Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Händlerpflichten je Produkt prüfen
Sie verkaufen Laptops, Smartphones, E-Reader, Smart-TVs oder Kartenterminals an Verbraucher? Dann dürfen Sie nach § 11 BFSG einen Artikel erst bereitstellen, wenn CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben, Einführerangaben und deutsche Anleitung stimmen. Tragen Sie einen Artikel ein: Sie sehen sofort, ob Sie ihn verkaufen dürfen, was fehlt, welcher Bußgeldrahmen gilt und welche Anfrage an den Lieferanten geht.
Sie verkaufen Laptops, Smartphones, E-Reader, Smart-TVs oder Kartenterminals an Verbraucher? Dann dürfen Sie nach § 11 BFSG einen Artikel erst bereitstellen, wenn CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben, Einführerangaben und deutsche Anleitung stimmen. Tragen Sie einen Artikel ein: Sie sehen sofort, ob Sie ihn verkaufen dürfen, was fehlt, welcher Bußgeldrahmen gilt und welche Anfrage an den Lieferanten geht.
1. Der Artikel
2. Was liegt Ihnen vor?
Schauen Sie auf Typenschild, Verpackung und Beipackzettel. „Weiß nicht“ wird zur Frage an den Lieferanten.
Ergebnis
Anfrage an den Lieferanten
Pro: alle Ihre Artikel in einem Register, CSV-Import aus dem Shop, eine Sammelanfrage je Lieferant, Nachfass-Termine im Kalender und der Nachweis für die Marktüberwachung (§ 13: 5 Jahre). Pro: 99 $ per year 19 $ per month
Pro: Produktregister für Ihr ganzes Sortiment
Schon gekauft? Fügen Sie Ihren Lizenzschlüssel ein. Nach dem Kauf öffnet sich diese Seite automatisch mit Ihrem Schlüssel.
- Register: beliebig viele Artikel mit Status, Bußgeldrahmen und Aufbewahrungsfrist nach § 13 Abs. 2
- CSV-Import aus Shopify, WooCommerce, Shopware oder Excel (Spalten SKU, Name, Kategorie, Lieferant …) und CSV-Export
- Sammelanfrage: eine Mail je Lieferant mit allen offenen Punkten aller Artikel
- Nachfass-Termine (.ics) 14 Tage nach jeder Anfrage für Ihren Kalender
- Nachweis zum Ausdrucken: Lieferkette und Prüfstand je Artikel für die Marktüberwachungsbehörde (§§ 13, 35)
- Sicherung als JSON und Wiederherstellen auf einem anderen Rechner
| Artikel | Lieferant | Status | offen | Bußgeld bis | aufbewahren bis |
|---|
Sammelanfragen je Lieferant
Woher die Regeln kommen
BFSG §§ 1, 2, 6, 7, 9–13, 19, 37 und BFSGV §§ 4, 8 in der Fassung auf gesetze-im-internet.de, gelesen am 19.10.2026. Bußgeldrahmen nach § 37 Abs. 2: bis 100.000 € (Abs. 1 Nr. 1, 7, 8, 9, 10), sonst bis 10.000 €. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen. Keine Rechtsberatung: Das Werkzeug ordnet Ihre Angaben den Vorschriften zu, die Entscheidung treffen Sie.