Für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten: Die Krankenkasse erstattet 40 bis 80 % der Entgeltfortzahlung samt Arbeitgeberbeiträgen (§ 1 und § 9 AAG). Wer den Antrag nicht stellt, verliert ihn vier Jahre nach Jahresende (§ 6 AAG) – Krankheitstage aus 2022 am 31.12.2026.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen (Klasse I) | - |
| Lohnsteuer im Monat | - |
| Sozialabgaben Arbeitnehmer | - |
| Netto ausgezahlt | - |
| Sozialabgaben Arbeitgeber | - |
| Umlagen U1 + U2 + Insolvenzgeld (0,15 %) | - |
| Arbeitgeberkosten im Monat | - |
| Fortgezahltes Entgelt für die Krankheitstage | - |
| Arbeitgeberbeiträge auf dieses Entgelt | - |
| U1-Erstattung der Krankenkasse | - |
| Ihr Eigenanteil an der Lohnfortzahlung | - |
| U1-Umlage für diese Stelle im Jahr | - |
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Stand 14.10.2026. Erstattung nach § 1 Abs. 1 AAG für Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten (Teilzeit zählt anteilig, § 3 Abs. 1 AAG): fortgezahltes Entgelt für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG) plus die Arbeitgeberbeiträge darauf, mal Erstattungssatz Ihrer Krankenkasse (gesetzlich 80 %, per Satzung nicht unter 40 %, § 9 Abs. 2 AAG). Manche Kassen setzen die Arbeitgeberbeiträge pauschal an – dann weicht der Betrag leicht ab. Der Anspruch verjährt vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG): Krankheitstage aus 2022 am 31.12.2026. Beispielsätze TK 2026: U1 2,1 % bei 70 % Erstattung, 3,2 % bei 80 %, U2 0,44 %. Sozialversicherung 2026: RV 18,6 %, AV 2,6 %, KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, PV 3,6 % (+0,6 % kinderlos, ohne Sachsen-Regel), Insolvenzgeldumlage 0,15 %; Beitragsbemessungsgrenzen 8.450 € und 5.812,50 € im Monat. Lohnsteuer Klasse I nach § 32a und § 39b EStG (Tarif 2026), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Krankheitstage anteilig nach Arbeitstagen. Abweichungen zum BMF-Lohnsteuerrechner von wenigen Cent durch Rundung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
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§ 1 Abs. 1 AAG: Krankenkassen erstatten Arbeitgebern mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern 80 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge; die Satzung kann den Satz auf nicht unter 40 Pr
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1.233,53 € erstattet die Krankenkasse einem Kleinbetrieb in Deutschland mit bis zu 30 Beschäftigten, wenn eine Mitarbeiterin mit 3.200 € Monatsbrutto im Oktober 2026 an 10 von 22 Arbeitstagen krank ist und der Betrieb bei der TK mit 70 % Erstattung versichert ist. Ohne Antrag zahlt der Betrieb die ganze Lohnfortzahlung selbst.
| Lohnprogramm für Kleinbetriebe – Oktober 2026 | Ergebnis |
|---|---|
| Netto ausgezahlt (Klasse I, kinderlos) | 2.166,67 € |
| Arbeitgeberkosten im Monat | 3.962,88 € |
| Fortgezahltes Entgelt für 10 Krankheitstage | 1.454,55 € |
| Arbeitgeberbeiträge auf dieses Entgelt | 307,64 € |
| U1-Erstattung der Krankenkasse (70 %) | 1.233,53 € |
| Ihr Eigenanteil an der Lohnfortzahlung | 528,66 € |
| U1-Umlage für diese Stelle im Jahr | 806,40 € |
Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Umlageverfahren U1 teil (§ 1 Abs. 1 AAG). Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und schwerbehinderte Menschen nicht (§ 3 Abs. 1 AAG). Die Krankenkasse erstattet das fortgezahlte Entgelt für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG) und zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf dieses Entgelt. Im Beispiel sind das 1.454,55 € plus 307,64 €.
Der gesetzliche Satz ist 80 %. Die Satzung der Kasse darf ihn beschränken, aber nicht unter 40 % (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG). Viele Kassen bieten mehrere Sätze an, jeder mit eigenem Umlagesatz. Bei der TK sind es 2026 zum Beispiel 2,1 % Umlage für 70 % Erstattung und 3,2 % für 80 %.
Die Erstattung kommt nicht automatisch. Der Betrieb stellt den Antrag elektronisch, über das Lohnprogramm oder sv.net, bei der Krankenkasse der Mitarbeiterin. Der Anspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist (§ 6 Abs. 1 AAG). Für Krankheitstage aus 2022 endet die Frist am 31.12.2026. Wer damals Lohn fortgezahlt und nie einen Antrag gestellt hat, sollte die Lohnkonten jetzt durchsehen.
Mit 80 % Erstattung und 3,2 % Umlage erstattet die Kasse im Beispiel 1.409,75 €, der Eigenanteil sinkt auf 352,44 €. Dafür steigt die U1-Umlage für diese Stelle von 806,40 € auf 1.228,80 € im Jahr. Die 10 Prozentpunkte mehr Erstattung lohnen sich bei dieser Stelle erst, wenn erstattungsfähige Kosten von mehr als 4.224 € im Jahr anfallen. Im Beispielmonat waren es 1.762,19 €. Die Wahl gilt für das ganze Kalenderjahr und lässt sich nur zum Jahreswechsel ändern.
Ein Meister mit 4.500 € Monatsbrutto, mit Kind, ist 15 von 21 Arbeitstagen krank. Das fortgezahlte Entgelt beträgt 3.214,29 €, die Arbeitgeberbeiträge darauf 679,82 €. Bei 70 % erstattet die Kasse 2.725,88 €, der Betrieb trägt 1.168,23 € selbst. Sein Netto liegt bei 2.889,33 €, die Arbeitgeberkosten bei 5.572,80 €.
Lohnsteuer in Klasse I nach § 32a und § 39b EStG (Tarif 2026), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherung 2026: Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Kranken 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % plus 0,6 % für Kinderlose, Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Beitragsbemessungsgrenzen 8.450 € und 5.812,50 € im Monat. Die U1-Umlage wird wie die Rentenbeiträge bemessen (§ 7 Abs. 2 AAG). Krankheitstage werden anteilig nach Arbeitstagen gerechnet.
Tragen Sie Brutto und Krankheitstage Ihrer Mitarbeiterin ein. Das Lohnprogramm zeigt alle 12 Zeilen sofort im Browser.
Es erstellt die Monatsabrechnung für eine Stelle: Lohnsteuer in Klasse I nach Tarif 2026, Sozialabgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Netto, Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld sowie die Arbeitgeberkosten. Für Krankheitstage rechnet es das fortgezahlte Entgelt, die Arbeitgeberbeiträge darauf und den Betrag, den die Krankenkasse nach § 1 AAG erstattet.
Für Inhaber von Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten – Handwerk, Gastronomie, Praxis, Laden oder Agentur –, die Löhne selbst abrechnen oder die Abrechnung des Steuerbüros prüfen wollen. Nur diese Betriebe nehmen am U1-Verfahren teil; Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig (§ 3 Abs. 1 AAG).
Ein Brutto-Netto-Rechner zeigt das Netto der Mitarbeiterin. Er rechnet nicht, was die Krankenkasse Ihnen bei Krankheit zurückzahlt, welchen Eigenanteil Sie tragen und was die U1-Umlage im Jahr kostet. Dass der Erstattungsanspruch vier Jahre nach Jahresende verjährt (§ 6 AAG), steht dort auch nicht.
Kostenlos und unbegrenzt: die komplette Monatsabrechnung mit allen 12 Zeilen und dem U1-Erstattungsbetrag im Browser, ohne Anmeldung. Die Vollversion für 21 $ einmalig ist dieselbe Rechnung als .xlsx mit lebenden Formeln, ein Blatt je Monat mit Antrags- und Verjährungsdatum jeder Erstattung zum Aufheben. Kein Abo.
Für Lohnkonto und Lohnabrechnung sieht die Steuerberatervergütungsverordnung 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vor (§ 34 Abs. 2 StBVV), dazu Einrichtungsgebühren. Wer den U1-Antrag vergisst, verliert mehr: im Beispiel mit 3.200 € brutto und 10 Krankheitstagen 1.233,53 € Erstattung.
Am 31.12.2026 verjähren U1-Erstattungen für Krankheitstage aus 2022 (§ 6 Abs. 1 AAG: vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs). Zum 1.1.2027 ändern sich Beitragsbemessungsgrenzen, Lohnsteuertarif und die Umlagesätze der Krankenkassen; die Wahl des Erstattungssatzes ist nur zum Jahreswechsel möglich.
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