Wachpersonal-Check: darf diese Wachperson so eingesetzt werden?

Für Sicherheitsfirmen in Deutschland: Welche Einsatzart braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – und was kostet ein falsch eingesetzter Wachmann?

Erforderlicher Nachweis—
Einsatz zulässig?—
Was fehlt—
Bußgeld-Obergrenze je Wachperson—Euro
Bußgeld-Obergrenze gesamt—Euro
Rechtsgrundlage—
Rechenbeispiel
Beispiel mit den Standardwerten: Einlass Diskothek, 12 Wachpersonen nur mit Unterrichtung – Unterrichtung reicht nicht, Bußgeld-Obergrenze 36000 Euro (12 × 3.000 € = 36.000 €).
Einsatzart gegen § 34a Abs. 1a GewO
Die 5 Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO (City-Streife und Kontrollgänge mit Publikumsverkehr, Ladendetektiv, Einlass Diskothek, Flüchtlingsunterkunft leitend, Großveranstaltung leitend) verlangen die Sachkundeprüfung; alle anderen die Unterrichtung mit 40 Unterrichtseinheiten.
Bewacherregister-Sperre
§ 16 Abs. 1 BewachV: Einsatz erst, wenn die Mitteilung oder Bestätigung aus dem Bewacherregister da ist – eine bloße Anmeldung reicht nicht.
Bußgeld-Obergrenze
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV i. V. m. § 144 Abs. 4 GewO: bis 3.000 € je unzulässig beschäftigter Wachperson; Bewachen ohne Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bis 5.000 €.
Vollversion: CSV-Export und Erinnerung
Vollversion: Einsatzprüfungen als CSV für die Personalakte speichern und an offene Bewacherregister-Mitteilungen erinnern lassen.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com