Wachpersonal-Check: darf diese Wachperson so eingesetzt werden?
Für Sicherheitsfirmen in Deutschland: Welche Einsatzart braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – und was kostet ein falsch eingesetzter Wachmann?
Erforderlicher Nachweis
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Einsatz zulässig?
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Was fehlt
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Bußgeld-Obergrenze je Wachperson
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Euro
Bußgeld-Obergrenze gesamt
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Euro
Rechtsgrundlage
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Rechenbeispiel Beispiel mit den Standardwerten: Einlass Diskothek, 12 Wachpersonen nur mit Unterrichtung – Unterrichtung reicht nicht, Bußgeld-Obergrenze 36000 Euro (12 × 3.000 € = 36.000 €).
Einsatzart gegen § 34a Abs. 1a GewO Die 5 Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO (City-Streife und Kontrollgänge mit Publikumsverkehr, Ladendetektiv, Einlass Diskothek, Flüchtlingsunterkunft leitend, Großveranstaltung leitend) verlangen die Sachkundeprüfung; alle anderen die Unterrichtung mit 40 Unterrichtseinheiten.
Bewacherregister-Sperre § 16 Abs. 1 BewachV: Einsatz erst, wenn die Mitteilung oder Bestätigung aus dem Bewacherregister da ist – eine bloße Anmeldung reicht nicht.
Bußgeld-Obergrenze § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewachV i. V. m. § 144 Abs. 4 GewO: bis 3.000 € je unzulässig beschäftigter Wachperson; Bewachen ohne Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO bis 5.000 €.
Vollversion: CSV-Export und Erinnerung Vollversion: Einsatzprüfungen als CSV für die Personalakte speichern und an offene Bewacherregister-Mitteilungen erinnern lassen.