Steuerfrei nach § 3b EStG, beitragsfrei nur bis 25 Euro Grundlohn (§ 1 SvEV) — mit DRV-Nachforderung und Säumniszuschlag
Gezahlter Zuschlag je Stunde
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EUR
Steuerfrei nach § 3b EStG
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EUR
Beitragsfrei nach § 1 SvEV
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EUR
Beitragspflichtiger Rest je Stunde
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Beitragspflichtig je Monat, alle Mitarbeiter
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SV-Nachforderung im Prüfzeitraum
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Säumniszuschlag (1 Prozent je Monat)
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Gesamtbetrag der Prüfung
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Tage bis zum Prüftermin
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Tage
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Eine Vorabprüfung der Zuschläge beim Steuerberater läuft über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV: 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde.
Zwei Grenzen getrennt prüfen Der steuerfreie Anteil rechnet mit Grundlohn bis 50 Euro je Stunde (§ 3b EStG), der beitragsfreie Anteil nur bis 25 Euro je Stunde (§ 1 SvEV).
Alle fünf Zuschlagssätze Nacht 25 Prozent, Nacht 40 Prozent ab 0 Uhr bei Beginn vor Mitternacht, Sonntag 50 Prozent, Feiertag 125 Prozent, Weihnachten und 1. Mai 150 Prozent.
Nachforderung über den Prüfzeitraum Rechnet den beitragspflichtigen Rest auf alle betroffenen Mitarbeiter und auf die 48 Monate des § 25 SGB IV hoch.
Säumniszuschlag Setzt 1 Prozent je Monat nach § 24 SGB IV an, linear über den Prüfzeitraum gemittelt.
CSV-Export für die Prüfakte Bezahlte Ebene: die vollständige Rechnung als CSV-Datei zum Ablegen und Weitergeben.
Erinnerung vor dem Prüftermin Bezahlte Ebene: meldet sich 30, 14 und 1 Tag vor dem angekündigten Termin der Betriebsprüfung.