Prüft einen einzelnen Arbeitstag gegen die 7-Tage-Aufzeichnungsfrist, die 2-Jahres-Aufbewahrung und den Mindestlohn 2026
| Gezahlter Stundenlohn | — | EUR/h |
|---|---|---|
| Mindestlohn am Arbeitstag | — | EUR/h |
| Lohnlücke je Stunde | — | EUR/h |
| Nachzahlung für den Monat | — | EUR |
| Minijob-Grenze in diesem Jahr | — | EUR/Monat |
| Aufzeichnungsfrist endet am | — | JJJJ-MM-TT |
| Tage bis zur Frist (minus = versäumt) | — | Tage |
| Aufbewahrung bis | — | JJJJ-MM-TT |
| Offener Bußgeldrahmen | — | EUR |
| Status (offen / versäumt / erledigt) | — |
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Prüft einen einzelnen Arbeitstag gegen die 7-Tage-Aufzeichnungsfrist, die 2-Jahres-Aufbewahrung und den Mindestlohn 2026
Steuerberater-Zeitgebühr nach § 13 StBVV: 16,50 bis 41 EUR je angefangene Viertelstunde seit dem 1. Juli 2025, also bis 164 EUR je Stunde
Vollversion kaufen — $60Sie geben sieben Dinge ein: den Tag der Arbeitsleistung, das heutige Datum, die Branche des Betriebs, die Art der Beschäftigung, den Monatslohn brutto, die vereinbarten Monatsstunden und ob die Aufzeichnung bereits vorliegt. Daraus nennt das Werkzeug zehn Ergebnisse: gezahlter Stundenlohn, Mindestlohn am Arbeitstag, Lohnlücke je Stunde, Nachzahlung für den Monat, Minijob-Grenze, Aufzeichnungsfrist, Tage bis zur Frist, Aufbewahrung bis, offener Bußgeldrahmen und ein Statussatz.
Für Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die Minijobber beschäftigen, und für Betriebe in den Meldepflicht-Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Gastgewerbe, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Spedition und Transport, Messebau und Schausteller. Also für die Betriebe, bei denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls unangemeldet die Stundenzettel sehen will.
Weil die Zahlen jährlich wechseln und Sprachmodelle den alten Stand behalten. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 EUR je Stunde statt bei 12,82 EUR, die Minijob-Grenze bei 603 EUR statt bei 556 EUR. Wer mit dem Vorjahreswert rechnet, hält eine Vereinbarung für sauber, die es nicht mehr ist. Dieses Werkzeug setzt den Satz nach dem Jahr des Arbeitstags.
Kostenlos ist die vollständige Rechnung für einen Arbeitstag: Frist, Aufbewahrung, Stundenlohn, Lohnlücke, Nachzahlung, Minijob-Grenze und Bußgeldrahmen. Kein Schlüssel, kein Limit, kein Wasserzeichen. Der Schlüssel schaltet zwei andere Dinge frei: den CSV-Export aller geprüften Tage als Nachweisliste und einen Fristalarm im Browser.
Ein Steuerberater rechnet solche Einzelfragen nach § 13 StBVV als Zeitgebühr ab: seit dem 1. Juli 2025 zwischen 16,50 und 41 EUR je angefangene Viertelstunde, also bis zu 164 EUR je Stunde. Eine halbe Stunde Rückfrage zu einem einzigen Minijob-Vertrag kostet damit bereits mehr als der Schlüssel für dieses Werkzeug.
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