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Was ändert sich 2027? Minijob, Mindestlohn, E-Rechnung und Fristen
Alle Änderungen mit festem Stichtag für Arbeitgeber, Selbständige und KMU in Deutschland — jede mit amtlicher Quelle, Datum und einem kostenlosen Werkzeug, mit dem Sie Ihren Fall sofort prüfen.
Mindestlohn 14,60 € ab 1.1.2027 → Minijob-Grenze 2027 = 633 €/Monat (14,60 × 130 / 3, aufgerundet)
Gilt ab: 2027-01-01 · Betrifft: Arbeitgeber mit Minijobbern (Kleinbetrieb, Privathaushalt) und Minijobber
Amtliche Quelle: bundesregierung.de · gesetze-im-internet.de · gelesen am 2026-10-03
2027 wird er auf 14,60 Euro steigen · § 8 SGB IV: Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet
Kostenlos prüfen: Midijob-Rechner 2026 – SV-Beiträge im ÜbergangsbereichMinijob-Grenze 2026: 603-Euro-Check für deutsche Kleinbetriebe
Die meisten suchen danach im Januar
E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 2027 (Vorjahresumsatz > 800.000 €), für alle ab 2028
Gilt ab: 2027-01-01 · Betrifft: Selbständige und KMU, die B2B-Rechnungen schreiben
Amtliche Quelle: bundesfinanzministerium.de · gelesen am 2026-10-03
Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027
Kostenlos prüfen: E-Rechnung Pflicht 2027: Ab wann muss ich? – Prüfung in 30 SekundenE-Rechnung Pflicht 2027 – Vorsteuer-Check für EingangsrechnungenE-Rechnung erstellen kostenlos – XRechnung im Browser (Pflicht 2027)E-Rechnung erstellen: Schlussrechnung mit Abschlägen als XRechnung (2027)
Die meisten suchen danach im November
Alle Werkzeuge für dieses Land mit einem Schlüssel. Die Profi-Funktionen aller Rechner und Prüfer dieses Landes und jede 2027-Aktualisierung — ein Schlüssel, monatlich kündbar.
Deutschland-Paket — $9/Monat
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Wir schicken Ihnen jetzt diese Liste als Kopie und schreiben nur wieder, wenn sich eine Regel ändert oder eine Zahl amtlich wird. Kein Newsletter.
Noch nicht amtlich veröffentlicht
- Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (SV-Rechengrößen)
- Grundfreibetrag 2027
Sobald die amtliche Zahl erscheint, tragen wir sie hier mit Quelle ein — und schreiben Ihnen, wenn Sie unten eingetragen sind.
Häufige Fragen
Ab wann gilt: Mindestlohn 14,60 € ab 1.1.2027 → Minijob-Grenze 2027 = 633 €/Monat (14,60 × 130 / 3, aufgerundet)?
Ab 2027-01-01. Betrifft: Arbeitgeber mit Minijobbern (Kleinbetrieb, Privathaushalt) und Minijobber. Amtliche Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2391010
Ab wann gilt: E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 2027 (Vorjahresumsatz > 800.000 €), für alle ab 2028?
Ab 2027-01-01. Betrifft: Selbständige und KMU, die B2B-Rechnungen schreiben. Amtliche Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html