Handwerkerrechnung an Privatkunden: Ohne getrennt ausgewiesene Arbeitskosten und Überweisung verliert Ihr Kunde die Steuerermäßigung nach § 35a EStG – 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. Keine Rechnung binnen sechs Monaten: Bußgeld bis 5.000 € (§ 26a UStG).
Rechnung über 1.686,23 € – Ihr Kunde zieht davon 246,81 € Steuer nach § 35a EStG ab, wenn er überweist.
| Pos. | Leistung | Betrag netto |
| 1 | Arbeitsleistung: Malerarbeiten Wohnzimmer und Flur: Wände spachteln, grundieren, zweimal streichen 16 Std. × 62,00 € | 992,00 € |
| 2 | Fahrt- und Maschinenkosten | 45,00 € |
| 3 | Material | 380,00 € |
| Summe netto | 1.417,00 € | |
| zzgl. Umsatzsteuer 19 % | 269,23 € | |
| Rechnungsbetrag | 1.686,23 € |
Steuerbefreit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Ausweis für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Arbeitskosten einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten 1.234,03 € brutto; Material 452,20 € brutto.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 28.10.2026 auf das Konto DE00 0000 0000 0000 0000 00. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG muss die Zahlung auf unser Konto erfolgen; Barzahlung wird nicht anerkannt.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
| Lohn netto (Stunden × Stundensatz) | 992,00 € |
| Arbeitskosten netto (Lohn + Fahrt/Maschinen) | 1.037,00 € |
| Rechnungsbetrag netto | 1.417,00 € |
| Umsatzsteuer (0 bei § 19 UStG) | 269,23 € |
| Rechnungsbetrag brutto | 1.686,23 € |
| Arbeitskosten brutto (für § 35a) | 1.234,03 € |
| Material brutto (nicht begünstigt) | 452,20 € |
| 20 % der Arbeitskosten | 246,81 € |
| Steuerermäßigung des Kunden nach § 35a Abs. 3 EStG | 246,81 € |
| Was der Auftrag den Kunden nach Steuer kostet | 1.439,42 € |
| Lohnanteil an der Rechnung | 73,18 % |
| Restlicher § 35a-Höchstbetrag des Kunden | 953,19 € |
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Die Rechnung oben übernimmt jede Änderung sofort. Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG werden darunter geprüft.
Ihr Privatkunde zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von seiner Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Das gilt nur für Arbeitskosten, nicht für Material (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG), und nur, wenn er eine Rechnung hat und auf Ihr Konto gezahlt hat (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Fahrt- und Maschinenkosten zählt das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu den Arbeitskosten.
Für Arbeiten an einem Grundstück müssen Sie auch Privatkunden innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG); wer das vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 € (§ 26a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 UStG). Die Rechnung muss dann auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden hinweisen (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €) weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Tun Sie es trotzdem, schulden Sie den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG).
Einmal zahlen, als Excel-Datei behalten (4 Tabellenblätter): Rechnungsbuch mit 100 Zeilen und fortlaufenden Rechnungsnummern, Lohn- und Materialanteil je Rechnung, Frist „Rechnung spätestens 6 Monate nach Leistung“ und offene Beträge; dazu eine Jahresübersicht der Arbeitskosten je Kunde für dessen §
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Gesetzlicher Maßstab: Ein Steuerberater rechnet nach § 13 StBVV eine Zeitgebühr von 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab. Der Kunde verliert ohne ordnungsgemäße Rechnung und Überweisung bis zu 1.200 € Steuerermäßigung
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Barzahlung kostet Ihren Kunden 246,81 € – so viel Steuer verliert ein Privatkunde in Deutschland, wenn er die Malerrechnung eines Handwerksbetriebs über 1.686,23 € bar bezahlt statt zu überweisen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lohn 16 Std. × 62,00 € | 992,00 € |
| Fahrtkosten | 45,00 € |
| Material | 380,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 269,23 € |
| Rechnungsbetrag | 1.686,23 € |
| Arbeitskosten brutto | 1.234,03 € |
| § 35a für den Kunden (20 %) | 246,81 € |
Die Rechnung oben hat ein Malerbetrieb für Wohnzimmer und Flur geschrieben. Lohn und Fahrtkosten ergeben 1.037,00 € netto, mit Umsatzsteuer 1.234,03 € brutto. Davon zieht der Kunde 20 % direkt von seiner Einkommensteuer ab: 246,81 €. Das Material mit 452,20 € brutto zählt nicht. Nach Steuer kostet ihn der Auftrag 1.439,42 €, und von seinem Jahreshöchstbetrag von 1.200 € bleiben 953,19 € für weitere Handwerker.
§ 35a Abs. 3 EStG gibt 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € im Jahr. Absatz 5 setzt zwei Bedingungen: Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und der Kunde braucht eine Rechnung und muss auf das Konto des Handwerkers gezahlt haben. Eine Rechnung, die nur eine Summe nennt, lässt den Lohnanteil offen. Eine Barzahlung streicht den Abzug ganz. Fahrt- und Maschinenkosten zählt das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu den Arbeitskosten – deshalb stehen sie im Rechner neben dem Lohn.
Für Arbeiten an Haus und Wohnung müssen Sie auch Privatkunden innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Wer das vorsätzlich oder leichtfertig nicht tut, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 € (§ 26a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 UStG). Auf der Rechnung muss außerdem der Hinweis stehen, dass der Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 und § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Der Rechner setzt ihn von selbst unter jede Rechnung.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG – Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 € – weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Ein Gartenbauer mit 10 Stunden zu 45,00 € und 30,00 € Fahrtkosten schreibt eine Rechnung über 480,00 € mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, und sein Kunde zieht 96,00 € ab. Weist er trotzdem 19 % aus, schuldet er den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG).
Bei einer Badsanierung mit 120 Stunden zu 65,00 €, 300,00 € Fahrtkosten und 2.400,00 € Material lautet die Rechnung auf 12.495,00 €. Die Arbeitskosten brutto sind 9.639,00 €, 20 % davon wären 1.927,80 €. Hat der Kunde in diesem Jahr schon 400,00 € für einen anderen Handwerker genutzt, bekommt er nur noch 800,00 €.
Tragen Sie Stunden, Stundensatz, Fahrtkosten und Material ein, wählen Sie den Steuersatz oder die Kleinunternehmerregelung und füllen Sie die Rechnungsangaben aus. Darunter prüft eine Liste die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. „Rechnung drucken / als PDF speichern“ gibt nur die Rechnung aus. Gerechnet wird im Browser, nichts wird hochgeladen, und das Ergebnis ist nie gesperrt.
Wer jeden Monat mehrere Rechnungen schreibt, braucht danach ein Rechnungsbuch: fortlaufende Nummern, die Sechs-Monats-Frist je Auftrag, offene Beträge und am Jahresende die per Konto bezahlten Arbeitskosten je Kunde. Diese Excel-Datei gibt es als Vollversion mit einer Zahlung, ohne Abo.
Er schreibt eine Handwerkerrechnung an einen Privatkunden und trennt dabei Lohn, Fahrtkosten und Material. Er rechnet Umsatzsteuer, Bruttobetrag und die Arbeitskosten brutto aus, daraus den § 35a-Betrag Ihres Kunden mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Den Aufbewahrungshinweis nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG setzt er von selbst.
Für Handwerksbetriebe und Solo-Handwerker in Deutschland, etwa Maler, Fliesenleger, Elektriker, SHK oder Gartenbau, die für Arbeiten an Haus oder Wohnung Privatkunden abrechnen. Es funktioniert regelbesteuert mit 19 oder 7 Prozent und als Kleinunternehmer nach § 19 UStG, dann ohne Umsatzsteuer und mit dem passenden Hinweis.
Die meisten Vorlagen drucken eine Summe. Für § 35a EStG braucht Ihr Kunde aber die Arbeitskosten getrennt vom Material, eine Rechnung und eine Zahlung auf Ihr Konto. Fehlt das, verliert er bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Den Hinweis auf seine zweijährige Aufbewahrungspflicht setzt eine einfache Vorlage auch nicht.
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Ein Steuerberater rechnet nach § 13 StBVV eine Zeitgebühr von 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde ab. Wer keine Rechnung binnen sechs Monaten ausstellt, riskiert nach § 26a UStG ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Die Vollversion kostet einmalig 29 US-Dollar, ohne Abo, und das kostenlose Ergebnis sehen Sie vorher mit Ihren eigenen Zahlen.
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