Echte Zahlen aus diesem Werkzeug, Zeile für Zeile.

Bedenken bis Freitag, nicht Dienstag. Das ist das Ergebnis, wenn die Anhörung zur außerordentlichen Kündigung am Donnerstag, 1. Oktober 2026 beim Betriebsrat eingeht.
| Schritt | Datum |
|---|
| Anhörung zugegangen | Donnerstag, 1. Oktober 2026 |
| Frist § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG | drei Kalendertage |
| Rechnerisches Fristende | Sonntag, 4. Oktober 2026 |
| Sicherer letzter Werktag | Freitag, 2. Oktober 2026 |
| Falsch gezählt mit drei Arbeitstagen | Dienstag, 6. Oktober 2026 |
Warum drei Tage keine drei Arbeitstage sind
Das BetrVG sagt bei der außerordentlichen Kündigung: Bedenken unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich mit Gründen. Gezählt wird nach dem BGB. Der Tag, an dem die Anhörung eingeht, zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Danach laufen Kalendertage: Freitag, Samstag, Sonntag. Samstag, 3. Oktober 2026 ist zudem Tag der Deutschen Einheit.
Ob sich ein Fristende am Sonntag nach § 193 BGB auf den Montag verschiebt, wird unterschiedlich beurteilt. Der Rechner lässt euch deshalb wählen und stellt „sicher: Werktag davor“ als Voreinstellung ein. Mit dieser Einstellung heißt das Ergebnis Freitag. Mit § 193 BGB wäre es Montag, 5. Oktober 2026. Dienstag ist in keinem Fall richtig.
Die Woche bei § 99 und § 102
Bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung (§ 99 Abs. 3 BetrVG) und bei der ordentlichen Kündigung (§ 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) hat der Betriebsrat eine Woche. Sie endet am gleichen Wochentag der Folgewoche: Unterrichtung Montag, 28. September 2026, Fristende Montag, 5. Oktober 2026. Schweigt der Betriebsrat bis dahin, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei der ordentlichen Kündigung hängt noch mehr daran: Ohne fristgerechten Widerspruch gibt es keinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG.
Enthaltung zählt wie Nein
Die zweite Falle steckt in der Abstimmung. Ein Beschluss braucht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Bei 7 Mitgliedern, 6 anwesend, 3 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung ist der Antrag abgelehnt. Nötig wären 4 Ja-Stimmen gewesen. Beschlussfähig war der Betriebsrat trotzdem, denn mindestens die Hälfte der Mitglieder nahm teil (§ 33 Abs. 2 BetrVG).
Was in die Niederschrift muss
§ 34 BetrVG verlangt mindestens den Wortlaut jedes Beschlusses und die Stimmenmehrheit. Unterschreiben müssen der Vorsitz und ein weiteres Mitglied. Dazu kommt die Anwesenheitsliste, in die sich jede Person eigenhändig einträgt. Wer per Video oder Telefon teilnimmt, bestätigt das in Textform, und die Bestätigung kommt zur Niederschrift.
Was kostenlos ist
Der Rechner auf der Seite ist für einen Fall vollständig. Ihr gebt Maßnahme, Eingangstag, Größe des Betriebsrats und die Stimmen ein. Ihr seht dann Fristende, sicheren Tag, Beschlussfähigkeit und das Ergebnis. Der Beschlusstext für die Niederschrift steht zum Kopieren darunter.
Was der Vault dazu bringt
Die Vollversion ist ein Obsidian-Vault mit 19 Dateien: 6 Vorlagen, 3 Bases-Ansichten, 6 ausgefüllte Beispielnotizen, 3 Wissensnotizen und eine Startnotiz. Jede Frist wird eine Notiz, und die Liste der offenen Fristen zeigt den sichersten Tag zuerst. Das Beschlussregister rechnet angenommen oder abgelehnt aus den Stimmen nach. Community-Plugins braucht ihr nicht. Die Dateien liegen lokal auf eurem Rechner, denn der Betriebsrat ist für den Datenschutz selbst verantwortlich (§ 79a BetrVG).
Rechnet eure nächste Anhörung kostenlos im Browser aus.