Rechnungen aus 2023 verjähren am 2026-12-31 — Frist, Neubeginn nach Teilzahlung und Stichtag für den Mahnantrag
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| Tage bis Verjährung | — | Tage |
| Betrag, der dann verjährt | — | |
| Mahnantrag muss eingehen bis | — | |
| Fristbeginn | — | |
| Neubeginn (§212 BGB) | — | |
| Rechtsgrundlage | — | |
| Status | — |
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Rechnungen aus 2023 verjähren am 2026-12-31 — Frist, Neubeginn nach Teilzahlung und Stichtag für den Mahnantrag
Anwalt mahnt 4.800 € an: 1,3-Geschäftsgebühr nach RVG Anlage 2 (seit 2025-06-01) = 460,85 € netto pro Forderung
Vollversion kaufen — $60Der Rechner nimmt Betrag, Anspruchsart, Fälligkeitsdatum und eine eventuelle Teilzahlung und gibt mit 5 inputs und 8 outputs Fristbeginn, Verjährungsdatum, Resttage und den letzten Tag für den Mahnantrag aus. Eine Rechnung über 4.800 €, fällig 2023-11-15, verjährt am 2026-12-31; ab Stichtag 2026-09-23 bleiben 99 Tage. Grundlage sind §195, §199, §212, §438, §634a und §197 BGB.
Für Freiberufler, Handwerker, Agenturen und kleine Unternehmen in Deutschland, die offene Rechnungen aus 2023 oder früher haben und vor dem Jahreswechsel wissen müssen, welche Forderung am 2026-12-31 verjährt. Auch Buchhaltungen, die vor einem Mahnbescheid-Antrag die Frist jeder Forderung einzeln prüfen, sparen sich das Nachschlagen der Paragrafen.
Ein allgemeiner Datumsrechner addiert 3 Jahre auf das Rechnungsdatum und landet bei 2023-11-15 falsch auf 2026-11-15. §199 BGB zählt aber ab dem Schluss des Jahres, also bis 2026-12-31. Eine Teilzahlung startet die Frist nach §212 BGB neu, und zwar ab dem Zahltag: Teilzahlung 2025-03-10 ergibt 2028-03-10.
Kostenlos und ohne Limit: die komplette Berechnung für jede einzelne Forderung, im Browser-Popup und auf der Webseite, ohne Schlüssel. Die Vollversion kostet einmalig $60 mit einem Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Sie exportiert alle Forderungen als .csv-Mahnliste und setzt Browser-Erinnerungen vor jedem Verjährungsdatum.
Mahnt ein Anwalt eine Forderung über 4.800 € außergerichtlich an, fällt nach RVG Anlage 2 (Fassung seit 2025-06-01) für einen Wert bis 5.000 € eine Gebühr von 354,50 € an; die übliche 1,3-Geschäftsgebühr beträgt 460,85 € netto zuzüglich Auslagen. Die Fristberechnung selbst erledigt dieser Rechner kostenlos.
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