Prüft exportierte Reisekostenabrechnungen (CSV) gegen deutsches Reisekostenrecht: Verpflegungspauschale, Mahlzeitenkürzung, Dreimonatsfrist, Kilometersatz, Großbuchstabe M. 15 Checks, offline im Editor. Läuft komplett in Ihrem Browser — nichts wird hochgeladen.
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$29 once · one licence key per person or team seat · Eine Steuerkanzlei prüft dieselbe Abrechnung nach StBVV-Zeitgebühr: 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde.
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Eine Steuerkanzlei prüft dieselbe Abrechnung nach StBVV-Zeitgebühr: 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, also 60 bis 140 Euro je Stunde.
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Sechs falsche Pauschalen stecken in sechs Zeilen einer Reisekostenabrechnung, wie sie eine Lohnbuchhaltung in Deutschland jeden Monat aus dem Abrechnungssystem exportiert. Die Beispieldatei heißt dirty.csv, liegt der Erweiterung bei und ist sieben Zeilen lang: eine Kopfzeile, sechs Reisetage. Jede dieser sechs Zeilen enthält genau einen Fehler, und keiner davon fällt beim Durchblättern auf.
Zeile 2: neun Stunden abwesend, gebucht sind 28,00 Euro. Richtig sind 14,00 Euro, denn den vollen Satz gibt es erst ab 24 Stunden. Zeile 3: Frühstück vom Arbeitgeber gestellt, gekürzt wurde 0,00 Euro. Richtig sind 5,60 Euro, also 20 Prozent der 28,00-Euro-Pauschale. Zeile 4: Abendessen gestellt, wieder 0,00 Euro gekürzt. Richtig sind 11,20 Euro, 40 Prozent. Zeile 5: 0,35 Euro je Kilometer auf 180 Kilometern. Steuerfrei sind 0,30 Euro, damit sind 9,00 Euro zu viel erstattet. Zeile 6: Tag 104 an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte. Die Verpflegungspauschale endet nach 3 Monaten. Zeile 7: Lissabon, gebucht mit 28,00 Euro, dem Inlandssatz, obwohl für Auslandstage die Länderpauschalen des BMF-Schreibens gelten.
Sechs Zeilen, sechs Feststellungen. Die mitgelieferte Datei clean.csv enthält dieselben sechs Reisetage richtig gebucht und ergibt keine einzige Feststellung. Wer wissen will, ob die Prüfung im eigenen Export überhaupt greift, öffnet zuerst diese beiden Dateien.
Warum das mehr ist als Rechenarbeit: zu hoch angesetzte Pauschalen sind kein Rundungsfehler, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Fällt das in der Lohnsteuer-Außenprüfung auf, haftet der Arbeitgeber. Und das Zeitfenster, in dem der Betrieb den Fehler noch selbst geraderücken kann, ist eng: nach Paragraf 41c Absatz 3 EStG lässt sich der Lohnsteuerabzug für 2026 nur bis zum 28.02.2027 ändern. Danach bleibt die Anzeige beim Betriebsstättenfinanzamt nach Paragraf 41c Absatz 4 EStG. Genau das macht die Erweiterung sichtbar: setzt man den Stichtag auf den 2. März 2027, meldet sie zusätzlich, dass das Korrekturfenster für 2026 zu ist.
Warum ein Chatbot hier nicht weiterhilft: er sieht die Exportdatei nicht. Er rechnet die Kürzung nicht Zeile für Zeile nach, verwechselt Inlands- und Auslandspauschale und nennt keine Zeilennummer. Die Zeilennummer ist aber das Einzige, womit sich die Korrektur im Abrechnungssystem tatsächlich durchführen lässt. Die Erweiterung läuft offline im Editor; die Datei verlässt den Rechner nicht, was bei Personaldaten kein Nebenaspekt ist.
Was geprüft wird, sind 15 Checks: die Verpflegungspauschalen 28,00 und 14,00 Euro und der Fall unter acht Stunden, die drei Mahlzeitenkürzungen mit 5,60 und 11,20 Euro, die Dreimonatsfrist, der Kilometersatz von 0,30 Euro samt Differenzbetrag, Auslandstage mit Inlandssatz, fehlender Reiseanlass, fehlendes Reiseziel, Übernachtungspauschale über 20,00 Euro ohne Beleg, der Großbuchstabe M nach Paragraf 41b EStG, die Mahlzeit über 60,00 Euro und das Korrekturfenster.
Kostenlos ist die vollständige Prüfung der geöffneten Abrechnung: alle 15 Checks, jede Feststellung mit Zeilennummer, Betrag und Paragraf. Damit ist die Abrechnung, die gerade auf dem Tisch liegt, fertig. Bezahlt wird etwas anderes: der ganze Jahresordner auf einmal und ein Prüfprotokoll als Datei, das in die Betriebsprüfungsakte wandert, dazu die Team-Lizenz.
Der Maßstab dafür ist leicht zu rechnen. Eine Steuerkanzlei stellt dieselbe Durchsicht nach StBVV-Zeitgebühr in Rechnung, 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, also 60 bis 140 Euro je Stunde. Ein Monatsordner mit einigen hundert Zeilen ist damit schnell dreistellig, und das jeden Monat.
Sie liest eine als CSV exportierte Reisekostenabrechnung im Editor und prüft jede Zeile mit 15 Checks gegen das deutsche Reisekostenrecht: Verpflegungspauschale 28,00 und 14,00 Euro, Mahlzeitenkürzung 5,60 und 11,20 Euro, Dreimonatsfrist, Kilometersatz 0,30 Euro, Großbuchstabe M. Jede Abweichung erscheint mit Zeilennummer, Betrag und Paragraf. Die Beispieldatei dirty.csv ergibt 6 Feststellungen.
Für Lohnbuchhalterinnen und Lohnbuchhalter, Reisekostenstellen und Steuerkanzleien in Deutschland, die Reisekosten aus dem Abrechnungssystem exportieren und vor der Übermittlung noch einmal durchsehen. Auch für Entwicklerinnen und Entwickler, die eine Reisekosten-Schnittstelle bauen und eine prüfbare Beispieldatei brauchen, bevor der erste Monat gebucht wird.
Ein Chatbot sieht Ihre Exportdatei nicht, rechnet die Kürzung nicht zeilenweise nach und verwechselt Inlands- und Auslandspauschalen. Er nennt auch keine Zeilennummer, und genau die braucht die Korrektur. Der Lohnsteuerabzug für 2026 ist nach Paragraf 41c Absatz 3 EStG nur bis zum 28.02.2027 selbst änderbar, danach wird die Sache teurer.
Kostenlos prüfen Sie die geöffnete Abrechnung vollständig: alle 15 Checks, jede Feststellung mit Zeilennummer, Betrag und Paragraf, offline und ohne Upload. Das reicht für die Abrechnung auf dem Tisch. Bezahlt wird nur eine andere Sache: der ganze Ordner auf einmal und ein Prüfprotokoll als Datei für die Betriebsprüfungsakte, dazu die Team-Lizenz.
Eine Steuerkanzlei rechnet die Durchsicht nach StBVV-Zeitgebühr ab: 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, also 60 bis 140 Euro je Stunde. Ein Monatsordner mit einigen hundert Zeilen ist damit schnell ein dreistelliger Betrag, und er wiederholt sich jeden Monat, weil jede neue Abrechnung wieder von vorn beginnt.
Ein allgemeiner KI-Chat antwortet aus Trainingsdaten mit Stichtag, kann Ihr Repository nicht lesen und nennt keine Regelversion. Reisekostenabrechnung Prüfer 2026 (DE) prüft die geöffnete Datei gegen 15 Regeln, jede mit ihrer rechtlichen oder amtlichen Grundlage, aus einem Regelwerk mit Stand 2026-09-21 und zeigt die genaue Zeile. Für Meldung, Prüfung oder Kunden brauchen Sie dieses datierte Ergebnis zu Ihren eigenen Dateien.
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