Füllen Sie die Rechnung aus und laden Sie eine XRechnung (EN 16931, CII) herunter, die Ihr Kunde in seine Buchhaltung einlesen kann. Ohne Anmeldung – nichts wird hochgeladen.
Getestet mit dem offiziellen Prüfer: KoSIT-Validator 1.6.3 · XRechnung-Konfiguration 2026-08-31 – 10 von 10 Testrechnungen akzeptiert (02.10.2026).
Absender und Bankdaten speichern · Kundenliste · fortlaufende Rechnungsnummer · Archiv aller erzeugten Rechnungen mit erneutem XML-Download
Pro: 7 € pro Monat oder 59 € pro Jahr
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD im passenden Profil). Eine PDF oder ein Foto gilt als sonstige Rechnung.
Empfangen müssen alle Unternehmen seit 01.01.2025. Ausstellen: ab 01.01.2027, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres über 800.000 € lag, sonst ab 01.01.2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).
Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV). Empfangen und archivieren müssen sie E-Rechnungen trotzdem.
Unsere Testrechnungen (19 %, 7 % gemischt, § 19 und § 13b) hat der offizielle Prüfer KoSIT-Validator 1.6.3 · XRechnung-Konfiguration 2026-08-31 am 02.10.2026 ohne Fehler und ohne Warnung akzeptiert. Prüfen Sie Ihre eigenen Angaben trotzdem auf Richtigkeit.
Bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID, sonst die Bestellnummer oder eine Referenz Ihres Kunden. Das Feld ist in der XRechnung Pflicht.
Nein. Die XRechnung wird in Ihrem Browser erzeugt und direkt heruntergeladen.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Fundstellen geprüft am 02.10.2026 (§ 14, § 27 Abs. 38 UStG · § 33, § 34a UStDV). · 2026-10-02
Fügen Sie diesen Code in Ihre Seite ein. Er läuft im Browser Ihrer Besucher und bleibt aktuell. Eingaben werden nicht gespeichert.