Minijob ab 1. Januar 2027: Mindestlohn 14,60 €, Grenze 633 € — was Sie als Arbeitgeber jetzt ändern müssen
Für Privathaushalte und Kleinbetriebe mit Minijobbern. Kostenlos: prüfen, ob der Job 2027 ein Minijob bleibt, wie viel Lohn Sie anheben müssen und wie viele Stunden noch gehen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
—Tage bis zum 01.01.2027. Ab dann gilt der Mindestlohn von 14,60 € je Stunde (§ 1 Nr. 2 MiLoV5) und die Minijob-Grenze steigt auf 633 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Wer weiter 13,90 € zahlt, zahlt zu wenig — Geldbuße bis 500.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).
Änderungsmitteilung an Ihre Minijobberin / Ihren Minijobber als PDF — neuer Stundenlohn und Stunden ab 01.01.2027. Eine Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen ist spätestens an dem Tag schriftlich mitzuteilen, an dem sie wirksam wird (§ 3 Abs. 1 NachwG).
Arbeitszeit-Aufzeichnung je Monat (Beginn, Ende, Dauer) als PDF — für gewerbliche Minijobs Pflicht spätestens 7 Tage nach dem Arbeitstag, 2 Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG); fehlende Aufzeichnung: Geldbuße bis 50.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).
Termine in Ihren Kalender mit Erinnerung (Mitteilung übergeben · neuer Lohn ab Januar · erste Abrechnung prüfen).
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Quellen (gelesen am 18.10.2026): § 1 MiLoV5 · § 8 SGB IV · § 20 SGB IV · § 17 MiLoG · § 21 MiLoG · § 3 NachwG. Die Geringfügigkeitsgrenze gibt das BMAS im Bundesanzeiger bekannt; 633 € ist das Ergebnis der gesetzlichen Formel. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.