E-Rechnung erstellen – kostenlos, als XRechnung, direkt im Browser

Füllen Sie die Rechnung aus und laden Sie eine XRechnung (EN 16931, CII) herunter, die Ihr Kunde in seine Buchhaltung einlesen kann. Ohne Anmeldung – nichts wird hochgeladen.

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Getestet mit dem offiziellen Prüfer: KoSIT-Validator 1.6.3 · XRechnung-Konfiguration 2026-08-31 – 10 von 10 Testrechnungen akzeptiert (02.10.2026).

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    Ab wann muss ich?

    Weitere E-Rechnung-Tools

    Häufige Fragen

    Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD im passenden Profil). Eine PDF oder ein Foto gilt als sonstige Rechnung.

    Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

    Empfangen müssen alle Unternehmen seit 01.01.2025. Ausstellen: ab 01.01.2027, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres über 800.000 € lag, sonst ab 01.01.2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).

    Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

    Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV). Empfangen und archivieren müssen sie E-Rechnungen trotzdem.

    Wird die erzeugte XRechnung akzeptiert?

    Unsere Testrechnungen (19 %, 7 % gemischt, § 19 und § 13b) hat der offizielle Prüfer KoSIT-Validator 1.6.3 · XRechnung-Konfiguration 2026-08-31 am 02.10.2026 ohne Fehler und ohne Warnung akzeptiert. Prüfen Sie Ihre eigenen Angaben trotzdem auf Richtigkeit.

    Was trage ich bei Käuferreferenz ein?

    Bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID, sonst die Bestellnummer oder eine Referenz Ihres Kunden. Das Feld ist in der XRechnung Pflicht.

    Werden meine Daten hochgeladen?

    Nein. Die XRechnung wird in Ihrem Browser erzeugt und direkt heruntergeladen.

    Kein Steuer- oder Rechtsrat. Fundstellen geprüft am 02.10.2026 (§ 14, § 27 Abs. 38 UStG · § 33, § 34a UStDV). · 2026-10-02

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