259 € je Kind und Monat – aber die Familienkasse zahlt nur 6 Monate rückwirkend (§ 70 EStG). Sehen Sie, wie viel Kindergeld ein später Antrag kostet und ob der Kinderfreibetrag 2026 über die Steuererklärung mehr bringt.
① Betrifft Sie das? Ja, wenn der Kindergeld-Antrag mehr als 6 Monate nach Geburt oder Zuzug bei der Familienkasse eingeht – die Familienkasse zahlt nur 6 Monate rückwirkend (§ 70 EStG).
② Was steht auf dem Spiel? 777 € Kindergeld 2026 verloren (3 Monate × 259 €) · davon holt die Günstigerprüfung 382 € zurück · es bleiben 395 €.
③ Prüfen Sie hier: Beispiel = Geburt im Februar 2026, Antrag im November, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, Splitting. Tragen Sie unten Ihre Monate und Ihr Einkommen ein.
| Monate mit Kindergeld-Anspruch 2026 | - |
| Monate, die nach § 70 Abs. 1 EStG nicht mehr ausgezahlt werden (mehr als 6 Monate rückwirkend) | - |
| Kindergeld 2026, das tatsächlich ausgezahlt wird | - |
| Kindergeld 2026, das durch den späten Antrag verloren ist | - |
| Günstigerprüfung 2026: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? | |
| Freibeträge für Kinder 2026 (3.414 € + 1.464 € je Elternteil, § 32 Abs. 6 EStG, anteilig je Monat) | - |
| Einkommensteuer 2026 ohne Freibeträge (Tarif § 32a EStG) | - |
| Einkommensteuer 2026 mit Freibeträgen | - |
| Steuervorteil durch die Freibeträge | - |
| Gegengerechnetes Kindergeld (§ 31 EStG; verlorene Monate zählen nach Satz 5 nicht) | - |
| Zusätzliche Erstattung über die Steuererklärung 2026 (Günstigerprüfung) | - |
| Zusätzliche Erstattung, wenn der Antrag rechtzeitig gewesen wäre | - |
| Verlust, der nach der Günstigerprüfung bleibt (nur Ihre Steuererklärung) | - |
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| § 66 Abs. 1 EStG | Kindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat (3.108 € im Jahr). |
| § 70 Abs. 1 EStG | Rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag einging. Anspruch ab Februar, Antrag im November → Februar bis April sind weg. |
| § 32 Abs. 6 EStG | Freibeträge 2026: 3.414 € + 1.464 € je Elternteil, 9.756 € bei Zusammenveranlagung; je Monat ohne Anspruch ein Zwölftel weniger. |
| § 32a EStG | Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, Splitting bei Ehegatten. |
| § 31 EStG | Das Finanzamt nimmt das Günstigere: bringen die Freibeträge mehr als das Kindergeld, gibt es die Differenz über die Steuererklärung. Monate, die wegen § 70 nicht ausgezahlt wurden, werden nicht gegengerechnet (Satz 5). |
Stand: EStG-Fassung für 2026, geprüft am 30.09.2026. Nicht enthalten: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt. Keine Steuerberatung.
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Kindergeld 2026 beträgt 259 € je Kind und Monat nach Paragraf 66 EStG, also 3.108 € im Jahr – rückwirkend zahlt die Familienkasse nur 6 Monate.
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Ihr Kind ist im Februar 2026 geboren. Zwischen Geburtsurkunde, Elterngeld und schlaflosen Nächten geht der Kindergeld-Antrag erst im November bei der Familienkasse ein. Viele denken: Das Kindergeld wird ja nachgezahlt. Stimmt nur zum Teil.
Seit 2018 gilt § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG: Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Antrag im November heißt: gezahlt wird ab Mai. Februar, März und April sind weg. Bei 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG, Stand 2026) sind das 777 €.
Der Anspruch selbst bleibt aber bestehen, und das hat eine Folge, die kaum jemand kennt. In der Steuererklärung macht das Finanzamt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG: Es rechnet, ob die Freibeträge für Kinder mehr Steuer sparen, als das Kindergeld wert ist. 2026 sind das 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung je Elternteil, zusammen 9.756 € bei Zusammenveranlagung. Für jeden Monat ohne Anspruch fällt ein Zwölftel weg. Und nach § 31 Satz 5 EStG wird Kindergeld für Monate, die wegen der 6-Monats-Grenze nicht ausgezahlt wurden, nicht gegengerechnet.
Was heißt das in Euro? Wir haben es mit dem Tarif 2026 aus § 32a EStG nachgerechnet, mit Splitting nach Abs. 5 und den Rundungsregeln des Gesetzes.
Beispiel 1: Anspruch ab Februar, Antrag im November, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, Zusammenveranlagung. Ausgezahlt werden 2.072 € für 8 Monate, 777 € sind verloren. Die Freibeträge für 11 Monate betragen 8.943 €. Die Einkommensteuer sinkt von 8.434 € auf 5.980 €, ein Steuervorteil von 2.454 €. Gegengerechnet werden nur die 2.072 € ausgezahltes Kindergeld. Das Finanzamt erstattet also 382 € zusätzlich. Wäre der Antrag rechtzeitig gekommen, hätte es keine Zusatzerstattung gegeben. Unterm Strich bleiben 395 € Verlust.
Beispiel 2: Gleiche Familie, aber der Antrag geht im August ein. Dann deckt die Rückwirkung Februar bis Juli ab. Verlust: 0 €. Drei Monate früher, 777 € mehr.
Beispiel 3: Antrag erst im Januar 2027, zu versteuerndes Einkommen 110.000 €. Sechs Monate sind weg, 1.554 € Kindergeld. Hier ist der Steuervorteil der Freibeträge mit 3.226 € so groß, dass die Steuererklärung 1.931 € zusätzlich erstattet statt 377 €. Der Verlust, der bleibt: 0 €. Bei hohem Einkommen fängt die Günstigerprüfung den späten Antrag also auf, bei mittlerem nur zum Teil, bei niedrigem gar nicht.
Beispiel 4: Einzelveranlagung, 45.000 €, Antrag im Januar 2027. Ihre Steuererklärung holt 777 € der 1.554 € zurück. Der andere Elternteil prüft seinen halben Freibetrag in der eigenen Erklärung.
Was Sie jetzt tun: Stellen Sie den Antrag KG 1 mit Anlage Kind sofort, denn jeder weitere Monat kann 259 € kosten. Füllen Sie in der Steuererklärung 2026 die Anlage Kind aus, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung überhaupt macht.
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Sie geben 5 Werte ein: ab welchem Monat 2026 Anspruch besteht, wann der Antrag bei der Familienkasse einging, das Kindergeld von 259 €, Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Veranlagung. 12 Formeln zeigen das ausgezahlte und das verlorene Kindergeld nach § 70 EStG, den Steuervorteil der Freibeträge nach Tarif 2026 und den Verlust, der nach der Günstigerprüfung bleibt.
Für Eltern in Deutschland, deren Kind 2026 geboren oder zugezogen ist und deren Kindergeld-Antrag spät kam oder noch fehlt. Ebenso für Eltern, die wissen wollen, ob der Kinderfreibetrag 2026 mehr bringt als das Kindergeld. Der Rechner kennt Zusammenveranlagung mit Splitting und Einzelveranlagung mit halbem Freibetrag.
Die Familienkasse zahlt, das Finanzamt prüft erst in der Steuererklärung. Keine der beiden Stellen rechnet Ihnen vorher aus, was ein später Antrag kostet. Und § 31 Satz 5 EStG sagt: Monate, die wegen der 6-Monats-Grenze nicht ausgezahlt wurden, werden in der Günstigerprüfung nicht gegengerechnet. Wie viel davon zurückkommt, hängt von Ihrem Steuersatz ab.
Kostenlos ist die komplette Prüfung für ein Kind im Browser: alle 12 Ergebnisse, beliebig oft, ohne Konto und ohne Upload. Die Vollversion ist die Excel-Datei mit denselben Formeln zum Behalten: ein Blatt pro Kind und Jahr kopieren, Fälle mit Prüfdatum speichern und ausdrucken. Sie kostet $21 einmalig, kein Abo.
Jeder Monat, der mehr als 6 Monate vor dem Antragsmonat liegt, kostet 259 € Kindergeld (§ 66 und § 70 EStG). Im Beispiel mit Anspruch ab Februar und Antrag im November sind das 3 Monate, also 777 €. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen und Splitting holt die Steuererklärung 382 € zurück, 395 € bleiben verloren.
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