Stellenanzeige prüfen - AGG, SGB IX, Entgelttransparenz

Prüft den Anzeigentext im Browser auf 9 Regeln aus AGG, SGB IX und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und rechnet das Entschädigungsrisiko in Euro aus.

Treffer von 9 RegelnRegeln
Befund
Risiko je abgelehntem Bewerber (AGG Paragraf 15 Abs. 2)EUR
Risiko über alle offenen AnzeigenEUR
Gehaltsangabe (RL (EU) 2023/970 Art. 5)
Anspruch geltend zu machen bis (AGG Paragraf 15 Abs. 4)
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Der Befund oben bleibt für immer kostenlos und vollständig. Der Key schaltet zwei andere Achsen frei: Mitnehmen (CSV-Export des Befunds für Personalakte und Bewerbermanagement) und Wiederholung (Fristalarm vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist nach AGG §15 Abs. 4).
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz · 7 Tage volle Rückerstattung. Eine anwaltliche Einzelprüfung einer Stellenanzeige kostet in Deutschland üblicherweise 150–300 EUR Honorar.
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9 Regeln aus AGG, SGB IX und RL (EU) 2023/970
Findet Alters-, Herkunfts-, Gesundheits-, Familienstands-, Foto- und Konfessionsbezuege, den fehlenden Zusatz (m/w/d), den fehlenden Schwerbehinderten-Hinweis und die fehlende Gehaltsangabe.
Entschädigungsrisiko in Euro
Rechnet nach AGG Paragraf 15 Abs. 2 bis zu drei Monatsgehaelter je abgelehntem Bewerber und multipliziert es mit der Zahl der offenen Anzeigen.
Frist nach AGG Paragraf 15 Abs. 4
Nennt das Datum, bis zu dem ein Bewerber seinen Anspruch schriftlich geltend machen kann: zwei Monate ab dem eingegebenen Datum.
Status der Gehaltsangabe
Unterscheidet öffentliche und private Arbeitgeber: seit dem 8. Juni 2026 wirkt Art. 5 der Richtlinie gegenüber öffentlichen Arbeitgebern unmittelbar, während das deutsche Umsetzungsgesetz zum Stichtag 7. Juni 2026 fehlte.
CSV-Export des Befunds (Pro)
Legt Befund, Datum, Risiko und Frist als Datei ab, damit die Prüfung in die Personalakte oder das Bewerbermanagement wandert.
Fristalarm (Pro)
Meldet sich vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist, statt dass man das Datum in einem Kalender nachhalten muss.

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Prüft den Anzeigentext im Browser auf 9 Regeln aus AGG, SGB IX und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und rechnet das Entschädigungsrisiko in Euro aus.

Eine arbeitsrechtliche Einzelpruefung einer Stellenanzeige kostet in Deutschland üblicherweise 150-300 EUR Anwaltshonorar (RVG-Stundensatz); die Entschädigung nach AGG Paragraf 15 Abs. 2 betraegt bis zu drei Monatsgehaelter.

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Häufige Fragen

Was macht die Erweiterung genau?

Sie fuegen den Text einer Stellenanzeige in das Popup ein. Die Erweiterung prüft ihn gegen neun Regeln aus dem AGG, dem SGB IX und Artikel 5 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, nennt jeden Treffer im Klartext, rechnet das Entschädigungsrisiko nach AGG Paragraf 15 Abs. 2 in Euro und nennt das Datum, bis zu dem ein Bewerber seinen Anspruch schriftlich geltend machen kann.

Für wen ist das gedacht?

Für Recruiter, HR-Generalisten und Personalberaterinnen in Deutschland, die Stellenanzeigen selbst texten oder freigeben, und für kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Auch öffentliche Arbeitgeber, für die Artikel 5 der Richtlinie seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar gilt, nutzen die Prüfung vor der Veröffentlichung.

Warum reicht ein kostenloser Chatbot nicht?

Weil er den Umsetzungsstand verwechselt. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 lief am 7. Juni 2026 ab, doch Deutschland hatte an diesem Tag kein Gesetz. Unmittelbar wirkt die Gehaltsangabe deshalb nur gegenüber öffentlichen Arbeitgebern. Die Erweiterung unterscheidet beide Fälle und rechnet mit Ihrem eigenen Gehalt, statt eine Zahl zu schätzen.

Was ist kostenlos und was kostet der Key?

Kostenlos ist die vollständige Prüfung: alle neun Regeln, der Befund im Klartext, das Euro-Risiko und das Fristdatum, ohne Limit und ohne Wasserzeichen. Der Key für 29 US-Dollar schaltet zwei andere Achsen frei: den CSV-Export des Befunds zum Ablegen in der Personalakte und den Fristalarm vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist.

Was kostet dieselbe Prüfung sonst?

Eine anwaltliche Einzelpruefung einer Stellenanzeige liegt in Deutschland üblicherweise bei 150 bis 300 Euro Honorar. Teurer ist der Fehler selbst: Nach AGG Paragraf 15 Abs. 2 betraegt die Entschädigung bei Nichteinstellung bis zu drei Monatsgehaelter, bei 4.800 Euro brutto also bis zu 14.400 Euro je abgelehntem Bewerber.

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