Vorabpauschale 2026 berechnen

Vorabpauschale berechnen für ETFs: Basiszins 3,20 %, Teilfreistellung, Kaufmonat, Kirchensteuer

Basisertrag (× 70 % × 3,20 %)—€
Wertzuwachs + Ausschüttungen (Deckel)—€
Vorabpauschale 2026—€
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung—€
Kapitalertragsteuer—€
Solidaritätszuschlag—€
Kirchensteuer—€
Steuer gesamt (Einzug Anfang 2027)—€
Beim Verkauf vom Gewinn abziehen (§ 19 InvStG)—€
Die Rechnung oben ist vollständig und kostenlos.
Vollversion: Ergebnis als .csv für Anlage KAP-INV speichern + Erinnerung vor dem Januar-Einzug. $60 einmal · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Zum Vergleich: Steuerberater-Zeitgebühr 16,50 € bis 41 € je Viertelstunde (§ 13 StBVV).
Basiszins 2026 = 3,20 %
Basisertrag = Kurswert am Jahresanfang × 70 % × 3,20 % (BMF 13.01.2026)
Deckel auf den Wertzuwachs
Vorabpauschale höchstens Wertzuwachs plus Ausschüttungen, minus Ausschüttungen (§ 18 Abs. 1 InvStG)
Kaufmonat 2026
ein Zwölftel weniger je vollem Monat vor dem Kauf (§ 18 Abs. 2 InvStG)
Teilfreistellung
Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 % (§ 20 InvStG)
Abzug beim Verkauf
Betrag, der nach § 19 Abs. 1 InvStG voll vom Veräußerungsgewinn abgeht
Export und Erinnerung (Schlüssel)
.csv für Anlage KAP-INV und Erinnerung vor dem Januar-Einzug

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