Verspätungszuschlag nach § 152 AO und Säumniszuschlag nach § 240 AO, mit Pflicht-Stichtag und den Übergangsfristen für 2024
| Abgabefrist | — | |
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| Pflicht-Zuschlag bei Abgabe | — | |
| Angefangene Monate Verspätung | — | |
| Bemessungsgrundlage (Steuer minus Vorauszahlungen) | — | € |
| Verspätungszuschlag je Monat | — | € |
| Verspätungszuschlag § 152 AO | — | € |
| Kann oder muss | — | |
| Säumniszuschlag § 240 AO | — | € |
| Zuschläge gesamt | — | € |
Vollversion: CSV-Export der Rechnung und Erinnerung vor Ihrem Abgabetag. $60 einmalig, ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Steuerberater rechnen Zeit nach § 13 StBVV ab: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Vollversion holen — $60
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Verspätungszuschlag nach § 152 AO und Säumniszuschlag nach § 240 AO, mit Pflicht-Stichtag und den Übergangsfristen für 2024
Steuerberater rechnen Zeit nach § 13 StBVV ab: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
Vollversion kaufen — $60Er rechnet den Verspätungszuschlag nach § 152 AO für eine verspätete Einkommensteuererklärung 2025 oder 2024: angefangene Monate ab Fristende mal 0,25 Prozent der Steuer nach Abzug der Vorauszahlungen, mindestens 25 € je Monat, höchstens 25.000 €. Dazu kommt der Säumniszuschlag nach § 240 AO, 1 Prozent je angefangenen Monat auf die auf 50 € abgerundete Nachzahlung.
Für Selbständige, Freiberufler und Vermieter in Deutschland, die ihre Einkommensteuererklärung 2025 ohne Steuerberater nach dem 31.07.2026 abgeben, und für Mandanten mit Steuerberater und Frist 01.03.2027. Er deckt auch die Erklärung 2024 ab, für die Art. 97 § 36 EGAO eigene Übergangsfristen setzt: 31.07.2025 ohne und 30.04.2026 mit Berater.
ELSTER übermittelt die Erklärung, rechnet aber keinen Verspätungszuschlag vor. Eine Faustregel übersieht, dass jeder angefangene Monat zählt, dass die Vorauszahlungen abgezogen werden, dass mindestens 25 € je Monat anfallen und dass das Finanzamt erst nach 14 Monaten festsetzen muss. Die Fassung vor 2019 erlaubte bis zu 10 Prozent der Steuer, das gilt heute nicht mehr.
Alle 9 Zahlen sind gratis, ohne Konto und ohne Schlüssel, im Popup und auf der Webseite: Abgabefrist, Pflicht-Stichtag, angefangene Monate, Bemessungsgrundlage, Zuschlag je Monat, Verspätungszuschlag, Kann oder muss, Säumniszuschlag und Summe. Der Schlüssel für $60 einmalig bringt den CSV-Export der Rechnung und eine Erinnerung vor Ihrem geplanten Abgabetag.
Steuerberater rechnen Beratungszeit nach der Zeitgebühr in § 13 StBVV ab: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Eine kurze Prüfung des Zuschlags kostet damit schnell eine Viertelstunde oder mehr. Der Rechner liefert die Zahl gratis im Browser; die Daten bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht übertragen.
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