußgeld bis 10.000 Euro nach § 238 SGB IX hin.

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Erhebungsjahr 2025 – Anzeige und Zahlung bis 31.03.2026, mit den neuen Staffelbeträgen 155, 275, 405 und 815 Euro

Zeitgebühr nach § 13 StBVV: 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, eine Stunde Lohnbüro kostet also 60 bis 140 Euro.

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Häufige Fragen

Was rechnet dieser Rechner genau aus?

Aus fünf Eingaben – Erhebungsjahr, Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt, besetzte Pflichtplätze, Monate mit Beschäftigungspflicht und Monate nach dem 31. März gezahlt – rechnet er Pflichtarbeitsplätze, Beschäftigungsquote, Staffelbetrag, Jahresbetrag, Säumniszuschlag und Frist. Für das Erhebungsjahr 2025 gelten 155, 275, 405 und 815 Euro je Monat und unbesetztem Platz.

Für wen ist das gedacht?

Für Lohnbuchhaltung, Personalabteilung und Schwerbehindertenvertretung in deutschen Betrieben mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Diese Betriebe müssen fünf Prozent der Plätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen und die Anzeige bis zum 31. März an die Agentur für Arbeit schicken. Auch Steuerkanzleien nutzen die Rechnung als Gegenprobe vor der Anzeige.

Warum reichen IW-Elan oder ein Chatbot nicht?

IW-Elan der Bundesagentur rechnet erst aus der fertig eingegebenen Anzeige und vergleicht die alten und neuen Staffelbeträge nicht. Chatbots nennen weiterhin 140, 245, 360 und 720 Euro, weil die Erhöhung auf 155, 275, 405 und 815 Euro erst für das Erhebungsjahr 2025 gilt und am 31.03.2026 erstmals gezahlt wird.

Was ist gratis und was kostet der Schlüssel?

Gratis ist die vollständige Berechnung: alle zehn Ergebnisse, beide Erhebungsjahre, ohne Schlüssel, ohne Wasserzeichen und ohne Limit. Der Schlüssel für 29 US-Dollar schaltet zwei andere Dinge frei: den CSV-Export der fertigen Berechnung für Personalakte und Prüfung und einen wiederkehrenden Fristalarm zum 31. März jedes Jahres.

Was kostet dieselbe Rechnung beim Lohnbüro?

Die Zeitgebühr nach Paragraf 13 StBVV beträgt 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, eine Stunde kostet also 60 bis 140 Euro. Eine verpasste oder verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 238 SGB IX und kann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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