Was ein Kopf 2026 wirklich kostet – mit den neuen Beitragsbemessungsgrenzen und dem höheren Zusatzbeitrag
| Beitragspflichtig KV/PV | — | €/Monat |
|---|---|---|
| Beitragspflichtig RV/ALV | — | €/Monat |
| Arbeitgeberanteil gesamt | — | €/Monat |
| Arbeitgeber-Gesamtkosten | — | €/Monat |
| Mehrkosten pro Kopf gegenüber Werten 2025 | — | €/Jahr |
| Mehrkosten im Budget gegenüber Werten 2025 | — | €/Jahr |
| Arbeitgeberaufschlag auf das Brutto | — | % |
| Tage bis zum Stichtag | — | Tage |
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Was ein Kopf 2026 wirklich kostet – mit den neuen Beitragsbemessungsgrenzen und dem höheren Zusatzbeitrag
Steuerberater nach StBVV: Zeitgebühr § 13 StBVV 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (66 bis 164 € pro Stunde), Lohnabrechnung § 34 StBVV 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat.
Vollversion kaufen — $60Er nimmt ein Monatsbrutto und gibt den Arbeitgeberanteil und die Gesamtkosten für 2026 aus: Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, Pflege 1,8 % (Sachsen 1,3 %), Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, dazu U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Beispiel: 9.000 € Brutto ergeben 1.711,72 € Arbeitgeberanteil im Monat und 10.711,72 € Gesamtkosten.
Für Lohnbuchhaltung, kaufmännische Leitung und Geschäftsführer kleiner GmbHs in Deutschland, die das Personalbudget 2026 aufstellen oder ein Gehaltsangebot kalkulieren und wissen müssen, was über dem Brutto noch dazukommt. Auch für Steuerberater-Kanzleien, die einem Mandanten in zwei Minuten zeigen wollen, warum die Personalkosten 2026 steigen, obwohl kein Gehalt erhöht wurde.
Weil die Zahlen jedes Jahr wechseln. Viele Rechner und Sprachmodelle nennen weiter 5.512,50 € und 8.050 € als Grenzen und 2,5 % Zusatzbeitrag. Für 2026 gelten 5.812,50 € und 8.450 € und im Schnitt 2,9 % – und in Sachsen 1,3 % Arbeitgeberanteil zur Pflege.
Die komplette Rechnung ist kostenlos, ohne Schlüssel, ohne Limit, auch im Browser ohne Installation. Der Schlüssel für 29 $ schaltet zwei andere Dinge frei: den CSV-Export der ganzen Gehaltsliste für die Budgetdatei und den Alarm zum nächsten Stichtag der Rechengrößen.
Nach StBVV fällt für die Lohnabrechnung nach § 34 eine Gebühr von 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat an, eine Beratung nach § 13 kostet 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 € pro Stunde. Der Rechner kostet einmalig 29 $.
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