Prüft Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Markdown) auf die Pflichtangaben nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO, veralteten Stand und Drittlandtransfers ohne Garantie. Läuft komplett in Ihrem Browser — nichts wird hochgeladen.
Dieselbe Prüflogik wie die VS-Code-Erweiterung, Byte für Byte.
Kostenlos für die Datei im Editor – ohne Schlüssel, ohne Limit. Der Workspace-Durchlauf und der Bericht fragen nach einem Schlüssel.
npmMCP server (npx)Docker Hubnpx @readystack/vvt-pruefer-art-30-dsgvo <file> npx @readystack/vvt-pruefer-art-30-dsgvo --mcp docker run --rm -v "$PWD:/w" getreadystack/vvt-pruefer-art-30-dsgvo /w
Team? Ein Schlüssel für alle ReadyStack-Linter, 5 Plätze, $149 einmalig
Durchlauf über alle VVT-Dateien des Projekts plus datierter Prüfbericht als Nachweis-Markdown für Aufsichtsbehörde und internes Audit, mit Team-Lizenz.
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Externe Datenschutzberatung rechnet die Durchsicht eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten in Deutschland üblicherweise mit 100 bis 150 Euro je Stunde ab; Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO stellt Verstöße gegen Art. 30 mit bis
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Echte Zahlen aus diesem Werkzeug, Zeile für Zeile.
In der mitgelieferten Testdatei dieses Linters stehen 11 Funde aus 10 von 12 Regeln — in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, wie es Datenschutzbeauftragte und Entwicklerteams in Deutschland führen. Sechs dieser Funde passen auf eine Bildschirmseite: eine Drittlandübermittlung in die USA ohne benannte Garantie, eine Löschfrist, die „nach Bedarf" lautet, eine fehlende Zeile für die Empfängerkategorien, fehlende Datenkategorien, ein TODO in den technischen Maßnahmen und ein Stand-Datum, das 1346 Tage zurückliegt.
Art. 30 Abs. 1 DSGVO verlangt kein schönes Dokument, sondern eine Liste mit sieben Pflichtangaben je Verarbeitungstätigkeit: Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte (lit. a), Zwecke (lit. b), Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten (lit. c), Kategorien von Empfängern (lit. d), Drittlandübermittlungen samt Garantie (lit. e), vorgesehene Löschfristen (lit. f) und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 (lit. g). Das Verzeichnis ist außerdem fortzuschreiben — ein Stand von vor drei Jahren ist kein Verzeichnis, sondern ein Archivstück.
Bei einer Prüfung ist das Verzeichnis üblicherweise das erste, was die Aufsichtsbehörde anfordert, weil es sich in Minuten lesen lässt und sofort zeigt, wie ernst der Rest gemeint ist. Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO ordnet Verstöße gegen Art. 30 in den Rahmen bis 10.000.000 Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes ein.
Verzeichnisse fehlen selten. Sie sind unvollständig, und zwar an immer denselben Stellen. Die Löschfrist steht da, lautet aber „nach Bedarf" — das ist keine Frist, sondern eine Absichtserklärung. Die Drittlandübermittlung ist ehrlich eingetragen („USA, Rechenzentrum Virginia"), nur fehlt daneben die Garantie nach Art. 46 Abs. 2 lit. c. Und in den technischen Maßnahmen steht noch das TODO vom Anlegen der Datei.
Fragt man einen Chatbot, ob das Verzeichnis vollständig ist, bekommt man einen gut formulierten Absatz über angemessene Löschfristen. Was man nicht bekommt, ist die Antwort auf die eigentliche Frage: fehlt in Tätigkeit 7 von 23 die Empfängerkategorie, ja oder nein, und in welcher Zeile. Beim zweiten Durchlauf fällt die Antwort anders aus. Ein Verzeichnis ist deshalb eine Linter-Aufgabe: dieselbe Datei muss dieselben Zeilennummern ergeben, jedes Mal.
Er liest das Verzeichnis im Markdown-Format: ein Kopf mit Verantwortlicher:, Datenschutzbeauftragte: und Stand: JJJJ-MM-TT, danach je Verarbeitungstätigkeit eine ##-Überschrift mit Aufzählungszeilen. Zwölf Regeln laufen darüber. Zehn davon schlagen in der Testdatei _fixtures/dirty.md an, keine einzige in _fixtures/clean.md. Jeder Fund nennt die Zeilennummer, die Fundstelle im Gesetz und das Alter des Stand-Datums, weil dieses Alter die Frist ist, die alle übrigen Mängel teuer macht: liegt es mehr als 365 Tage zurück, meldet die Regel vvt_stand_veraltet.
Die geöffnete Datei wird vollständig geprüft: alle zwölf Regeln, jede fehlende Pflichtangabe mit Zeilennummer, ohne Netzverbindung. Die Datei verlässt den Rechner nicht. Bezahlt sind der Durchlauf über alle Verzeichnisdateien eines Projekts und der datierte Prüfbericht als Nachweis-Markdown für Aufsichtsbehörde und Audit.
Zum Vergleich: externe Datenschutzberatung rechnet die Durchsicht eines Verzeichnisses in Deutschland üblicherweise mit 100 bis 150 Euro je Stunde ab.
Er liest Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Markdown-Format und prüft jede Tätigkeit mit 12 Regeln gegen Art. 30 Abs. 1 lit. a bis g DSGVO: Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte, Zwecke, Kategorien betroffener Personen, Datenkategorien, Empfänger, Drittlandübermittlung, Löschfrist und technische Maßnahmen. Jeder Fund nennt die Zeilennummer, die Fundstelle im Gesetz und das Alter des Stand-Datums.
Für Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche und Entwicklerteams in Deutschland und Österreich, die ihr Verarbeitungsverzeichnis nicht als Excel-Datei auf einem Laufwerk pflegen, sondern als Markdown im Repository. Wer sein VVT versioniert und im Pull Request reviewen lässt, bekommt hier denselben Mechanismus, den er für Code schon hat: einen Linter, der vor dem Merge meckert.
Ein Sprachmodell formuliert einen überzeugenden Absatz über angemessene Löschfristen, zählt aber nicht zuverlässig nach, ob in Tätigkeit 7 von 23 die Empfängerkategorien fehlen, und liefert beim zweiten Durchlauf ein anderes Ergebnis. Diese Erweiterung prüft deterministisch: dieselbe Datei ergibt dieselben Zeilennummern, jedes Mal, offline, ohne dass Ihr Verzeichnis den Rechner verlässt.
Kostenlos ist die vollständige Prüfung der geöffneten Datei: alle 12 Regeln, jede fehlende Pflichtangabe mit Zeilennummer, ohne Schlüssel und ohne Netz. Bezahlt sind der Durchlauf über alle VVT-Dateien des Projekts und der datierte Prüfbericht als Nachweis-Markdown für Aufsichtsbehörde und internes Audit, mit Team-Lizenz für 29 USD einmalig.
Externe Datenschutzberatung rechnet die Durchsicht eines Verzeichnisses in Deutschland üblicherweise mit 100 bis 150 Euro je Stunde ab, und ein Verzeichnis mit zwanzig Tätigkeiten ist damit nicht in einer Stunde erledigt. Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO stellt Verstöße gegen Art. 30 mit bis zu 10.000.000 Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes in Aussicht.
Ein allgemeiner KI-Chat antwortet aus Trainingsdaten mit Stichtag, kann Ihr Repository nicht lesen und nennt keine Regelversion. VVT-Prüfer — Art. 30 DSGVO prüft die geöffnete Datei gegen 12 Regeln aus einem Regelwerk mit Stand 2026-09-22 und zeigt die genaue Zeile. Für Meldung, Prüfung oder Kunden brauchen Sie dieses datierte Ergebnis zu Ihren eigenen Dateien.
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