Ab 1. Januar 2027 müssen Lieferanten mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen schicken. Kommt trotzdem ein PDF, berechtigt es laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug – im Beispiel 41.040 € Vorsteuer 2027.
| Eingangsrechnungen im Jahr | - |
| Davon Papier oder PDF | - |
| Papier/PDF über 250 € brutto (keine Kleinbetragsrechnung) | - |
| Rechnungen 2027, die eine E-Rechnung sein müssten (Lieferant über 800.000 €) | - |
| Davon pro Monat | - |
| Vorsteuer 2027 auf diesen Rechnungen – dem Grunde nach nicht abziehbar, bis eine E-Rechnung nachgereicht ist | - |
| Vorsteuer 2027 pro Monat (je Voranmeldung) | - |
| Vorsteuer ab 2028, wenn alle Lieferanten bei PDF bleiben (Pflicht dann für alle) | - |
| Arbeitsstunden 2027 für Nachforderungen | - |
| Kosten 2027 für Nachforderungen | - |
| Kosten ab 2028 für Nachforderungen pro Jahr | - |
Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Stand: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Abschnitt 15.2a Abs. 1 UStAE) und § 27 Abs. 38 UStG. Eine nachgereichte E-Rechnung berichtigt die Rechnung; im Einzelfall kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug trotzdem gewähren (Abschnitt 15.2a Abs. 1a UStAE). EDI-Verfahren bleiben mit Zustimmung bis 31.12.2027 zulässig. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
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Ab 1.1.2027 muss bei über 800.000 € Vorjahresumsatz eine E-Rechnung kommen, sonst gibt es dem Grunde nach keinen Vorsteuerabzug (BMF, 15.10.2025).
Vollversion kaufen — $21Ich habe einen SchlüsselEr zählt aus Ihren Eingangsrechnungen, wie viele ab 1. Januar 2027 eine E-Rechnung sein müssten, weil der Lieferant 2026 mehr als 800.000 € Umsatz hatte, und wie viel Vorsteuer darauf liegt. Diese Vorsteuer ist laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 dem Grunde nach nicht abziehbar, solange nur eine PDF- oder Papierrechnung vorliegt.
Für Buchhaltung, Geschäftsführung und Selbstständige in Deutschland, die Vorsteuer aus inländischen B2B-Eingangsrechnungen ziehen und noch viele Rechnungen als PDF per E-Mail oder auf Papier bekommen. Besonders für Betriebe mit großen Lieferanten wie Großhandel, Energieversorger, Leasing- oder Telekommunikationsanbieter, die ab 2027 nur noch E-Rechnungen schicken dürfen.
Die meisten Texte erklären die Pflicht aus Sicht des Rechnungsausstellers: Wann muss ich senden? Für Ihre Vorsteuer zählt aber der Umsatz Ihres Lieferanten, nicht Ihrer. 2027 sind PDF-Rechnungen von kleinen Lieferanten noch in Ordnung und von großen nicht mehr. Kleinbeträge bis 250 € bleiben ausgenommen. Dieser Rechner trennt genau diese drei Gruppen.
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