Für Händler und Onlineshops, die bilanzieren (GmbH, UG, e.K.) und nicht am 31.12. selbst zählen. Zählwert vom Inventurtag eintragen, Wareneingänge und Verkäufe bis Silvester dazu, gesunkene Ware abwerten: Inventurwert und Wareneinsatz stehen sofort da. Ohne Konto, ohne E-Mail.
| Wareneinsatz der Verkäufe bis 31.12. (Erlös ÷ (1 + Aufschlag), R 5.3 EStR) | 5.000,00 € |
| Bestand 31.12. zu Anschaffungskosten (fortgeschrieben, § 241 Abs. 3 HGB) | 22.800,00 € |
| Abwertung auf den niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) | 2.300,00 € |
| Inventurwert 31.12.2026 (Bilanzansatz Waren) | 20.500,00 € |
| Bestandsveränderung gegenüber 01.01. (+ Erhöhung / − Minderung) | 2.500,00 € |
| Wareneinsatz 2026 (Anfangsbestand + Einkauf − Inventurwert) | 93.500,00 € |
| Gewinn zu hoch, wenn der Zählwert ohne Fortschreibung gebucht wird | 1.800,00 € |
| Gewinn zu hoch, wenn der Zählwert ungeprüft gebucht wird (ohne Fortschreibung und Abwertung) | 4.100,00 € |
Rechenweg: Bestand am Zähltag + Wareneingänge − Wareneinsatz der Verkäufe (Erlös ÷ (1 + Aufschlag), R 5.3 Abs. 2 EStR) = Bestand 31.12.; davon Abwertung auf den niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB).
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Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Zählen ab 1. Oktober erlaubt: § 241 Abs. 3 HGB: Zähltag bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den 31.12.2026 heißt das: 01.10.2026 bis 28.02.2027 – aber nur, wenn Sie den Zählwert per Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Stichtag bringen. R 5.3 Abs. 2 EStR: Wareneinsatz = Umsatz abzüglich des durchschnittlichen Rohgewinns.
Gesunkene Ware abwerten: § 253 Abs. 4 HGB: Umlaufvermögen auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag abschreiben (strenges Niederstwertprinzip). Saisonware, Vorjahresmodelle, beschädigte Ware gehören mit dem niedrigeren Wert in die Liste.
Wer muss? GmbH und UG immer; Einzelkaufleute ab 800.000 € Umsatzerlöse oder 80.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB). Keine verlegte Inventur bei unkontrollierbarem Schwund oder besonders wertvoller Ware (R 5.3 Abs. 3 EStR). Fehlt die körperliche Bestandsaufnahme, gilt die Buchführung nicht als ordnungsmäßig (R 5.3 Abs. 4 EStR).
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Excel-Mappe (.xlsx) für die echte Zählung: Inventurliste mit 300 Artikelzeilen (Artikelnummer, Bezeichnung, Lagerort, Menge, Einheit, Anschaffungskosten je Einheit, Tageswert je Einheit), der niedrigere Wert je Zeile automatisch nach § 253 Abs. 4 HGB, Summen fließen in die Fortschreibung. Dazu Blatt
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§ 35 Abs. 3 StBVV: Inventurunterlagen rechnet der Steuerberater nach Zeitgebühr ab, § 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde. Zwei Stunden Inventurunterlagen beim Steuerberater = 132 bis 328 Euro.
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Ein Händler, der am 15.12.2026 zählt und den Zählwert ungeprüft bucht, weist im Beispiel 4.100 € Gewinn zu viel aus. So sieht die Rechnung aus unserer Inventur Vorlage aus:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Zählwert am 15.12.2026 zu Anschaffungskosten | 24.600 € |
| + Wareneingänge bis 31.12. | 3.200 € |
| − Wareneinsatz der Verkäufe (8.000 € ÷ 1,6) | 5.000 € |
| = Bestand 31.12. zu Anschaffungskosten | 22.800 € |
| − Abwertung gesunkene Ware (4.000 € auf 1.700 €) | 2.300 € |
| = Inventurwert 31.12.2026 | 20.500 € |
Anfangsbestand 18.000 € + Wareneinkauf 96.000 € − 20.500 € = Wareneinsatz 93.500 €. Wer stattdessen 24.600 € in die Bilanz schreibt, hat den Wareneinsatz um 4.100 € zu niedrig und den Gewinn um 4.100 € zu hoch. 1.800 € davon kommen allein aus der fehlenden Fortschreibung, 2.300 € aus der fehlenden Abwertung.
§ 241 Abs. 3 HGB erlaubt den Zähltag bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den 31.12.2026 ist das der Zeitraum 01.10.2026 bis 28.02.2027. Die Bedingung: Der Bestand wird per Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Stichtag bewertet. R 5.3 Abs. 2 EStR beschreibt den Weg für Handelsware: Wareneinsatz = Umsatz abzüglich des durchschnittlichen Rohgewinns. Bei 60 % Aufschlag auf den Einkaufspreis sind 8.000 € Erlös also 5.000 € Ware zu Anschaffungskosten.
Nicht erlaubt ist die verlegte Inventur bei Ware mit unkontrollierbarem Schwund oder bei besonders wertvoller Ware (R 5.3 Abs. 3 EStR). Fehlt die körperliche Bestandsaufnahme ganz, gilt die Buchführung nicht als ordnungsmäßig (R 5.3 Abs. 4 EStR).
§ 253 Abs. 4 HGB verlangt für Umlaufvermögen den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. Weihnachtsbackformen, die im Januar keiner mehr kauft, oder ein Vorjahresmodell stehen mit dem niedrigeren Wert in der Liste, nicht mit dem Einkaufspreis. Im Beispiel sind das 100 Sets zu 25,00 € statt Tageswert 10,00 € und 50 Milchaufschäumer zu 30,00 € statt 14,00 €.
GmbH und UG immer. Einzelkaufleute ab 800.000 € Umsatzerlöse oder 80.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB). Wer darunter bleibt und eine EÜR macht, braucht keine Inventur nach HGB.
Die kostenlosen Inventurlisten von sevdesk und WHK Controlling rechnen Menge × Einzelwert und summieren. Sie schreiben nicht auf den 31.12. fort und werten nicht ab. Bei sevdesk gibt es die Datei erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse. Unser Rechner läuft im Browser, ohne Konto und ohne E-Mail: 8 Eingaben, 8 Ergebnisse.
Die Excel-Mappe hat 5 Arbeitsblätter: Ihre Zahlen, Inventurwert 31.12., eine Inventurliste mit 300 Artikelzeilen und Niederstwert je Zeile, ein Fortschreibungsblatt mit 150 Zeilen für Belege und ein Inventurprotokoll, das prüft, ob Ihr Zähltag im Zeitfenster liegt. Zum Vergleich: § 35 Abs. 3 StBVV: Inventurunterlagen rechnet der Steuerberater nach Zeitgebühr ab, § 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde.
Sie schreibt Ihren Zählwert vom Inventurtag auf den 31.12.2026 fort, wertet gesunkene Ware auf den niedrigeren Wert ab und ermittelt Inventurwert und Wareneinsatz. Beispiel: am 15.12.2026 gezählt, Zählwert 24.600 €, Inventurwert 31.12.2026: 20.500 €, Wareneinsatz 93.500 €. Wer den Zählwert ungeprüft bucht, weist 4.100 € Gewinn zu viel aus.
Für Händler und Onlineshops in Deutschland, die bilanzieren: GmbH und UG immer, Einzelkaufleute ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB). Besonders für alle, die nicht am 31.12. selbst zählen, sondern früher oder später – das erlaubt § 241 Abs. 3 HGB: Zähltag bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag.
Die kostenlosen Listen von sevdesk und WHK Controlling rechnen nur Menge × Einzelwert. Sie schreiben nicht auf den Stichtag fort (R 5.3 Abs. 2 EStR: Wareneinsatz = Umsatz abzüglich des durchschnittlichen Rohgewinns) und werten nicht ab (§ 253 Abs. 4 HGB). Bei unkontrollierbarem Schwund oder besonders wertvoller Ware ist die verlegte Inventur nach R 5.3 Abs. 3 EStR gar nicht erlaubt.
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§ 35 Abs. 3 StBVV: Inventurunterlagen rechnet der Steuerberater nach Zeitgebühr ab, § 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde. Zwei Stunden Inventurunterlagen beim Steuerberater = 132 bis 328 Euro. Die Vollversion kostet $21 einmalig und liefert die Liste schon fertig gerechnet für die Steuerberatung.
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