Rechnet den Mahnbescheid-Antrag nach § 34 GKG (Tabelle ab 01.06.2025), § 288 BGB und § 199 BGB durch — mit dem Basiszinssatz 1,52 %, der seit 01.07.2026 gilt.
| Volle Gebühr nach § 34 GKG | — | EUR |
|---|---|---|
| Gerichtskosten Mahnbescheid nach KV 1100 GKG | — | EUR |
| Verzugstage bis zum Stichtag | — | Tage |
| Verzugszinssatz nach § 288 BGB | — | Prozent |
| Verzugszinsen | — | EUR |
| Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB | — | EUR |
| Gesamtforderung für den Antrag | — | EUR |
| Verjährt am (§ 195, § 199 BGB) | — | Datum |
| Tage bis zur Verjährung | — | Tage |
Die Rechnung oben ist vollständig und kostenlos — alle neun Werte, ohne Schlüssel, ohne Limit, ohne Wasserzeichen.
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Rechnet den Mahnbescheid-Antrag nach § 34 GKG (Tabelle ab 01.06.2025), § 288 BGB und § 199 BGB durch — mit dem Basiszinssatz 1,52 %, der seit 01.07.2026 gilt.
Ein Anwalt oder ein Inkassobüro rechnet dieselbe Mahnsache nach der RVG-Tabelle ab: die einfache Gebühr nach § 13 RVG beginnt bei 51,50 EUR (Gegenstandswert bis 500 EUR, Tabelle ab 01.06.2025) und steigt bis 2.000 EUR in Stufen vo
Vollversion kaufen — $60Es nimmt eine offene Forderung und gibt neun Zahlen zurück: die volle Gebühr nach § 34 GKG, die 0,5-Gerichtskosten nach KV 1100 GKG, die Verzugstage, den Verzugszinssatz, die Verzugszinsen, die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, die Antragssumme für den Mahnbescheid, das Verjährungsdatum nach § 195 BGB und die verbleibenden Tage bis dahin.
Für Buchhaltung, Kanzleisekretariat und Soloselbständige in Deutschland, die eine offene Rechnung selbst über das gerichtliche Mahnverfahren eintreiben. Wer den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online stellt, muss Hauptforderung, Zinsen, Nebenforderungen und Gerichtskosten getrennt beziffern — genau diese Felder liefert das Werkzeug.
Weil beide Tabellen frisch sind. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB steht seit 01.07.2026 bei 1,52 % statt bei 1,27 %, und die Gebührentabelle des § 34 GKG gilt in der Fassung ab 01.06.2025, in der der Mindestbetrag der Nr. 1100 KV GKG von 36,00 auf 38,00 EUR angehoben wurde. Sprachmodelle antworten häufig noch mit den alten Werten.
Die gesamte Rechnung ist kostenlos: alle neun Ausgabewerte, unbegrenzt oft, ohne Schlüssel, ohne Wasserzeichen und ohne Zeitlimit. Der Pro-Schlüssel ändert nichts am Ergebnis, sondern nimmt es mit: CSV-Export der gerechneten Forderungen für die Buchhaltung und ein Fristalarm vor dem Verjährungsende am 31.12.
Ein Anwalt oder ein Inkassobüro rechnet die Mahnsache nach der RVG-Tabelle ab. Die einfache Gebühr nach § 13 RVG beginnt in der Fassung ab 01.06.2025 bei 51,50 EUR für Gegenstandswerte bis 500 EUR und steigt bis 2.000 EUR in Stufen von je 41,50 EUR — je offener Forderung, nicht einmalig.
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