Stundenlohn x Monatsstunden + Weihnachtsgeld gegen die dynamische Grenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV - im Browser, ohne Lohnprogramm
| Ergebnis | — | |
|---|---|---|
| Monatsentgelt | — | EUR |
| Grenze je Monat | — | EUR |
| Puffer je Monat | — | EUR |
| Maximale Stunden je Monat | — | Std. |
| Jahresentgelt inkl. Sonderzahlung | — | EUR |
| Zulässig im Jahr | — | EUR |
| Mindestlohn des Jahres | — | EUR/Std. |
| SV-Differenz zu den Pauschalabgaben (12 Monate) | — | EUR |
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Stundenlohn x Monatsstunden + Weihnachtsgeld gegen die dynamische Grenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV - im Browser, ohne Lohnprogramm
Steuerberater: 30 bis 75 EUR je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV); laufende Lohnabrechnung 6 bis 30 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (§ 34 Abs. 2 StBVV)
Vollversion kaufen — $60Er multipliziert Stundenlohn und Monatsstunden, verteilt zugesagte Sonderzahlungen auf zwölf Monate und vergleicht das Ergebnis mit der Geringfuegigkeitsgrenze des gewählten Jahres: 556 EUR für 2025, 603 EUR für 2026, 633 EUR für 2027. Er nennt die maximal möglichen Monatsstunden und meldet Loehne unter dem Mindestlohn.
Für Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die Minijobber selbst einplanen: Gastronomie, Handwerk, Arztpraxen, Einzelhandel, Vereine. Ebenso für Lohnbüros, die vor der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kurz gegenrechnen wollen, ob Stundenzahl und Weihnachtsgeld zusammen noch unter der Grenze bleiben.
Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich jedes Jahr. Sprachmodelle antworten oft noch mit 538 oder 556 EUR, und viele Webrechner ignorieren die Sonderzahlung, die zum regelmäßigen Entgelt zaehlt. Hier stehen 2025, 2026 und 2027 mit den Werten der Mindestlohnverordnung nebeneinander.
Gratis ist die vollständige Rechnung für jede einzelne Stelle, ohne Konto, ohne Limit, ohne Wasserzeichen. Die Lizenz für 60 USD einmalig fuegt zwei Dinge hinzu: den CSV-Export aller geprüften Beschäftigungen für Lohnbüro und Betriebsprüfung sowie einen Grenzen-Alarm zum Jahreswechsel.
Die Zeitgebühr nach § 13 StBVV beträgt 30 bis 75 EUR je angefangene halbe Stunde; die laufende Lohnabrechnung kostet nach § 34 Abs. 2 StBVV 6 bis 30 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. Eine einzige Rückfrage zur Grenze liegt damit oft über dem Preis der Lizenz.
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