Prüft Ihr Beteiligungsregister (CSV) auf Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO: 10 %- und 150.000-€-Schwelle, Drittstaat-Gesellschaft, 14-Monats-Frist, Bußgeld bis 25.000 €. Läuft komplett in Ihrem Browser — nichts wird hochgeladen.
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Bis 25.000 € Bußgeld: Im Beispielregister eines Gründers aus Deutschland mit sieben Beteiligungen fand der Check eine seit 207 Tagen verpasste Meldefrist (28.02.2026), eine um 41 Tage verspätete Mitteilung und vier weitere Befunde.
Wer als Gründerin, Gründer oder Holding in Deutschland eine US-Inc., eine UK-Ltd., eine LLC oder eine Betriebsstätte im Ausland hält, muss das dem Finanzamt mitteilen. Rechtsgrundlage ist § 138 Abs. 2 AO. Die Mitteilung ist zusammen mit der Einkommen-, Körperschaft- oder Feststellungserklärung für das Jahr des Ereignisses abzugeben, spätestens aber 14 Monate nach Ende dieses Jahres (§ 138 Abs. 5 AO). Für einen Erwerb im Jahr 2024 war das der 28.02.2026, für 2025 ist es der 28.02.2027. Wer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig meldet, handelt ordnungswidrig; § 379 AO sieht ein Bußgeld bis 25.000 € vor.
Der Check arbeitet mit 14 Regeln. Fünf davon sind die Gründe aus dem Gesetz: Gründung oder Erwerb einer Betriebsstätte (Nr. 1), jede Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft ohne Schwelle (Nr. 2), Erwerb oder Veräußerung von unmittelbar oder mittelbar mindestens 10 % an einer Körperschaft (Nr. 3 a), Anschaffungskosten aller Beteiligungen an derselben Körperschaft über 150.000 € (Nr. 3 b) und ein beherrschender oder bestimmender Einfluss auf eine Drittstaat-Gesellschaft (Nr. 4). Drittstaat heißt dabei: außerhalb von EU und EFTA. Die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sind also keine Drittstaaten, die USA und das Vereinigte Königreich schon.
Das Register ist eine CSV-Datei mit einer Zeile je Ereignis. Am Stichtag 23.09.2026 liefert der Check für die sieben Zeilen sechs Befunde:
Nordwind Ltd;GB;Ltd;;erwerb;2024-03-15;25;;12.000;nein;;
Nordwind Ltd: 25 % erworben 2024, keine Mitteilung. Frist 28.02.2026, seit 207 Tagen verstrichen.
Boreal AB aus Schweden: nur 4 %, aber 180.000 € Anschaffungskosten. Die 10-%-Schwelle greift nicht, die 150.000-€-Schwelle schon. Gemeldet am 10.04.2026 – 41 Tage nach Fristende. Wer sich auf die spätere Abgabefrist der Steuererklärung verlassen hat, liegt hier falsch: die 14 Monate sind die Obergrenze.
Atlas Labs Inc. aus den USA: 100 %, beherrschend, gegründet 2025. Meldepflichtig nach Nr. 3 a und Nr. 4, Frist 28.02.2027, noch 158 Tage. Zusätzlich: Solange die Beziehung zu einer Drittstaat-Gesellschaft nicht gemeldet ist, beginnt nach § 170 Abs. 7 AO die Festsetzungsfrist für Steuern daraus nicht – bis zu 10 Jahre lang.
Harbor Tools LLC: Eine LLC kann nach deutschem Typenvergleich Körperschaft oder Personengesellschaft sein. Der Check rät nicht, sondern verlangt eine Spalte einordnung mit kapg oder persg. Gemeldet werden muss sie in beiden Fällen, Frist 28.02.2027.
In VS Code erscheinen die Befunde im Problems-Panel; dieselbe Prüflogik läuft kostenlos im Browser. Ändert man den Stichtag auf den 01.03.2027, werden aus den beiden laufenden Fristen verpasste Fristen.
Die Prüfung jedes Registers ist kostenlos und ohne Zeilenlimit. Die Vollversion prüft alle Register im Workspace auf einmal und schreibt einen Bericht für die Steuerakte. Zum Vergleich: Steuerberater rechnen nach § 13 StBVV seit dem 01.07.2025 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab. Der Check ist keine Steuerberatung – er liefert die Liste, mit der man in das Gespräch geht.
Der Check liest ein Beteiligungsregister als CSV und prüft jede Auslandsgesellschaft gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO. Er meldet, ob eine Zeile meldepflichtig ist (Betriebsstätte, Personengesellschaft, 10 % oder 150.000 € Anschaffungskosten, Drittstaat-Einfluss), bis wann die Mitteilung fällig ist und ob die Frist bereits verstrichen ist. Grundlage sind 14 Regeln.
Für Gründerinnen und Gründer in Deutschland, die eine US-Inc., UK-Ltd. oder LLC halten, für Holdings und Mittelständler mit Töchtern oder Betriebsstätten im Ausland und für Steuerberater, die das Beteiligungsregister eines Mandanten vor der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung durchsehen. Wer die Mitteilung vergisst, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € nach § 379 AO.
Das ELSTER-Formular fragt die Angaben ab, sagt aber nicht, welche Ihrer Beteiligungen meldepflichtig ist. Ein Chatbot kennt Ihr Register nicht und rechnet keine Frist je Zeile gegen den heutigen Tag. Der Check wendet die Schwellen 10 % und 150.000 €, den Drittstaat-Begriff außerhalb EU/EFTA und die 14-Monats-Frist auf jede einzelne Zeile an.
Kostenlos prüft der Check jedes geöffnete Register ohne Zeilenlimit: Meldepflicht, Rechtsgrund, Frist und Status erscheinen direkt im Editor oder im Web-Tool. Die Vollversion für $29 einmalig prüft alle Register im Workspace auf einmal und schreibt einen Bericht mit Frist, Rechtsgrund und Status für die Steuerakte. Ein Lizenzschlüssel gilt pro Person oder Team-Platz.
Steuerberater rechnen Zeitaufwand nach § 13 StBVV ab, seit dem 01.07.2025 mit 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Die Durchsicht eines Registers mit mehreren Auslandsgesellschaften dauert typischerweise mehrere Viertelstunden. Der Check ersetzt keine Beratung, liefert aber vorab die Liste, welche Zeilen meldepflichtig sind und welche Frist gilt.
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