Satz 4,9 % · Bagatellgrenze 1.000 € · Säumniszuschlag 1 % je Monat
| Abgabepflicht im Abgabejahr | — | |
|---|---|---|
| Abgabesatz des Jahres | — | % |
| Bagatellgrenze des Jahres | — | € |
| Abgabe für das Abgabejahr | — | € |
| Nachzahlung für zurückliegende Jahre | — | € |
| Säumniszuschlag, 1 % je Monat | — | € |
| Gesamtbelastung | — | € |
| Bußgeldrahmen § 36 KSVG | — | € |
Alle acht Zahlen oben sind kostenlos — ohne Schlüssel, ohne Limit, ohne Wasserzeichen.
Vollversion: alle gerechneten Jahre als .csv für die Prüfungsakte und ein wiederkehrender Alarm auf die Meldefrist am 31. März (§ 27 Abs. 1 KSVG).
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2.181 € Gesamtbelastung — das ist die Summe, die eine deutsche Lohnbuchhaltung in der Betriebsprüfung auf den Tisch bekommt, wenn sie 12.000 € Honorare an freie Kreative gezahlt und drei Jahre lang nichts gemeldet hat.
Die Zahl setzt sich aus drei Teilen zusammen, und keiner davon ist geschätzt. 588 € Abgabe für das laufende Jahr 2026 (12.000 € zu 4,9 %). 1.350 € Nachzahlung für die drei zurückliegenden Jahre 2023 bis 2025, in denen je 9.000 € an Honoraren geflossen sind und noch 5,0 % galten. Und 243 € Säumniszuschlag: 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand, hier über 18 Monate. Darunter steht im Bescheid der Bußgeldrahmen nach § 36 KSVG, bis zu 50.000 €.
Zum 1. Januar 2026 haben sich zwei Werte gleichzeitig geändert. Der Abgabesatz sinkt von 5,0 % auf 4,9 % — die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 wurde am 22. September 2025 verkündet. Und die Bagatellgrenze für Eigenwerber und gelegentliche Auftraggeber nach § 24 Abs. 2 KSVG steigt auf 1.000 € im Kalenderjahr. Sie lag bis 2024 bei 450 € und 2025 bei 700 €; das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Anhebung in zwei Stufen angelegt.
Damit gibt es für denselben Betrieb drei verschiedene Grenzen in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Ein Handwerksbetrieb, der 600 € an einen Fotografen zahlt, ist 2024 abgabepflichtig — 30 € — und für dieselbe Summe 2026 nicht. Wer umgekehrt die neue 1.000-€-Grenze auf die Vorjahre anwendet, meldet zu niedrig.
Genau hier liegt der Fehler kostenloser Rechner und Chatbots: Sie kennen einen Satz und eine Grenze, die aktuellen, und rechnen damit rückwärts. Eine Prüfung nimmt für jedes Jahr den Wert, der in diesem Jahr galt.
Die Bagatellgrenze gilt nur für § 24 Abs. 2 KSVG, also für Eigenwerber und gelegentliche Auftraggeber. Die in Absatz 1 aufgezählten Verwerter — Verlage, Theater, Galerien, Rundfunk, Werbeagenturen — zahlen ab dem ersten Euro. Für eine Agentur mit 48.000 € Honoraren im laufenden Jahr und vier ungemeldeten Jahren zu je 40.000 € rechnet das Werkzeug 2.352 € Abgabe, 7.680 € Nachzahlung und 2.295 € Säumniszuschlag: 12.327 €.
Und wenn der Prüfer nicht Nachlässigkeit, sondern Vorsatz annimmt, verjähren die Beitragsansprüche nicht nach vier, sondern erst nach 30 Jahren (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Aus den 2.181 € des ersten Beispiels werden bei acht offenen Jahren 4.404 €.
Der KSA-Check 2026 ist eine Browser-Erweiterung für Chrome, Edge und Firefox. Sie tragen das Abgabejahr, die Art des Auftraggebers, die Honorare, die Zahl der ungemeldeten Jahre, die Honorare je Vorjahr und die Monate seit Fälligkeit ein. Heraus kommen acht Zahlen: Abgabepflicht, Abgabesatz des Jahres, Bagatellgrenze des Jahres, Abgabe für das Abgabejahr, Nachzahlung, Säumniszuschlag, Gesamtbelastung und Bußgeldrahmen. Für jedes Vorjahr zieht das Werkzeug den Satz und die Grenze dieses Jahres heran: 4,2 % bis 2022, 5,0 % von 2023 bis 2025, 4,9 % ab 2026.
Diese acht Zahlen sind kostenlos, ohne Lizenzschlüssel, ohne Limit und ohne Wasserzeichen. Kostenpflichtig ist eine andere Achse: alle gerechneten Jahre als .csv für die Prüfungsakte mitzunehmen und einen wiederkehrenden Alarm auf die Meldefrist am 31. März zu setzen. Das kostet $60, einmalig.
Zum Vergleich: Steuerberater rechnen die Zeitgebühr nach § 13 StBVV mit 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab, also 66 bis 164 € je Stunde. Vier Jahre aufzurollen ist keine Sache von einer Viertelstunde.
Er nimmt die Honorare, die Ihr Betrieb an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt hat, und rechnet daraus die Künstlersozialabgabe mit dem Satz des jeweiligen Jahres: 4,9 % für 2026, 5,0 % für 2023 bis 2025. Dazu kommen die Nachzahlung für ungemeldete Jahre und der Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat.
Für Buchhaltung, Lohnbüro und Steuerberater in deutschen Unternehmen, die Aufträge an freie Designer, Texter, Fotografen, Übersetzer oder Webentwickler vergeben. Genau diese Betriebe prüft die Deutsche Rentenversicherung auf die Künstlersozialabgabe, und genau dort fällt die Bagatellgrenze von 1.000 € ins Gewicht.
Kostenlose Rechner und Chatbots kennen meist nur einen einzigen Satz und eine einzige Grenze. Eine Betriebsprüfung greift aber vier Jahre zurück, und jedes dieser Jahre hat einen eigenen Satz und eine eigene Bagatellgrenze: 450 € bis 2024, 700 € in 2025, 1.000 € ab 2026. Mit einem Satz für alle Jahre wird die Summe falsch.
Kostenlos und ohne Schlüssel rechnet das Werkzeug alle acht Zahlen fertig aus, ohne Limit, ohne Wasserzeichen: Abgabepflicht, Satz, Grenze, Abgabe, Nachzahlung, Säumniszuschlag, Gesamtbelastung und Bußgeldrahmen. Der Schlüssel für $60 legt die Jahre als .csv für die Prüfungsakte ab und setzt den Alarm auf den 31. März.
Steuerberater rechnen die Zeitgebühr nach § 13 StBVV mit 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab, also 66 bis 164 € je Stunde. Vier Jahre mit je eigenem Satz, eigener Grenze und Zuschlag aufzurollen, ist keine Sache von einer Viertelstunde. Der Schlüssel kostet $60, einmalig.
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