Arbeitslosengeld-Check für Aufhebungsverträge

Prüft Aufhebungsverträge (Markdown) vor der Unterschrift: Sperrzeit § 159 SGB III, Ruhen wegen Abfindung § 158, Kündigungsfrist § 622 BGB, Schriftform § 623 BGB, Arbeitsuchendmeldung § 38. Runs entirely in your browser — nothing is uploaded.

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Aufhebungsvertrag Sperrzeit, Ruhen wegen Abfindung und Kündigungsfrist vor der Unterschrift prüfen (SGB III, BGB, Stand 2026)

Anwaltliche Erstberatung für Verbraucher: bis zu 190 € (§ 34 Abs. 1 RVG)

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Arbeitslosengeld-Check für Aufhebungsverträge

180 Tage weniger Arbeitslosengeld: So viel kostet im Musterfall eine 58-jährige Sachbearbeiterin aus Hamburg ein Aufhebungsvertrag, der „auf Wunsch des Arbeitnehmers“ geschlossen wird.

Der Entwurf wirkt harmlos. Seit 01.03.2008 im Betrieb, 18 Jahre, Bruttomonatsgehalt 5.200 €, Abfindung 62.400 €, Vereinbarung vom 15.09.2026, Beendigung zum 31.10.2026, Unterschrift per DocuSign. Viele denken bei so einem Vertrag an eine Zahl: 12 Wochen Sperrzeit. Das Gesetz rechnet anders.

Erstens die Sperrzeit selbst. Wer das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund löst, bekommt nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, in der Regel 12 Wochen. Der Satz „auf Wunsch des Arbeitnehmers“ dokumentiert die Lösung schriftlich. Einen wichtigen Grund nennt der Vertrag nicht – kein Wort von einer sonst drohenden Arbeitgeberkündigung.

Zweitens die Kürzung. § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mindert die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit, bei 12 Wochen aber mindestens um ein Viertel. Mit 58 Jahren und durchgehender Versicherungspflicht beträgt die Anspruchsdauer nach § 147 SGB III 24 Monate, also 720 Tage. Ein Viertel davon sind 180 Tage. Nicht 84 Tage, sondern 180 Tage Arbeitslosengeld fallen weg.

Drittens das Ruhen wegen der Abfindung. Nach 18 Jahren Bestand hätte der Arbeitgeber mit 6 Monaten zum Monatsende kündigen müssen (§ 622 Abs. 2 BGB). Ab dem 15.09.2026 gerechnet endet diese Frist frühestens am 31.03.2027. Der Vertrag endet am 31.10.2026, 151 Tage zu früh. Dann greift § 158 SGB III: Von der Abfindung zählen 60 %, minus 5 % je fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und je fünf Lebensjahre über 35, mindestens 25 %. Hier bleibt es bei 25 %, also 15.600 €. Geteilt durch das kalendertägliche Entgelt von 170,96 € ergibt das 91 Tage. Das ALG ruht vom 01.11.2026 bis 30.01.2027. Die abgegoltenen Urlaubstage verlängern den Zeitraum noch.

Viertens die Höhe der Abfindung. 62.400 € sind 0,67 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur prüfen den wichtigen Grund ohne weitere Nachweise nur im Band 0,25 bis 0,5, hier also bis 46.800 €.

Fünftens die Form. § 623 BGB verlangt für einen Auflösungsvertrag die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Unterschrift per DocuSign macht den Vertrag unwirksam.

Sechstens die Meldung. Liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, muss man sich nach § 38 Abs. 1 SGB III innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden, im Musterfall bis 18.09.2026. Wer zu spät kommt, bekommt nach § 159 Abs. 6 eine weitere Woche Sperrzeit.

Genau diese Rechnung macht der Arbeitslosengeld-Check für Aufhebungsverträge. Er liest den Vertrag als Markdown-Text, erkennt die Zeilen Beschäftigt seit, Geburtsdatum, Datum der Vereinbarung, Beendigung zum, Bruttomonatsgehalt und Abfindung und prüft 9 Regeln. Im Musterfall meldet er 8 Befunde, jeweils mit Zeile, Paragraf, Datum und Tagen.

Zum Vergleich ein zweiter Fall: 45 Jahre, 8 Jahre im Betrieb, 3.800 € brutto, 15.000 € Abfindung, betriebsbedingter Anlass, Beendigung einen Monat nach der Vereinbarung. Keine Sperrzeit, aber die Frist endet erst am 31.01.2027, und das ALG ruht 54 Tage. Die saubere Vorlage mit eingehaltener Frist, genanntem Anlass und Meldeklausel ergibt 0 Befunde.

Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher kostet ohne Gebührenvereinbarung bis zu 190 € (§ 34 Abs. 1 RVG). Mit dem Prüfergebnis in der Hand wird dieser Termin kürzer und genauer. Einen Vertrag prüfen Sie kostenlos im Browser oder in VS Code.

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Häufige Fragen

Was prüft der Arbeitslosengeld-Check für Aufhebungsverträge?

Er liest einen Aufhebungsvertrag als Markdown-Text und prüft 9 Regeln: Sperrzeit nach § 159 SGB III, Kürzung der Anspruchsdauer nach § 148, Ruhen wegen Abfindung nach § 158, Kündigungsfrist nach § 622 BGB, Schriftform nach § 623 BGB, Arbeitsuchendmeldung nach § 38, Abfindungshöhe, Urlaubsabgeltung und fehlende Angaben. Jeder Befund nennt Zeile, Paragraf, Datum und Tage.

Für wen ist der Aufhebungsvertrag-Check gedacht?

Für Personalabteilungen, Betriebsräte und Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland, die Aufhebungsverträge als Vorlage pflegen, und für Beschäftigte, die einen Entwurf vor der Unterschrift prüfen wollen. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer ab 50: Bei 24 Monaten Anspruchsdauer kürzt eine Sperrzeit von 12 Wochen den Anspruch um mindestens 180 Tage.

Warum reicht eine allgemeine Auskunft zur Sperrzeit nicht?

Die Regel „12 Wochen Sperrzeit“ ist nur ein Teil. § 148 SGB III kürzt die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel, § 158 lässt das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruhen, wenn die Kündigungsfrist nach § 622 BGB unterschritten ist. Diese Tage hängen vom Eintrittsdatum, Alter, Gehalt und Vertragsdatum ab – das Tool rechnet mit genau diesen Zeilen aus dem Vertrag.

Was ist kostenlos und was kostet die Vollversion?

Kostenlos: einen Aufhebungsvertrag im Browser oder in VS Code prüfen, mit allen 9 Regeln, allen Befunden, Fristende, Ruhenstagen und Sperrzeit-Minderung. Die Vollversion für $29 einmalig exportiert ein Prüfprotokoll mit allen Rechenschritten als Datei und prüft alle Vertragsentwürfe im Workspace auf einmal. Ein Lizenzschlüssel gilt pro Person oder Team-Platz.

Was kostet die Prüfung durch einen Anwalt im Vergleich?

Ohne Gebührenvereinbarung kostet eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher nach § 34 Abs. 1 RVG bis zu 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, eine weitere Beratung bis zu 250 €. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber vor dem Termin, welche Vertragszeilen Sperrzeit, Ruhen oder Formfehler auslösen, und rechnet die Tage aus.

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