Stellenanzeige prüfen - AGG, SGB IX, Entgelttransparenz

Prüft den Anzeigentext im Browser auf 9 Regeln aus AGG, SGB IX und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und rechnet das Entschädigungsrisiko in Euro aus.

Treffer von 9 Regeln—Regeln
Befund—
Risiko je abgelehntem Bewerber (AGG Paragraf 15 Abs. 2)—EUR
Risiko über alle offenen Anzeigen—EUR
Gehaltsangabe (RL (EU) 2023/970 Art. 5)—
Anspruch geltend zu machen bis (AGG Paragraf 15 Abs. 4)—
Vollversion — $60 einmalig
Der Befund oben bleibt für immer kostenlos und vollständig. Der Key schaltet zwei andere Achsen frei: Mitnehmen (CSV-Export des Befunds für Personalakte und Bewerbermanagement) und Wiederholung (Fristalarm vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist nach AGG §15 Abs. 4).
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Eine anwaltliche Einzelprüfung einer Stellenanzeige kostet in Deutschland üblicherweise 150–300 EUR Honorar.
9 Regeln aus AGG, SGB IX und RL (EU) 2023/970
Findet Alters-, Herkunfts-, Gesundheits-, Familienstands-, Foto- und Konfessionsbezuege, den fehlenden Zusatz (m/w/d), den fehlenden Schwerbehinderten-Hinweis und die fehlende Gehaltsangabe.
Entschädigungsrisiko in Euro
Rechnet nach AGG Paragraf 15 Abs. 2 bis zu drei Monatsgehälter je abgelehntem Bewerber und multipliziert es mit der Zahl der offenen Anzeigen.
Frist nach AGG Paragraf 15 Abs. 4
Nennt das Datum, bis zu dem ein Bewerber seinen Anspruch schriftlich geltend machen kann: zwei Monate ab dem eingegebenen Datum.
Status der Gehaltsangabe
Unterscheidet öffentliche und private Arbeitgeber: seit dem 8. Juni 2026 wirkt Art. 5 der Richtlinie gegenüber öffentlichen Arbeitgebern unmittelbar, während das deutsche Umsetzungsgesetz zum Stichtag 7. Juni 2026 fehlte.
CSV-Export des Befunds (Pro)
Legt Befund, Datum, Risiko und Frist als Datei ab, damit die Prüfung in die Personalakte oder das Bewerbermanagement wandert.
Fristalarm (Pro)
Meldet sich vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist, statt dass man das Datum in einem Kalender nachhalten muss.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com