Für fünf Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO ist die Sachkundeprüfung erforderlich: City-Streife, Kontrollgänge mit Publikumsverkehr, Ladendetektiv, Diskothekeneinlass sowie leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften und bei Großveranstaltungen. Für andere Tätigkeiten reicht die IHK-Unterrichtung mit 40 Unterrichtseinheiten. Eine bloße Anmeldung im Bewacherregister genügt nicht; die Mitteilung oder Bestätigung muss vorliegen.
Für Sicherheitsfirmen in Deutschland: Welche Einsatzart braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – und was kostet ein falsch eingesetzter Wachmann?
| Erforderlicher Nachweis | — | |
|---|---|---|
| Einsatz zulässig? | — | |
| Was fehlt | — | |
| Bußgeld-Obergrenze je Wachperson | — | Euro |
| Bußgeld-Obergrenze gesamt | — | Euro |
| Rechtsgrundlage | — |
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Bußgeld bis 3.000 € je unzulässig eingesetzter Wachperson (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV i. V. m. § 144 Abs. 4 GewO); die IHK-Sachkundeprüfung kostet je Kammer rund 150–230 € (Stand 2026). Quelle: gesetze-im-internet.de, GewO § 34a, §
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Zwölf Türsteher am Einlass einer Diskothek, alle nur mit der IHK-Unterrichtung: Für eine Sicherheitsfirma in Deutschland ergibt das eine Bußgeld-Obergrenze von 36.000 € – 12 × 3.000 € nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV in Verbindung mit § 144 Abs. 4 GewO.
Die Unterrichtung mit 40 Unterrichtseinheiten ist die Grundqualifikation im Bewachungsgewerbe. Sie genügt für Objektschutz ohne Publikumsverkehr, für die Pforte oder für den Ordnerdienst ohne Leitung. Sie genügt aber nicht für die fünf Tätigkeiten, die § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO ausdrücklich aufzählt.
Genau hier liegt die Falle: Wer „Objektschutz“ denkt, weil ein Einkaufszentrum ein Objekt ist, plant falsch. Sobald Publikumsverkehr herrscht, verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung.
§ 16 Abs. 1 BewachV erlaubt die Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben erst, wenn das Anmeldeverfahren über das Bewacherregister eingehalten ist und die Mitteilung der Behörde oder die Bestätigung aus dem Register vorliegt. Eine bloße Anmeldung am Freitag reicht nicht für die Schicht am Samstag. Auch das Mindestalter von 18 Jahren gehört zu diesen Bedingungen.
Wer entgegen § 16 Abs. 1 BewachV eine Person beschäftigt, handelt ordnungswidrig nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV. § 144 Abs. 4 GewO setzt dafür eine Geldbuße bis zu 3.000 € fest. Der Wachpersonal-Check rechnet diese Obergrenze je Wachperson und multipliziert sie mit der Anzahl in der Lage. Bewacht ein Unternehmen ganz ohne Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO, kommen bis 5.000 € hinzu.
Drei Beispiele, gerechnet mit dem Werkzeug:
Auf die Frage „Welche Qualifikation braucht ein Wachmann?“ antworten Chatbots oft mit der Unterrichtung und 40 Unterrichtseinheiten. Das stimmt für einen Teil der Einsätze. Es fehlt aber die Verknüpfung von Einsatzart, Nachweis, Bewacherregister und Alter – und genau diese Kombination entscheidet, ob ein Einsatz zulässig ist.
Sie wählen Einsatzart, Nachweis, Bewacherregister-Stand, Alter, Anzahl und Erlaubnis. Der Check zeigt den erforderlichen Nachweis, ob der Einsatz zulässig ist, was fehlt und die Bußgeld-Obergrenze. Alles läuft lokal im Browser.
Die IHK-Sachkundeprüfung kostet je Kammer rund 150–230 € (Stand 2026). Das ist wenig gegen 3.000 € Bußgeldrahmen je Person.
Die Prüfung ist kostenlos und vollständig. Wer die Ergebnisse für die Personalakte oder die nächste Behördenkontrolle als CSV speichern und an offene Bewacherregister-Mitteilungen erinnert werden will, nutzt die Vollversion.
Hinweis: Die Beträge sind gesetzliche Obergrenzen; kein Ersatz für Rechtsberatung.
Der Wachpersonal-Check nimmt 6 Eingaben (6 inputs): Einsatzart, Nachweis der Wachperson, Stand im Bewacherregister, Alter, Anzahl Wachpersonen und Erlaubnis des Unternehmens. Daraus zeigt er 6 Ergebnisse (6 outputs): erforderlicher Nachweis, Einsatz zulässig ja oder nein, was fehlt, Bußgeld-Obergrenze je Wachperson, Bußgeld-Obergrenze gesamt und Rechtsgrundlage nach § 34a GewO, § 16 und § 22 BewachV.
Für Inhaber, Disponenten und Objektleiter von Sicherheitsdiensten in Deutschland, die Wachpersonen einteilen: Türsteher am Einlass einer Diskothek, City-Streife, Kontrollgänge im Einkaufszentrum, Ladendetektive, Wachdienst in Flüchtlingsunterkünften und Ordnerdienst bei Großveranstaltungen. Wer vor Schichtbeginn wissen muss, ob Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nötig ist, bekommt die Antwort in Sekunden.
Chatbots nennen oft nur die Unterrichtung mit 40 Unterrichtseinheiten. Sie übersehen, dass § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO für fünf Tätigkeiten die Sachkundeprüfung verlangt, etwa Einlass Diskothek oder Kontrollgänge mit Publikumsverkehr, und dass § 16 Abs. 1 BewachV den Einsatz erst nach der Mitteilung aus dem Bewacherregister erlaubt. Der Check prüft alle Bedingungen zusammen.
Kostenlos ist die komplette Prüfung im Browser und im Erweiterungs-Popup: alle zehn Einsatzarten, alle Nachweise, Bewacherregister-Stand, Bußgeld-Obergrenze, ohne Schlüssel und ohne Limit. Die Vollversion kostet einmalig 60 Dollar und speichert jede Einsatzprüfung als CSV für Personalakte und Behördenkontrolle und erinnert an offene Bewacherregister-Mitteilungen. Ein Lizenzschlüssel gilt pro Person oder Teamplatz.
Wer eine Wachperson ohne die nötige Befähigung oder ohne Bewacherregister-Mitteilung beschäftigt, riskiert nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV in Verbindung mit § 144 Abs. 4 GewO bis 3.000 Euro Bußgeld je Verstoß. Bei zwölf Türstehern sind das rechnerisch bis 36.000 Euro. Die IHK-Sachkundeprüfung kostet je Kammer rund 150 bis 230 Euro.
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