Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Pfändungstabelle nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026: Unpfändbar sind 1.587,40 € netto im Monat, für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für jede weitere 332,83 €. Der Rechner zieht vorher Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz und Weihnachtsgeld bis 795,00 € ab (§ 850a ZPO), zeigt den an den Gläubiger abzuführenden Betrag und das Ende der Zwei-Wochen-Frist nach § 840 ZPO.
Pfändbarer Nettolohn nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026, inklusive § 850a-Bereinigung und der Zwei-Wochen-Frist aus § 840 ZPO
| Pfändungsrelevantes Netto | — | € |
|---|---|---|
| Unpfändbar nach § 850a | — | € |
| Freibetrag § 850c ab 01.07.2026 | — | € |
| An den Gläubiger abzuführen | — | € |
| Auszahlung an die beschäftigte Person | — | € |
| Nach der Tabelle bis 30.06.2026 | — | € |
| Abweichung pro Monat | — | € |
| Abweichung auf zwölf Monate | — | € |
| Drittschuldnererklärung § 840 bis | — | |
| Tage bis zum Lohnlauf | — | Tage |
Ergebnis als .csv-Beleg für die Personalakte exportieren und Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Stichtag setzen.
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Ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat; Pfändungsfälle rechnen Anbieter extra ab.
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Eine Lohnbuchhalterin in Deutschland führt im Oktober 87,59 € an den Gläubiger ab statt 109,89 € – 22,30 € Unterschied pro Monat, allein weil seit dem 1. Juli 2026 eine neue Pfändungstabelle gilt.
Der Fall: eine Netto-Auszahlung von 2.450,00 €, davon 180,00 € Mehrarbeitsvergütung, eine unterhaltsberechtigte Person, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss liegt seit dem 25.09.2026 im Haus. Vier Rechenschritte trennen diesen Zettel vom richtigen Betrag, und in jedem einzelnen wird regelmäßig falsch gerechnet.
Schritt 1: das Netto ist nicht das Netto. § 850a ZPO nimmt bestimmte Bezüge vor der Tabelle heraus. Mehrarbeitsvergütung bleibt zur Hälfte unpfändbar, Urlaubsgeld ganz, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des auf volle 10 € aufgerundeten Freibetrags nach § 850c Abs. 1 – ab dem 1. Juli 2026 sind das 795,00 €. Im Beispielfall bleiben von den 180,00 € Mehrarbeit also 90,00 € frei, pfändungsrelevant sind 2.360,00 € statt 2.450,00 €.
Schritt 2: der Freibetrag von 2026. Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) hat die unpfändbaren Beträge zum 1. Juli 2026 angehoben: Grundbetrag 1.587,40 € monatlich statt 1.555,00 €, Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 € statt 585,23 €, für jede weitere 332,83 € statt 326,04 €. Voll pfändbar ist erst, was über 4.866,30 € liegt – vorher waren es 4.766,99 €. Mit einer Unterhaltspflicht ergibt das einen Freibetrag von 2.184,82 €.
Schritt 3: die Stufe. Die amtliche Tabelle geht in Schritten von 10 €: 2.367,40 € wird zu 2.360,00 €. Vom Überschuss über dem Freibetrag ist nach § 850c Abs. 3 ein Teil unpfändbar: drei Zehntel ohne Unterhaltspflicht, weitere zwei Zehntel für die erste Person, je ein weiteres Zehntel für die zweite bis fünfte. Im Beispielfall gehen 87,59 € an den Gläubiger.
Nach den Werten bis zum 30.06.2026 hätte dieselbe Abrechnung 109,89 € ergeben. Die Differenz von 22,30 € im Monat summiert sich auf 267,60 € in zwölf Monaten – Geld, das der beschäftigten Person gehört und das sie zurückfordern kann.
Schritt 4: die Frist, die niemand im Kalender hat. Nach § 840 Abs. 1 ZPO muss der Drittschuldner – also der Arbeitgeber – binnen zwei Wochen ab Zustellung erklären, ob und in welcher Höhe er die Forderung anerkennt. Bei Zustellung am 25.09.2026 endet diese Frist am 2026-10-09. Wer sie verstreichen lässt, haftet dem Gläubiger nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den entstandenen Schaden.
Warum ein Chatbot hier scheitert. Die Freigrenzen ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli, und Sprachmodelle antworten mit dem, was am häufigsten im Netz steht – über Monate hinweg die alten Werte. Der Fehler zeigt sich nicht als Fehlermeldung, sondern als ein Betrag, der plausibel aussieht.
Der Rechner. Die Erweiterung rechnet den Fall im Browser: sieben Eingaben – Netto-Auszahlung, Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Unterhaltspflichten, Zustellungsdatum, Datum des nächsten Lohnlaufs – und zehn Ergebnisfelder, darunter der Betrag nach der alten Tabelle und die Abweichung. Sechs Zeilen der amtlichen Monatstabelle wurden gegengerechnet und stimmen auf den Cent, von 1,82 € bei 1.590,00 € ohne Unterhaltspflicht bis 134,39 € in der letzten Zeile mit fünf und mehr.
Die Rechnung ist kostenlos, ohne Schlüssel und ohne Limit, und keine Lohndaten verlassen das Gerät. Die Vollversion legt für 60 $ einmalig den .csv-Beleg für die Personalakte ab und erinnert vor Zustellungs- und Lohnlauf-Stichtag. Zum Vergleich: eine ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat, Pfändungsfälle meist extra.
Er nimmt die Netto-Auszahlung, zieht die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ab (Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz, Weihnachtsgeld bis 795,00 €) und liest daraus den pfändbaren Betrag nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026. Zusätzlich nennt er den Freibetrag, den Betrag nach der alten Tabelle und das Ende der Frist nach § 840 ZPO.
Für Lohnbuchhaltung, Personalbüros und Steuerkanzleien in Deutschland, die als Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss abrechnen müssen. Also für die Person, die im Oktober den Lohnlauf freigibt und dabei haftet, wenn der einbehaltene Betrag zu hoch oder zu niedrig ist.
Die Freigrenzen ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli, und Sprachmodelle antworten oft noch mit den Werten bis 30.06.2026. Eine PDF-Tabelle wiederum kennt die Bereinigung nach § 850a nicht: Wer die Mehrarbeit voll mitrechnet, landet in der falschen Zeile, bevor er überhaupt nachschlägt.
Kostenlos ist die ganze Rechnung mit allen sieben Eingaben: Netto-Auszahlung, Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Unterhaltspflichten, Zustellungsdatum und Datum des nächsten Lohnlaufs. Kein Schlüssel, kein Limit. Für 60 $ einmalig kommen der .csv-Beleg für die Personalakte und die Erinnerungen vor den beiden Stichtagen dazu.
Eine ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat, Pfändungsfälle rechnen die Anbieter meist extra ab. Der Rechner kostet einmalig 60 $ und bleibt bei jedem weiteren Pfändungsfall im Haus, ohne dass Lohndaten das Gerät verlassen.
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