Acht Jahre statt zehn seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz: der Rechner nennt das Datum, ab dem der Ordner in den Schredder darf — und rechnet die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist mit.
| Aufbewahrungsfrist | — | Jahre |
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| Rechtsgrundlage | — | |
| Aufbewahrungsfrist endet | — | |
| Festsetzungsfrist endet | — | |
| Vernichtung erlaubt ab | — | |
| Status | — | |
| Jahre über der Frist gelagert | — | Jahre |
| In diesen Jahren gebundene Archivkosten | — | EUR |
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Acht Jahre statt zehn seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz: der Rechner nennt das Datum, ab dem der Ordner in den Schredder darf — und rechnet die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist
StBVV §13 in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung: Zeitgebühr 16,50 bis 41 EUR je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 EUR je Stunde Kanzleizeit für eine Archivfreigabe.
Vollversion kaufen — $60Er nennt für einen konkreten Beleg das früheste Datum, an dem Sie ihn vernichten dürfen. Sie wählen eine von fünf Belegarten, geben das Kalenderjahr des Belegs und das Jahr der Steuererklärung ein. Der Rechner setzt die Frist nach §147 AO, §257 HGB, §14b UStG oder §41 EStG an, prüft den BEG-IV-Stichtag und verlängert um die Festsetzungsfrist.
Für Buchhalterinnen, Steuerfachangestellte und Büroleitungen in deutschen KMU und Steuerkanzleien, die ein Altarchiv auflösen, einen Umzug planen oder ein DSGVO-Löschkonzept schreiben müssen. Auch für Datenschutzbeauftragte, die belegen müssen, ab wann eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht als Rechtsgrundlage entfällt.
Eine Tabelle nennt die Jahreszahl, aber nicht Ihr Datum. Sie verschweigt zwei Stellen, an denen das Ergebnis kippt: den BEG-IV-Stichtag, der die Achtjahresfrist nur auf Belege anwendet, deren alte Zehnjahresfrist am 01.01.2025 noch lief, und die Ablaufhemmung nach §147 Abs. 3 Satz 5 AO bei offener Festsetzungsfrist.
Kostenlos ist die vollständige Rechnung für alle fünf Belegarten, unbegrenzt oft, ohne Schlüssel und ohne Wasserzeichen. Der Schlüssel für 60 Dollar schaltet zwei andere Dinge frei: den CSV-Export der gesamten Vernichtungsliste über alle Jahrgänge zum Abheften und einen Jahresalarm, der am 2. Januar die neu frei gewordenen Jahrgänge meldet.
Nach §13 StBVV in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung rechnet eine Kanzlei die Zeitgebühr mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde ab, also 66 bis 164 Euro je Stunde. Eine Archivfreigabe über mehrere Jahrgänge kostet damit leicht mehrere Hundert Euro, jedes Mal wenn Sie sie brauchen.
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