Prüft Objekt-Änderungslisten (CSV) auf Grundsteuer-Anzeigefristen: § 228 BewG (31. März des Folgejahres), Wertfortschreibung über 15.000 € (§ 222 BewG), Landesmodelle, Eigentümerwechsel. Runs entirely in your browser — nothing is uploaded.
Vollversion: Prüfbericht als Datei exportieren — $29 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Sitz. Maßstab: Steuerberater rechnen nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A ab.
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Anzeigefrist § 228 Abs. 2 BewG: Änderungen aus 2025 bis 31.03.2026, aus 2026 bis 31.03.2027 · Wertfortschreibung über 15.000 € (§ 222 Abs. 1 BewG) · Verspätungszuschlag bis 25.000 € (§ 152 A
Steuerberater: 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A je Grundsteuer-Erklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV, Gegenstandswert mindestens 25.000 €)
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32.300 € Wertsprung, keine Anzeige: Das meldet der Grundsteuer Fristen-Check für eine Hausverwaltung in Köln, deren Anbau vom 14.06.2025 bis zum 31.03.2026 beim Finanzamt hätte angezeigt werden müssen. Diese Zeile steht in einer Beispiel-Objektliste mit sechs Objekten, und der Check findet darin sieben Befunde.
Seit der Grundsteuerreform gilt für die elf Länder im Bundesmodell § 228 Abs. 2 BewG: Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf den Grundsteuerwert, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken, sind bis zum 31. März des Jahres anzuzeigen, das auf die Änderung folgt. Ein Anbau aus 2025 war also bis 31.03.2026 fällig. Eine Nutzungsänderung vom 01.02.2026 ist bis 31.03.2027 fällig. Die Anzeige gilt als Steuererklärung; wer sie versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO, höchstens 25.000 €.
Was die Beispielliste zeigt:
Warum eine Tabelle nicht reicht: ELSTER nimmt Anzeigen entgegen, prüft aber keine Fristen über einen ganzen Bestand. Eine Tabellenkalkulation kennt weder das Folgejahr-Prinzip noch die Abrundung auf volle 100 € vor dem Vergleich mit 15.000 €, noch die fünf Länder mit eigenem Modell: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen.
So funktioniert der Check: Die Liste hat die Spalten objekt, bundesland, ereignis, datum, wert_alt, wert_neu und angezeigt_am, getrennt durch Semikolon oder Komma. Datum als TT.MM.JJJJ oder JJJJ-MM-TT, Beträge mit oder ohne Tausenderpunkt. Jede Zeile wird einer Anzeigeart zugeordnet, die Frist wird aus dem Ereignisjahr berechnet und mit dem Anzeigedatum und dem heutigen Tag verglichen. Insgesamt laufen 9 Checks.
Die Prüfung läuft lokal in VS Code oder im Browser. Die Objektliste verlässt den Rechner nicht. Kostenlos wird die ganze Liste geprüft, jeder Befund mit Datum und Paragraf. Die Vollversion exportiert den Prüfbericht als Datei für die Akte.
Zum Vergleich: Steuerberater rechnen Erklärungen für Zwecke der Grundsteuer nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV ab, mit 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A und einem Gegenstandswert von mindestens 25.000 €.
Der Check ersetzt keine steuerliche Beratung. Er sagt, welches Objekt bis wann zu melden ist.
Der Grundsteuer Fristen-Check liest eine Objekt-Änderungsliste als CSV und berechnet für jede Änderung die Anzeigefrist nach § 228 Abs. 2 BewG, also den 31. März des Folgejahres. Er meldet versäumte, verspätete und offene Anzeigen, Wertänderungen über 15.000 € (Wertfortschreibung nach § 222 BewG), Objekte in Ländern mit eigenem Grundsteuermodell und Eigentümerwechsel.
Er ist für Hausverwaltungen, private Vermieter mit mehreren Objekten und Steuerkanzleien in Deutschland gedacht, die Anbauten, Ausbauten, Abrisse, Neubauten und Nutzungsänderungen in einer Tabelle führen. Wer nach der Grundsteuerreform 2025 Änderungen an Grundstücken beim Finanzamt anzeigen muss, sieht damit, welches Objekt bis wann gemeldet sein muss.
ELSTER nimmt eine Anzeige nach § 228 BewG entgegen, prüft aber keine Fristen über einen ganzen Objektbestand. Eine Tabellenkalkulation kennt weder den 31. März des Folgejahres noch die Grenze von 15.000 € nach Abrundung auf volle 100 €, noch die fünf Länder mit eigenem Modell: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Kostenlos prüft das Werkzeug die ganze Objektliste ohne Grenze und zeigt jeden Befund mit Datum und Paragraf, im Browser und in VS Code. Die Vollversion kostet einmalig $29 mit einem Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Sitz und exportiert den Prüfbericht als Datei für die Akte, damit ganze Bestände dokumentiert werden können.
Steuerberater rechnen Erklärungen für Zwecke der Grundsteuer nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV ab: 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, mit dem Grundsteuerwert, mindestens 25.000 €, als Gegenstandswert. Eine versäumte Anzeige kann zusätzlich einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO auslösen, höchstens 25.000 €.
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