Alkoholsteuer berechnen nach § 2 AlkStG: Regelsatz 1.303 €, Abfindung 1.022 €, Verschluss 730 €, Alkopop +5.550 € je hl A – mit Frist nach § 19 und Säumniszuschlag nach § 240 AO
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| Reiner Alkohol gesamt | — |
| Alkoholsteuer | — |
| Alkopopsteuer | — |
| Steuer gesamt | — |
| Steuer je Flasche | — |
| Steueranmeldung bis (§ 19 AlkStG) | — |
| Zahlung fällig am | — |
| Säumniszuschlag (§ 240 AO) | — |
| Jahresgrenze / Hinweis | — |
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Alkoholsteuer berechnen nach § 2 AlkStG: Regelsatz 1.303 €, Abfindung 1.022 €, Verschluss 730 €, Alkopop +5.550 € je hl A – mit Frist nach § 19 und Säumniszuschlag nach § 240 AO
Steuerberater nach § 13 StBVV: 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde – schon eine Stunde kostet 66 € bis 164 €.
Vollversion kaufen — $60Der Spirituosen-Kalkulator rechnet Flaschengröße × Alkoholgehalt × Stückzahl in Hektoliter reinen Alkohol (hl A) um und multipliziert mit dem Satz aus § 2 AlkStG: 1.303 €, 1.022 € oder 730 € je hl A, bei Alkopops plus 5.550 €. Beispiel: 1.200 Flaschen à 0,7 l mit 40 % vol ergeben 3,36 hl reinen Alkohol; zum Regelsatz sind das 4.378,08 € Alkoholsteuer, 3,65 € je Flasche.
Für Kleinbrennereien, Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer, Likör- und Ginmanufakturen, Weinhöfe mit Obstbrand sowie Importeure und Versandhändler in Deutschland, die eine Steueranmeldung beim Hauptzollamt abgeben. Wer Etiketten kalkuliert, Preislisten baut oder vor der Entnahme aus dem Steuerlager wissen will, wie viel Alkoholsteuer je Flasche anfällt, bekommt die Zahl in Sekunden, mit Frist und Säumniszuschlag.
Häufiger Fehler: Die Steuer wird auf Liter Flüssigkeit statt auf reinen Alkohol gerechnet, oder die Abfindungsbrennerei wird mit 730 € statt 1.022 € je hl A angesetzt; 730 € gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AlkStG nur für Verschlussbrennereien bis 4 hl A. Ein Chatbot kennt außerdem Ihren Entnahmetag nicht und rechnet weder den 10. des Folgemonats noch den Säumniszuschlag nach § 240 AO.
Kostenlos und ohne Schlüssel: alle zehn Ergebnisse im Browser, also reiner Alkohol je Flasche und gesamt, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Steuer gesamt und je Flasche, Anmeldefrist, Fälligkeit, Säumniszuschlag und Jahresgrenzen-Hinweis. Die Vollversion für $60 einmalig speichert jede Rechnung als CSV-Datei für Buchhaltung und Zoll-Ablage und erinnert per Fristalarm 30, 14 und 1 Tag vor dem Termin.
Nach § 13 StBVV darf ein Steuerberater für Zeitgebühren 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde verlangen, eine Stunde also 66 € bis 164 €. Monatliche Steueranmeldungen summieren sich schnell. Der Rechner liefert dieselbe Grundrechnung nach § 2 und § 19 AlkStG sofort im Browser; die Vollversion kostet $60 einmalig, ohne Abo, und bleibt für Ihre Unterlagen.
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