Rechnungsvorlage Kleinunternehmer 2026 – Rechnung nach § 34a UStDV

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG in Deutschland: Tragen Sie Ihre Daten ein – die Rechnung mit allen Pflichtangaben und dem Hinweis auf die Steuerbefreiung steht sofort rechts. Die Seite prüft dabei, ob § 19 für genau diese Rechnung noch gilt. Nichts wird hochgeladen.

Grenzen: § 19 Abs. 1 UStG – Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € (Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, § 19 Abs. 2). Stand: gesetze-im-internet.de, Oktober 2026.

    Vollversion — $49 einmalig · Rechnungsmappe: 6 HTML-Seiten für Kleinbetrag bis 250 €, Abschlag und Schluss, die Rechnung ab 100.000 € mit 19 % USt, die Berichtigung nach § 14c und die Prüfliste – offline, 49 $ einmalig, kein Abo

    Quellen: § 34a und § 33 UStDV, § 14c Abs. 2 und § 19 UStG (gesetze-im-internet.de). Für den Umsatz, mit dem die 100.000-€-Grenze überschritten wird, gilt schon die Regelbesteuerung (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Abschn. 19.1 UStAE). Keine Steuerberatung.

    Vollversion holen $49

    Die Fälle nach der ersten Rechnung: 6 HTML-Seiten offline – Kleinbetrag bis 250 €, Abschlag und Schluss, Grenzrechnung mit 19 % USt, Berichtigung nach § 14c, Prüfliste.

    Einmal zahlen, ein Lizenzschlüssel für dieses Tool. Der Schlüssel erscheint direkt nach der Zahlung.

    § 34a UStDV (gesetze-im-internet.de, Fassung ab 01.01.2025): 6 Pflichtangaben für Rechnungen von Kleinunternehmern. § 14c Abs. 2 UStG: Wer Umsatzsteuer gesondert ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen B

    Vollversion kaufen — $49
    Diesen Rechner kostenlos auf Ihrer Website einbinden

    Fügen Sie diesen Code in Ihre Seite ein. Er läuft im Browser Ihrer Besucher und bleibt aktuell. Eingaben werden nicht gespeichert.

     Alle einbettbaren Rechner

    Für Kanzleien und Unternehmen: Ihr Name und Logo statt unserem, und das Ergebnis + die E-Mail jedes Besuchers in Ihrem Postfach (nur mit seiner Zustimmung) — Pro ab 19 $/Monat. Pro ansehen →

    Dieses Ergebnis per E-Mail
    Eine Kopie dessen, was Sie oben sehen, in Ihrem Postfach – das Werkzeug bleibt kostenlos, hier ist nichts gesperrt.
    ENDEJAESPT

    Werkzeug finden

    · ReadyStack

    Rechenbeispiel

    Echte Zahlen aus diesem Werkzeug, Zeile für Zeile.

    Rechnungsvorlage Kleinunternehmer 2026: 275,50 € Steuer für eine einzige MwSt-Zeile

    275,50 € schuldet eine Kleinunternehmerin in Deutschland dem Finanzamt, wenn auf ihrer Rechnung über 1.450,00 € die Zeile „zzgl. 19 % MwSt“ steht – obwohl sie nach Paragraf 19 UStG gar keine Umsatzsteuer berechnen darf. So rechnet die kostenlose Rechnungsvorlage das Beispiel einer Fotografin aus Leipzig:

    Postenohne MwSt-Zeilemit „zzgl. 19 % MwSt“
    Rechnungsbetrag1.450,00 €1.450,00 €
    Ausgewiesene Umsatzsteuer0,00 €275,50 €
    Geschuldet nach Paragraf 14c Abs. 2 UStG0,00 €275,50 €

    Die Regel steht in Paragraf 14c Abs. 2 UStG: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. Die Schuld entsteht mit der Rechnung, nicht erst mit der Zahlung.

    Woher die Zeile kommt

    Viele Word- und Excel-Vorlagen sind für regelbesteuerte Unternehmen gebaut. Sie haben eine feste Zeile für 19 % Umsatzsteuer und einen Hinweis, der nur „Gemäß Paragraf 19 UStG“ sagt, aber keine Steuernummer abfragt. Wer als Kleinunternehmer so eine Vorlage übernimmt, vergisst die Zeile leicht – vor allem, wenn ein Firmenkunde nach „Netto plus MwSt“ fragt.

    Die 6 Pflichtangaben nach Paragraf 34a UStDV

    Seit 2025 regelt Paragraf 34a UStDV die Rechnung von Kleinunternehmern eigenständig. Die Vorlage prüft jede Angabe:

    1. Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
    2. Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
    3. Ausstellungsdatum
    4. Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung
    5. Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt
    6. Das Wort „Gutschrift“, wenn der Kunde die Abrechnung erstellt

    Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € gilt zusätzlich Paragraf 33 UStDV: Kundenanschrift und Steuernummer dürfen dann fehlen.

    Die zweite Falle: die Rechnung über 100.000 €

    Paragraf 19 Abs. 1 UStG erlaubt die Steuerbefreiung nur, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Der Umsatz, mit dem die 100.000-€-Grenze überschritten wird, ist schon steuerpflichtig. Ein Beispiel aus der Vorlage:

    PostenBetrag
    Umsatz 2026 bisher98.200 €
    Neuer Auftrag netto4.800 €
    Umsatz 2026 danach103.000 €
    Richtige Rechnung: 19 % USt912,00 €
    Als Kleinunternehmer-Rechnung geschrieben: Steuer aus dem Betrag (19/119)766,39 €

    Schreibt man diese Rechnung noch als Kleinunternehmer-Rechnung über 4.800 €, gilt der Betrag als Bruttobetrag – 766,39 € davon gehen ans Finanzamt.

    So arbeitet die Vorlage

    Sie tragen Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer, den Kunden, die Leistung, den Betrag, das Datum sowie Ihren Umsatz 2026 bisher und Ihren Gesamtumsatz 2025 ein. Rechts steht sofort die fertige Rechnung mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, darunter die Prüfung der Pflichtangaben und der Grenzen. Gedruckt oder als PDF gespeichert, ist sie versandfertig.

    Eine E-Rechnung müssen Kleinunternehmer übrigens nicht ausstellen: Nach Paragraf 34a UStDV darf ihre Rechnung immer als PDF oder auf Papier verschickt werden.

    Für wen

    Für Selbstständige und Nebenberufler mit Kleinunternehmerregelung – Fotografinnen, Designer, Handwerker, Coaches, Dozentinnen –, die ihre Rechnungen selbst schreiben. Wer im Vorjahr über 25.000 € lag, sieht stattdessen die Rechnung mit 19 % USt.

    Probieren Sie Ihre nächste Rechnung jetzt kostenlos aus, bevor sie rausgeht.

    15 Sekunden — was es wirklich tut

    Häufige Fragen

    Was macht die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer?

    Sie geben Ihre Daten, den Kunden, die Leistung und den Betrag ein. Die Seite setzt daraus eine Rechnung mit den 6 Pflichtangaben nach § 34a UStDV und dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Sie prüft außerdem, ob § 19 für diese Rechnung noch gilt, und zeigt den Betrag, den eine ausgewiesene MwSt-Zeile nach § 14c Abs. 2 UStG kosten würde.

    Für wen ist die Vorlage gedacht?

    Für Kleinunternehmer in Deutschland nach § 19 UStG: Selbstständige und Nebenberufler wie Fotografinnen, Designer, Handwerker, Coaches oder Dozentinnen, die ihre Rechnungen selbst schreiben. Voraussetzung ist ein Gesamtumsatz von höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Wer darüber liegt, bekommt von der Seite einen Hinweis statt einer Kleinunternehmer-Rechnung.

    Warum reicht eine kostenlose Word-Vorlage nicht?

    Viele kostenlose Vorlagen enthalten eine Zeile „MwSt 19 %“ oder lassen die Steuernummer weg. Steht auf Ihrer Rechnung Umsatzsteuer, schulden Sie diesen Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG, obwohl Sie Kleinunternehmer sind. Eine Word-Datei rechnet außerdem nicht nach, ob genau diese Rechnung Ihren Umsatz über 100.000 € hebt und deshalb schon 19 % USt tragen muss.

    Was ist kostenlos und was kostet die Mappe?

    Kostenlos ist die Rechnung im Browser für Ihren Auftrag, vollständig und druckbar, samt Grenzprüfung. Die Mappe für 49 $ als einmalige Zahlung, kein Abo, enthält die Fälle danach: die Kleinbetragsrechnung bis 250 €, Anzahlungs- und Schlussrechnung, die Rechnung mit 19 % USt ab der Grenze, die Berichtigung nach § 14c und eine Prüfliste, als 6 HTML-Seiten offline.

    Was kostet die Alternative beim Steuerberater?

    Ein Steuerberater rechnet Tätigkeiten ohne Gegenstandswert nach § 13 StBVV mit 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab. Eine Berichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG braucht außerdem einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt. Die Mappe kostet einmalig 49 $ und enthält Muster für Rechnung, Grenzfall und Berichtigung, die Sie selbst ausfüllen.

    Frage zu diesem Werkzeug

    Eine Frage, beantwortet von der Person, die es gebaut hat. E-Mail nur, wenn Sie die Antwort zugeschickt möchten.

    Was ändert sich 2027? Alle Stichtage mit amtlicher Quelle →