Impressum Generator 2026 nach § 5 DDG – mit Abmahnkosten-Check

Seit 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG statt § 5 TMG. Fehlt eine Pflichtangabe, drohen bis zu 50.000 € Bußgeld (§ 33 DDG) – und eine Abmahnung, deren Kosten davon abhängen, wer sie schickt.

Ihre Zahlen

Ihr Impressum-Text

Ihr Ergebnis

Pflichtangaben für Ihr Impressum (§ 5 Abs. 1 DDG)-
Davon fehlen heute-
Vollständigkeit Ihres Impressums-
Bußgeldrahmen, solange eine Angabe fehlt (§ 33 DDG, bis zu)-
Abmahnkosten, die Sie nach § 13 UWG erstatten müssen-
Ihr Gegenanspruch, wenn ein Mitbewerber trotzdem Kosten verlangt (§ 13 Abs. 5 UWG, bis zu)-
Vertragsstrafe in der ersten Unterlassungserklärung zulässig? (1 = ja, 0 = nein · § 13a Abs. 2 UWG)-
Deckel je Vertragsstrafe bei unerheblichem Verstoß (§ 13a Abs. 3 UWG · 0 = kein Deckel ab 100 Mitarbeitern)-

Impressum nach § 5 DDG – zum Kopieren

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Bis zu 50.000 € Bußgeld, wenn Pflichtangaben nach § 5 DDG fehlen (§ 33 DDG). Mitbewerber haben bei Impressum-Fehlern seit 2. Dezember 2020 keinen Anspruch auf Abmahnkosten (§ 13 Absatz 4 UWG).

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Impressum Generator 2026 nach § 5 DDG – mit Abmahnkosten-Check

Seit 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht nicht mehr im Telemediengesetz, sondern in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Viele Websites verweisen trotzdem noch auf „§ 5 TMG“. Wichtiger als der Paragraf im Kopf ist aber, ob alle Angaben da sind, die das Gesetz für Ihre Rechtsform verlangt.

§ 5 Absatz 1 DDG nennt sie der Reihe nach. Jeder geschäftsmäßige Anbieter braucht Name und Anschrift, unter der er niedergelassen ist, und Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse. Der Rechner zählt dafür vier Angaben: Name, Anschrift, E-Mail und einen zweiten Kontaktweg wie das Telefon.

Dazu kommen Angaben je nach Situation: Register und Registernummer bei einem Registereintrag, Rechtsform und Vertretungsberechtigter bei GmbH, UG, AG oder e.V., die USt-IdNr. oder Wirtschafts-IdNr., die Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit und bei Kammerberufen drei berufsrechtliche Angaben.

Ein Beispiel: eine GmbH mit USt-IdNr., ohne Zulassung und ohne Kammerberuf. Sie kommt auf 9 Pflichtangaben. Stehen im Impressum heute 6 davon, fehlen 3, das Impressum ist zu 67 % vollständig. Solange eine Angabe fehlt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DDG vor, der Bußgeldrahmen reicht bis zu 50.000 €.

Teurer wird es im Alltag meist durch eine Abmahnung. Hier hilft ein Detail, das viele nicht kennen: Seit dem 2. Dezember 2020 dürfen Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in digitalen Diensten keinen Ersatz ihrer Abmahnkosten verlangen (§ 13 Absatz 4 UWG). Ein fehlendes Impressum-Feld ist genau so ein Verstoß.

Verlangt ein Mitbewerber im Beispiel trotzdem 1.200 €, müssen Sie nach § 13 UWG 0 € erstatten. Mehr noch: Nach § 13 Absatz 5 UWG haben Sie dann einen Gegenanspruch auf die Kosten Ihrer Rechtsverteidigung, begrenzt auf die Höhe, die der Mitbewerber verlangt, hier also bis zu 1.200 €. Und bei einer ersten Abmahnung durch einen Mitbewerber ist eine Vertragsstrafe ausgeschlossen, wenn Sie in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen (§ 13a Absatz 2 UWG).

Anders ist es, wenn ein Wirtschaftsverband, eine Verbraucherzentrale oder eine Kammer abmahnt. Diese dürfen die erforderlichen Aufwendungen verlangen. Verlangt ein Verband im gleichen Beispiel 300 €, zeigt der Rechner 300 € als erstattungspflichtig, und eine Vertragsstrafe ist schon bei der ersten Abmahnung möglich. Bei einem nur unerheblichen Verstoß und weniger als 100 Mitarbeitern darf sie 1.000 € nicht überschreiten (§ 13a Absatz 3 UWG).

Die Mitarbeiterzahl entscheidet also mit. Eine Makler-GmbH mit Zulassung nach § 34c GewO und 120 Mitarbeitern braucht 10 Pflichtangaben. Stehen 7 im Impressum, fehlen 3. Mahnt ein Mitbewerber ab und verlangt 900 €, bleibt es bei 0 € Erstattung und einem Gegenanspruch bis zu 900 €. Aber weil das Unternehmen 100 oder mehr Mitarbeiter hat, ist eine Vertragsstrafe schon bei der ersten Abmahnung zulässig, und der Deckel von 1.000 € gilt nicht.

Sie geben acht Werte ein: Rechtsform, ob Sie eine USt-IdNr. oder Wirtschafts-IdNr. haben, Zulassung, Kammerberuf, wie viele Pflichtangaben heute im Impressum stehen, Ihre Mitarbeiterzahl, den Absender der Abmahnung und die verlangten Kosten. Heraus kommen acht Ergebnisse und, aus Ihren Kontaktdaten, der Impressum-Text nach § 5 DDG zum Kopieren.

Danach: fehlende Angaben ergänzen, „§ 5 TMG“ durch „§ 5 DDG“ ersetzen und vor dem Unterschreiben einer Abmahnung prüfen, wer sie schickt. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

15 Sekunden — was es wirklich tut

Häufige Fragen

Was macht dieser Impressum Generator?

Er zählt, wie viele Pflichtangaben § 5 Abs. 1 DDG für Ihre Rechtsform verlangt, und vergleicht das mit Ihrem heutigen Impressum. Gleichzeitig setzt er Ihren Impressum-Text aus Name, Anschrift, Kontakt und Registerdaten zusammen. Dazu zeigt er, was eine Abmahnung kostet: 0 € Aufwendungsersatz, wenn ein Mitbewerber abmahnt (§ 13 Abs. 4 UWG), die verlangten Kosten bei einem Verband.

Für wen ist das gedacht?

Für alle, die in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreiben: Selbstständige, Freiberufler, kleine GmbHs und UGs, Vereine, Online-Shops, Makler mit Zulassung nach § 34c GewO und Kammerberufe wie Steuerberater oder Architektinnen. Besonders für alle, deren Impressum noch auf § 5 TMG verweist, das seit 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt ist.

Warum nicht einfach einen kostenlosen Generator oder eine KI nehmen?

Kostenlose Generatoren liefern einen Text, sagen Ihnen aber nicht, welche Angabe in Ihrem bestehenden Impressum fehlt und was das kostet. KI-Antworten nennen oft noch § 5 TMG und pauschale Abmahnkosten von über 1.000 €, obwohl Mitbewerber bei Impressum-Fehlern seit 2. Dezember 2020 keinen Aufwendungsersatz verlangen dürfen. Hier rechnen Sie mit Ihren eigenen Angaben nach dem Gesetzestext.

Was ist kostenlos?

Die ganze Prüfung im Browser, ohne Anmeldung und beliebig oft: Zahl Ihrer Pflichtangaben, fehlende Angaben, Vollständigkeit in Prozent, Bußgeldrahmen, erstattungspflichtige Abmahnkosten, Ihr Gegenanspruch, ob eine Vertragsstrafe zulässig ist und ihr Deckel, dazu der fertige Impressum-Text zum Kopieren. Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.

Wofür zahle ich die 29 $?

Einmal 29 $, kein Abo: Sie bekommen dieselbe Prüfung als Excel-Datei (.xlsx) mit lebenden Formeln. Pro Website kopieren Sie ein Blatt, tragen das Prüfdatum ein und legen es ab. So können Sie bei einer Abmahnung oder einer Anfrage der Behörde zeigen, wann Sie welche Angaben geprüft haben. Zum Vergleich: Ein unvollständiges Impressum kann nach § 33 DDG bis zu 50.000 € Bußgeld kosten.

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