Pfändbarer Betrag und Frist berechnen

Pfändbarer Nettolohn nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026, inklusive § 850a-Bereinigung und der Zwei-Wochen-Frist aus § 840 ZPO

Pfändungsrelevantes Netto
Unpfändbar nach § 850a
Freibetrag § 850c ab 01.07.2026
An den Gläubiger abzuführen
Auszahlung an die beschäftigte Person
Nach der Tabelle bis 30.06.2026
Abweichung pro Monat
Abweichung auf zwölf Monate
Drittschuldnererklärung § 840 bis
Tage bis zum LohnlaufTage
Vollversion — .csv-Beleg für die Personalakte und Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Stichtag.
Vollversion holen — $60
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz · 7 Tage volle Rückerstattung. Ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat; Pfändungsfälle rechnen Anbieter extra ab.
Tabelle ab 01.07.2026
Rechnet mit Grundbetrag 1.587,40 €, 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026).
§ 850a-Bereinigung
Zieht Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz und Weihnachtsgeld bis 795,00 € vom Netto ab, bevor die Tabelle greift.
Vergleich mit der alten Tabelle
Zeigt denselben Fall nach den Werten bis 30.06.2026 und die Abweichung pro Monat und auf zwölf Monate.
Frist § 840 ZPO
Errechnet aus dem Zustellungsdatum das Ende der Zwei-Wochen-Frist für die Drittschuldnererklärung.
CSV für die Personalakte
Vollversion: schreibt Eingaben, Freibetrag und pfändbaren Betrag als .csv-Beleg für die Akte.
Stichtagserinnerung
Vollversion: legt Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Datum an, damit kein Abrechnungslauf ohne Einbehalt durchläuft.

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Pfändbarer Nettolohn nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026, inklusive § 850a-Bereinigung und der Zwei-Wochen-Frist aus § 840 ZPO

Ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat; Pfändungsfälle rechnen Anbieter extra ab.

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Häufige Fragen

Was rechnet der Pfändungsrechner 2026 genau aus?

Er nimmt die Netto-Auszahlung, zieht die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ab (Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz, Weihnachtsgeld bis 795,00 €) und liest daraus den pfändbaren Betrag nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026. Zusätzlich nennt er den Freibetrag, den Betrag nach der alten Tabelle und das Ende der Frist nach § 840 ZPO.

Für wen ist das Werkzeug gemacht?

Für Lohnbuchhaltung, Personalbüros und Steuerkanzleien in Deutschland, die als Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss abrechnen müssen. Also für die Person, die im Oktober den Lohnlauf freigibt und dabei haftet, wenn der einbehaltene Betrag zu hoch oder zu niedrig ist.

Warum reicht ein Chatbot oder eine PDF-Tabelle nicht?

Die Freigrenzen ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli, und Sprachmodelle antworten oft noch mit den Werten bis 30.06.2026. Eine PDF-Tabelle wiederum kennt die Bereinigung nach § 850a nicht: Wer die Mehrarbeit voll mitrechnet, landet in der falschen Zeile, bevor er überhaupt nachschlägt.

Was ist kostenlos und was kostet 29 $?

Kostenlos ist die ganze Rechnung mit allen sieben Eingaben: Netto-Auszahlung, Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Unterhaltspflichten, Zustellungsdatum und Datum des nächsten Lohnlaufs. Kein Schlüssel, kein Limit. Für 29 $ einmalig kommen der .csv-Beleg für die Personalakte und die Erinnerungen vor den beiden Stichtagen dazu.

Was kostet die Alternative?

Eine ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat, Pfändungsfälle rechnen die Anbieter meist extra ab. Der Rechner kostet einmalig 29 $ und bleibt bei jedem weiteren Pfändungsfall im Haus, ohne dass Lohndaten das Gerät verlassen.

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