Prüft einen einzelnen Arbeitstag gegen die 7-Tage-Aufzeichnungsfrist, die 2-Jahres-Aufbewahrung und den Mindestlohn 2026
| Gezahlter Stundenlohn | — | EUR/h |
|---|---|---|
| Mindestlohn am Arbeitstag | — | EUR/h |
| Lohnlücke je Stunde | — | EUR/h |
| Nachzahlung für den Monat | — | EUR |
| Minijob-Grenze in diesem Jahr | — | EUR/Monat |
| Aufzeichnungsfrist endet am | — | JJJJ-MM-TT |
| Tage bis zur Frist (minus = versäumt) | — | Tage |
| Aufbewahrung bis | — | JJJJ-MM-TT |
| Offener Bußgeldrahmen | — | EUR |
| Status (offen / versäumt / erledigt) | — |
Kostenlos für die Datei im Editor – ohne Schlüssel, ohne Limit. Der Workspace-Durchlauf und der Bericht fragen nach einem Schlüssel.
Microsoft Edge Add-onsFirefox Add-onsDer Schlüssel gibt die Sammlung aus der Hand: CSV-Export aller geprüften Arbeitstage als prüfungsfertige Nachweisliste und ein Fristalarm im Browser, der vor Ablauf der 7 Tage erinnert.
Einmal zahlen, ein Lizenzschlüssel für dieses Tool. Der Schlüssel erscheint direkt nach der Zahlung.
Steuerberater-Zeitgebühr nach § 13 StBVV: 16,50 bis 41 EUR je angefangene Viertelstunde seit dem 1. Juli 2025, also bis 164 EUR je Stunde
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Ein Gastwirt in Deutschland hat die Aufzeichnungsfrist von 7 Tagen am 2026-09-16 verpasst und steht damit in einem Bußgeldrahmen bis 30000 EUR — für einen einzigen Arbeitstag, an dem eine Aushilfe in der Küche stand.
Der Ablauf ist banal, und genau deshalb passiert er. Die Aushilfe arbeitet am 2026-09-09. Der Stundenzettel wird, wie immer, zum Monatsende geschrieben. § 17 MiLoG verlangt aber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags. Das ist der 2026-09-16. Am 2026-09-21 ist die Frist seit fünf Tagen vorbei. Die Aufzeichnung verschwindet damit nicht aus der Welt: sie muss trotzdem bis zum 2028-09-16 vorliegen, denn die Aufbewahrung läuft zwei Jahre.
Die zweite Hälfte des Problems betrifft den Vertrag, der seit Jahren unverändert läuft. Ein Minijob über 556 EUR bei 43 vereinbarten Monatsstunden ergibt einen Stundenlohn von 12.93 EUR. Im Jahr 2025 war das sauber, denn der Mindestlohn lag bei 12.82 EUR. Zum 1. Januar 2026 ist er auf 13.9 EUR gestiegen. Derselbe Vertrag, nie angefasst, hat jetzt eine Lohnlücke von 0.97 EUR je Stunde und eine Nachzahlung von 41.71 EUR im Monat.
Im selben Schritt ist die Minijob-Grenze von 556 EUR auf 603 EUR gestiegen. Das ist kein Zufall: die Geringfügigkeitsgrenze leitet sich aus dem Mindestlohn ab, Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet. Für 2027 mit 14.6 EUR ergibt sie 633 EUR.
Das ist die Stelle, an der ein Chatbot zuverlässig danebenliegt. Sprachmodelle tragen den Stand mit, der zum Zeitpunkt ihres Trainings richtig war. Wer heute nach der Minijob-Grenze fragt, bekommt mit guter Wahrscheinlichkeit 556 EUR und 12,82 EUR genannt. Beide Zahlen waren 2025 korrekt und führen 2026 dazu, dass ein Betrieb einen Vertrag für sauber hält, der eine Lohnlücke hat. Die 7-Tage-Frist aus § 17 MiLoG taucht in solchen Antworten meist gar nicht auf.
§ 21 MiLoG kennt zwei getrennte Rahmen, die oft verwechselt werden. Die verletzte Aufzeichnungspflicht steht bei bis zu 30000 EUR, der nicht gezahlte Mindestlohn daneben bei bis zu 500000 EUR. Das eine ersetzt das andere nicht.
Betroffen sind nicht alle Beschäftigten. Die Pflicht trifft geringfügig Beschäftigte und die Meldepflicht-Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Gastgewerbe, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Spedition und Transport, Messebau und Schausteller. Nach oben gibt es eine Befreiung: liegt das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt über 4461 EUR brutto, entfällt die Pflicht nach MiLoDokV.
Der Arbeitszeit-Check ist eine Browser-Erweiterung, die diese Rechnung für einen einzelnen Arbeitstag macht. Sieben Eingaben: Tag der Arbeitsleistung, heutiges Datum, Branche, Art der Beschäftigung, Monatslohn brutto, vereinbarte Monatsstunden, und ob die Aufzeichnung schon vorliegt. Zehn Ausgaben: gezahlter Stundenlohn, Mindestlohn am Arbeitstag, Lohnlücke je Stunde, Nachzahlung für den Monat, Minijob-Grenze, Aufzeichnungsfrist, Tage bis zur Frist, Aufbewahrung bis, offener Bußgeldrahmen und ein Statussatz.
Die Rechnung für einen Arbeitstag ist kostenlos und vollständig. Kein Schlüssel, kein Limit, kein Wasserzeichen. Wer mehr will, will meist etwas anderes: die Sammlung mitnehmen und rechtzeitig erinnert werden. Dafür gibt es den Lizenzschlüssel, der den CSV-Export aller geprüften Arbeitstage und einen Fristalarm im Browser freischaltet.
Zur Einordnung: ein Steuerberater rechnet solche Einzelfragen nach § 13 StBVV als Zeitgebühr ab, seit dem 1. Juli 2025 zwischen 16,50 und 41 EUR je angefangene Viertelstunde, also bis zu 164 EUR je Stunde.
Sie geben sieben Dinge ein: den Tag der Arbeitsleistung, das heutige Datum, die Branche des Betriebs, die Art der Beschäftigung, den Monatslohn brutto, die vereinbarten Monatsstunden und ob die Aufzeichnung bereits vorliegt. Daraus nennt das Werkzeug zehn Ergebnisse: gezahlter Stundenlohn, Mindestlohn am Arbeitstag, Lohnlücke je Stunde, Nachzahlung für den Monat, Minijob-Grenze, Aufzeichnungsfrist, Tage bis zur Frist, Aufbewahrung bis, offener Bußgeldrahmen und ein Statussatz.
Für Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die Minijobber beschäftigen, und für Betriebe in den Meldepflicht-Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Gastgewerbe, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Spedition und Transport, Messebau und Schausteller. Also für die Betriebe, bei denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls unangemeldet die Stundenzettel sehen will.
Weil die Zahlen jährlich wechseln und Sprachmodelle den alten Stand behalten. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 EUR je Stunde statt bei 12,82 EUR, die Minijob-Grenze bei 603 EUR statt bei 556 EUR. Wer mit dem Vorjahreswert rechnet, hält eine Vereinbarung für sauber, die es nicht mehr ist. Dieses Werkzeug setzt den Satz nach dem Jahr des Arbeitstags.
Kostenlos ist die vollständige Rechnung für einen Arbeitstag: Frist, Aufbewahrung, Stundenlohn, Lohnlücke, Nachzahlung, Minijob-Grenze und Bußgeldrahmen. Kein Schlüssel, kein Limit, kein Wasserzeichen. Der Schlüssel schaltet zwei andere Dinge frei: den CSV-Export aller geprüften Tage als Nachweisliste und einen Fristalarm im Browser.
Ein Steuerberater rechnet solche Einzelfragen nach § 13 StBVV als Zeitgebühr ab: seit dem 1. Juli 2025 zwischen 16,50 und 41 EUR je angefangene Viertelstunde, also bis zu 164 EUR je Stunde. Eine halbe Stunde Rückfrage zu einem einzigen Minijob-Vertrag kostet damit bereits mehr als der Schlüssel für dieses Werkzeug.
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