Wann verjährt meine offene Rechnung?

Rechnungen aus 2023 verjähren am 2026-12-31 — Frist, Neubeginn nach Teilzahlung und Stichtag für den Mahnantrag

Verjährt am—
Tage bis Verjährung—Tage
Betrag, der dann verjährt—
Mahnantrag muss eingehen bis—
Fristbeginn—
Neubeginn (§212 BGB)—
Rechtsgrundlage—
Status—
Rechnung verjährt am Jahresende
Voreinstellung: Rechnung über 4.800 €, fällig 2023-11-15 — verjährt am 2026-12-31 (§195 und §199 BGB: 3 Jahre ab Jahresende), noch 99 Tage ab Stichtag 2026-09-23. Wer 2023-11-15 plus 3 Jahre rechnet, landet falsch bei 2026-11-15.
Neubeginn nach Teilzahlung
Eine Teilzahlung oder ein Anerkenntnis startet die Frist neu (§212 BGB) — ab dem Tag der Zahlung, nicht ab Jahresende: Teilzahlung 2025-03-10 → verjährt am 2028-03-10.
Kaufsache, Bauwerk, Urteil
Kaufsache mangelhaft: 2 Jahre ab Ablieferung (§438 BGB), Ablieferung 2024-10-01 → verjährt am 2026-10-01. Bauwerk mangelhaft: 5 Jahre ab Abnahme (§634a BGB), Abnahme 2021-11-30 → verjährt am 2026-11-30. Urteil oder Vollstreckungsbescheid: 30 Jahre ab Rechtskraft (§197 BGB), Rechtskraft 2020-05-04 → verjährt am 2050-05-04.
Stichtag für den Mahnantrag
Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung (§204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) rückwirkend auf den Eingang des Antrags, wenn er demnächst zugestellt wird (§167 ZPO). Der Mahnantrag muss also spätestens am 2026-12-31 beim Mahngericht eingehen — ein Mahnbescheid im Januar 2027 ist für eine 2023 fällige Rechnung zu spät.
Mahnliste und Erinnerung (Vollversion)
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