VerpackG: VE-Pflicht, Frist und Bußgeldrahmen für Ihr Berichtsjahr

Rechnet Ihre Jahresmengen gegen die drei Schwellen des § 11 VerpackG (80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe/Karton, 30.000 kg Leichtverpackungen), nennt die Hinterlegungsfrist bei LUCID und den Bußgeldrahmen nach § 34 VerpackG.

Leichtverpackungen gesamt (Kunststoff + Metall + Verbunde)—kg
Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG fällig—
Gerissene Schwelle(n)—
Abstand zur nächsten Schwelle—kg
Hinterlegung bei LUCID spätestens—
Tage bis zur Frist—Tage
Bußgeldrahmen nach § 34 VerpackG (Höchstbetrag)—Euro
Vertriebsverbot nach § 9 Abs. 5 VerpackG—
Nächster Schritt—
Pro-Schlüssel — 60 Dollar einmalig, ein Lizenzschlüssel je Person oder Team-Sitzplatz.
Die Rechnung oben bleibt kostenlos und unbegrenzt. Der Schlüssel schaltet zwei andere Achsen frei: den CSV-Export des Mengenprotokolls (Datum, Schwellenvergleich, Paragrafen) als Beleg für den registrierten Prüfer und den wiederkehrenden Fristalarm 90, 30 und 7 Tage vor dem 15. Mai. Maßstab: Steuerberater nach § 13 StBVV, Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde.
CSV-Export und Fristalarm freischalten — 60 Dollar
Leichtverpackungen werden summiert
Kunststoff, Metall und Verbunde zählen gemeinsam gegen die 30.000-kg-Schwelle — der Fehler, der die meisten Händler die Frist kostet.
Drei Schwellen nach § 11 VerpackG
80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe/Karton, 30.000 kg Leichtverpackungen im Kalenderjahr — jede Schwelle einzeln geprüft.
Frist 15. Mai des Folgejahres
Nennt das ISO-Datum der Hinterlegung bei LUCID und die verbleibenden Tage ab dem eingegebenen Tagesdatum.
Bußgeldrahmen nach § 34 VerpackG
Bis zu 100.000 Euro bei fehlender oder fehlerhafter Vollständigkeitserklärung, bis zu 200.000 Euro bei fehlender Registrierung oder Systembeteiligung.
Vertriebsverbot nach § 9 Abs. 5 VerpackG
Zeigt an, ob ohne LUCID-Registrierung oder ohne Systembeteiligung derzeit gar nicht verkauft werden darf.
Abstand zur nächsten Schwelle
Sagt in Kilogramm, wie viel Menge bis zur nächsten VE-Pflicht frei ist — planbar vor dem Weihnachtsgeschäft.

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CSV-Export des Mengenprotokolls als Beleg für den registrierten Prüfer, plus Fristalarm 90, 30 und 7 Tage vor dem 15. Mai.

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Steuerberater nach § 13 StBVV: Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde; das Testat des Prüfers kommt obendrauf.

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VerpackG VE-Schwellen-Check 2026 — Frist 15. Mai und Bußgeldrisiko

30.600 kg Leichtverpackungen im Jahr 2026 lösen für einen deutschen Onlinehändler die Vollständigkeitserklärung nach Paragraf 11 VerpackG aus - obwohl keine einzige Materialart für sich die Schwelle reisst. Genau das ist die Stelle, an der die Rechnung im Kopf und auch der Chatbot kippen.

Das Beispiel stammt aus dem Standardprofil des Add-ons: Kunststoff 16.000 kg, Metall 5.200 kg, Verbunde 9.400 kg. Einzeln liegt alles bequem unter 30.000 kg. Das Verpackungsgesetz kennt diese Einzelbetrachtung aber nicht: Kunststoff, Metall, Verbunde und die sonstigen Leichtverpackungen zählen zusammen. 16.000 plus 5.200 plus 9.400 ergibt 30.600 kg, und damit ist die Schwelle um 600 kg überschritten. Das Add-on sagt an dieser Stelle: VE-Pflicht Ja, Ausloeser Leichtverpackungen 30.600 kg.

Die drei Schwellen des Paragrafen 11 VerpackG lauten 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier, Pappe und Karton sowie 30.000 kg Leichtverpackungen, jeweils bezogen auf das Kalenderjahr und auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Wer eine davon reisst, muss eine Vollständigkeitserklärung abgeben, sie von einem registrierten Prüfer testieren lassen und bis zum 15. Mai des Folgejahres im Verpackungsregister LUCID hinterlegen. Für das Berichtsjahr 2026 ist das der 2027-05-15. Vom 2026-09-18 aus gerechnet sind das 239 Tage - klingt nach viel, ist es nicht, denn der Prüfer will die Mengen belegt sehen, nicht geschätzt.

Bleibt die Erklärung aus oder ist sie fehlerhaft, liegt der Bussgeldrahmen bei bis zu 100.000 Euro. Fehlt darüber hinaus die LUCID-Registrierung oder die Beteiligung der Mengen an einem dualen System, sind es bis zu 200.000 Euro, und nach Paragraf 9 Absatz 5 VerpackG darf in diesem Zustand gar nicht verkauft werden. Das Add-on zeigt beide Fälle getrennt an: zwei Haken im Popup schalten zwischen 100.000 und 200.000 Euro Rahmen und blenden das Vertriebsverbot ein.

Warum reicht LUCID selbst nicht? Weil das Register Ihre Mengenmeldung entgegennimmt, aber nicht warnt, wenn Sie eine Schwelle reissen. Die Pflicht zu erkennen ist Ihre Aufgabe, nicht die des Registers. Und warum reicht der Chatbot nicht? Weil er die 30.000 kg regelmässig pro Material prüft statt als Summe und die Frist gerne als "Ende Mai" wiedergibt. Beides ist in diesem Beispiel der Unterschied zwischen "alles in Ordnung" und einer Pflicht mit Testat.

Drei Profile, drei verschiedene Antworten aus demselben Rechenkern: Ein Kartonage-Shop mit 52.000 kg Papier und 10.000 kg Leichtverpackungen ist über die Papierschwelle, Abstand zur nächsten Schwelle 20.000 kg. Ein Getränke-Direktvertrieb mit 84.000 kg Glas ist über die Glasschwelle, Leichtverpackungen 15.000 kg bleiben unauffällig. Ein neuer Shop ohne LUCID-Registrierung reisst mit 10.200 kg Leichtverpackungen keine Schwelle, steht aber trotzdem bei 200.000 Euro Rahmen und Vertriebsverbot Ja.

Der kostenlose Teil ist die ganze Rechnung: Summe der Leichtverpackungen, alle drei Schwellen, Fristdatum, Tage bis zur Frist, Bussgeldrahmen, Vertriebsverbot und der nächste Schritt im Klartext - im Chrome-, Edge- und Firefox-Popup und auf der Webseite, ohne Schlüssel und ohne Begrenzung. Der Pro-Schlüssel fasst nur zwei andere Achsen an: den CSV-Export des Mengenprotokolls als Beleg für den registrierten Prüfer und den Fristalarm 90, 30 und 7 Tage vor dem 15. Mai. Zum Vergleich: Die Vorarbeit beim Steuerberater läuft nach Paragraf 13 StBVV mit einer Zeitgebühr von 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde.

Häufige Fragen

Was macht dieses Add-on genau?

Es rechnet Ihre Jahresmengen an Verpackungen gegen die drei Schwellen des § 11 VerpackG: 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier, Pappe und Karton sowie 30.000 kg Leichtverpackungen. Es summiert Kunststoff, Metall und Verbunde zu einer Zahl, sagt Ja oder Nein zur Vollständigkeitserklärung, nennt das Fristdatum bei LUCID und den Bußgeldrahmen.

Für wen ist das gedacht?

Für deutsche Onlinehändler, Versandhändler und Eigenmarken-Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen und keine eigene Umweltabteilung haben. Typisch: ein Shop mit mehreren Tausend Sendungen im Jahr, dessen Kartonage und Folie zusammen in die Nähe der 30.000 Kilogramm kommen, ohne dass es jemand im Betrieb bemerkt.

Warum reichen LUCID oder ein Chatbot nicht?

Das Verpackungsregister LUCID nimmt Ihre Mengenmeldung entgegen, warnt aber nicht, wenn Sie eine Schwelle reißen. Sprachmodelle prüfen die 30.000 Kilogramm regelmäßig pro Material statt als Summe aus Kunststoff, Metall und Verbunden und nennen das Fristdatum als Ende Mai. Beide Fehler kosten die Frist.

Was ist kostenlos, was kostet Geld?

Kostenlos ist die gesamte Rechnung: Summe, Schwellenvergleich, Frist, Tage bis zur Frist, Bußgeldrahmen und Vertriebsverbot, ohne Schlüssel und ohne Begrenzung. Der Pro-Schlüssel für 60 Dollar einmalig fasst nur zwei andere Achsen an: den CSV-Export des Mengenprotokolls als Beleg und den wiederkehrenden Fristalarm.

Was kostet es, das von Hand machen zu lassen?

Die Vollständigkeitserklärung selbst muss ein registrierter Prüfer testieren, das bleibt so. Die Vorarbeit, also Mengen zusammentragen und mit den Schwellen vergleichen, rechnet der Steuerberater nach § 13 StBVV mit der Zeitgebühr von 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde ab.

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