Prüft Ihr Beteiligungsregister (CSV) auf Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO: 10 %- und 150.000-€-Schwelle, Drittstaat-Gesellschaft, 14-Monats-Frist, Bußgeld bis 25.000 €. Runs entirely in your browser — nothing is uploaded.
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Beteiligungsregister (CSV) gegen § 138 Abs. 2 AO prüfen: 10 % oder 150.000 €, Drittstaat-Gesellschaft, Frist 14 Monate nach Jahresende (Ereignisse 2024: 28.02.2026 · 2025: 28.02.2027), Bußge
Steuerberater-Zeitgebühr nach § 13 StBVV (seit 01.07.2025): 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde
Vollversion kaufen — $29Der Check liest ein Beteiligungsregister als CSV und prüft jede Auslandsgesellschaft gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO. Er meldet, ob eine Zeile meldepflichtig ist (Betriebsstätte, Personengesellschaft, 10 % oder 150.000 € Anschaffungskosten, Drittstaat-Einfluss), bis wann die Mitteilung fällig ist und ob die Frist bereits verstrichen ist. Grundlage sind 14 Regeln.
Für Gründerinnen und Gründer in Deutschland, die eine US-Inc., UK-Ltd. oder LLC halten, für Holdings und Mittelständler mit Töchtern oder Betriebsstätten im Ausland und für Steuerberater, die das Beteiligungsregister eines Mandanten vor der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung durchsehen. Wer die Mitteilung vergisst, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € nach § 379 AO.
Das ELSTER-Formular fragt die Angaben ab, sagt aber nicht, welche Ihrer Beteiligungen meldepflichtig ist. Ein Chatbot kennt Ihr Register nicht und rechnet keine Frist je Zeile gegen den heutigen Tag. Der Check wendet die Schwellen 10 % und 150.000 €, den Drittstaat-Begriff außerhalb EU/EFTA und die 14-Monats-Frist auf jede einzelne Zeile an.
Kostenlos prüft der Check jedes geöffnete Register ohne Zeilenlimit: Meldepflicht, Rechtsgrund, Frist und Status erscheinen direkt im Editor oder im Web-Tool. Die Vollversion für $29 einmalig prüft alle Register im Workspace auf einmal und schreibt einen Bericht mit Frist, Rechtsgrund und Status für die Steuerakte. Ein Lizenzschlüssel gilt pro Person oder Team-Platz.
Steuerberater rechnen Zeitaufwand nach § 13 StBVV ab, seit dem 01.07.2025 mit 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Die Durchsicht eines Registers mit mehreren Auslandsgesellschaften dauert typischerweise mehrere Viertelstunden. Der Check ersetzt keine Beratung, liefert aber vorab die Liste, welche Zeilen meldepflichtig sind und welche Frist gilt.
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