Für Betreiber deutscher WordPress-Seiten: Auskunft, Löschung, Widerspruch – Antwortfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO, berechnet nach VO (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 mit Wochenenden und Feiertagen Ihres Bundeslandes.
| Eingang | Rechnerisches Monatsende | Fristende | Warum verschoben |
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Ein Formular per Shortcode unter Ihrer Datenschutzerklärung. 7 Anfragearten nach DSGVO: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3). Jede Anfrage landet in der Eingangsliste im Backend, der Eingangszeitpunkt wird mitgespeichert. Spam-Schutz (Honeypot) und CSRF-Schutz ohne externe Dienste, keine Übermittlung an Dritte.
Kostenloses Plugin herunterladen (.zip)Installation: 1) Plugins ▸ Installieren (je nach Version „Neues Plugin hinzufügen“) · 2) „Plugin hochladen“, .zip wählen · 3) „Jetzt installieren“ ▸ „Aktivieren“. Voraussetzung WordPress 6.0 und PHP 7.4 – bei älterem PHP lehnt WordPress die Installation ab. Menünamen können je nach Version und Sprache abweichen. Danach den Shortcode [datenschutz-anfragen-formular] unter „Ihre Rechte“ in Ihrer Datenschutzerklärung einsetzen.
Warum nicht einfach ein Kontaktformular oder ein Chatbot? Ein Kontaktformular speichert keine Anfrageart nach DSGVO; ein Chatbot kennt Ihr Eingangsdatum und Ihre Landesfeiertage nicht. Keine Rechtsberatung – die Berechnung folgt Art. 3 VO (EWG, Euratom) Nr. 1182/71, die der Europäische Datenschutzausschuss (Leitlinien 01/2022 zum Auskunftsrecht) für die Monatsfrist heranzieht.
Betroffenenanfragen nach Art. 15–21 DSGVO formgerecht annehmen und mit Eingangszeit festhalten – Antwortfrist 1 Monat ab Eingang (Art. 12 Abs. 3), Bußgeldrahmen bis 20 Mio. € oder 4 % des Ja
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Complianz Premium (complianz.io/pricing, abgerufen am 23.09.2026): Personal-Plan 59 € pro Jahr für 1 Website – das Datenanfrage-Formular (Data Request Forms) gibt es dort nur in Premium, als Abo. Dieses Plugin: 129 $ einmalig, kei
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Eine Löschanfrage kommt am Mittwoch, 25.11.2026, über Ihre WordPress-Seite. Wann müssen Sie geantwortet haben? Naheliegend wären „30 Tage“ oder „am 25.12.“. Beides trifft es nicht. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO haben Sie einen Monat ab Eingang. Wie ein Monat gezählt wird, regelt Art. 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71, auf die sich der Europäische Datenschutzausschuss (Leitlinien 01/2022) stützt. Die Frist endet an dem Tag des Folgemonats, der dieselbe Zahl trägt wie der Eingangstag. Gibt es diesen Tag nicht, endet sie am letzten Tag des Monats. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächsten Werktags.
Für den 25.11.2026 heißt das: rechnerisches Ende Freitag, 25.12.2026, 1. Weihnachtstag. Samstag, 26.12., ist 2. Weihnachtstag, Sonntag, 27.12., ein Sonntag. Fristende ist Montag, 28.12.2026.
Sechs Eingänge, sechs Fristenden, jeweils mit bundesweiten Feiertagen gerechnet: Eingang Mi 23.09.2026 → Frist Fr 23.10.2026, ein Werktag, keine Verschiebung. Eingang Sa 31.10.2026 → Frist Mo 30.11.2026, denn einen 31. November gibt es nicht. Eingang Mi 25.11.2026 → Frist Mo 28.12.2026, wegen Weihnachten und Sonntag. Eingang Do 31.12.2026 → Frist Mo 01.02.2027, denn der 31.01.2027 ist ein Sonntag. Eingang Fr 29.01.2027 → Frist Mo 01.03.2027: kein 29. Februar, also 28.02.2027, ein Sonntag. Eingang Mi 24.03.2027 → Frist Mo 26.04.2027, weil der 24.04. ein Samstag ist.
Das Bundesland zählt. Kommt eine Anfrage am Freitag, 01.10.2027, endet die Frist bundesweit am Montag, 01.11.2027. Sitzt die verantwortliche Stelle in Nordrhein-Westfalen, ist der 01.11. Allerheiligen – dann endet die Frist am Dienstag, 02.11.2027. Deshalb wählen Sie das Bundesland selbst. Gemeindefeiertage sind nicht enthalten.
Ist eine Anfrage komplex oder schreibt dieselbe Person mehrfach, dürfen Sie die Frist um zwei weitere Monate verlängern (Art. 12 Abs. 3 S. 2). Für einen Eingang am 23.09.2026 endet sie dann am Mittwoch, 23.12.2026. Die Verlängerung samt Gründen müssen Sie der Person aber innerhalb des ersten Monats mitteilen, hier also bis Freitag, 23.10.2026.
Was steht auf dem Spiel? Verstöße gegen die Betroffenenrechte fallen unter Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO, mit einem Bußgeldrahmen bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Frist läuft ab Eingang – nicht ab dem Tag, an dem jemand das Postfach öffnet.
Deshalb gehört zur Frist ein sauberer Eingang. Das kostenlose WordPress-Plugin setzt per Shortcode ein Formular unter Ihre Datenschutzerklärung. Besucher wählen eine von 7 Anfragearten: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) und Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3). Jede Anfrage landet in der Eingangsliste im Backend, der Eingangszeitpunkt wird in Ihrer WordPress-Datenbank gespeichert. Spam-Schutz per Honeypot und CSRF-Schutz arbeiten ohne externe Dienste, es gehen keine Daten an Dritte.
Das Pro-Plugin ergänzt, was nach den ersten Anfragen fehlt: eine Sofort-Mail an Sie bei jeder neuen Anfrage, eine automatische Eingangsbestätigung an die anfragende Person, einen Filter nach Anfrageart und einen CSV-Export mit Eingangszeitpunkt als Nachweis für die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Zum Vergleich: Complianz Premium kostet laut complianz.io/pricing (abgerufen am 23.09.2026) 59 € pro Jahr für eine Website und bietet das Anfrageformular nur im Abo.
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Es setzt per Shortcode ein Formular unter Ihre Datenschutzerklärung. Besucher wählen eine von 7 Anfragearten nach DSGVO – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf – und geben Name, E-Mail und Anliegen an. Jede Anfrage erscheint in der Eingangsliste im Backend; der Eingangszeitpunkt wird mitgespeichert. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Für Betreiber deutscher WordPress-Seiten, die personenbezogene Daten verarbeiten: Onlinehändler mit Kundenkonten, Agenturen, Praxen, Vereine mit Mitgliederdaten. Also für alle, die Auskunfts- oder Löschanfragen binnen eines Monats beantworten müssen und später belegen wollen, wann eine Anfrage einging. Der Fristenrechner berücksichtigt Wochenenden sowie die Feiertage Ihres Bundeslandes.
Ein Kontaktformular speichert eine Nachricht, aber keine Anfrageart nach DSGVO und keinen klaren Eingangszeitpunkt je Anfrage. Complianz bietet ein Anfrageformular nur im Premium-Abo an. Ein Chatbot kennt weder Ihr Eingangsdatum noch Ihre Landesfeiertage.
Kostenlos und ohne Zeitlimit: das Formular mit allen 7 Anfragearten, die Eingangsliste im Backend mit gespeichertem Eingangszeitpunkt, Spam- und CSRF-Schutz sowie der Fristenrechner im Browser. Das Pro-Plugin ergänzt den Bearbeitungsablauf: Sofort-Mail an Sie, Eingangsbestätigung an die anfragende Person, Filter nach Anfrageart und CSV-Export mit Eingangszeitpunkt als Nachweis.
Complianz Premium kostet laut complianz.io/pricing (abgerufen am 23.09.2026) 59 € pro Jahr für eine Website, im Abo; erst dort gibt es das Datenanfrage-Formular. Das Pro-Plugin kostet 129 $ einmalig, ohne Abo. Das kostenlose Formular und den Fristenrechner nutzen Sie ohne Kauf, und Sie sehen das Fristende Ihrer eigenen Anfrage, bevor Sie etwas bezahlen.
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