Anrechenbar, rückforderbar oder verfallen — für 7 Länder, mit dem Anrechnungsdeckel und der Kirchensteuer-Formel aus § 32d EStG.
Im Ausland einbehalten
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EUR
Tatsächlich anrechenbar
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EUR
Verfallen (kein Vortrag)
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EUR
Rückforderbar im Ausland
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EUR
Liegen gelassen, wenn nichts passiert
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EUR
Deutsche Steuer nach Anrechnung
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EUR
Netto auf dem Konto
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EUR
Letzter Tag für den Erstattungsantrag
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Weg der Rückforderung
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Anrechnungsdeckel 25 % Rechnet den Deckel von 25 % auf den steuerpflichtigen Ertrag aus und zeigt, wie viel anrechenbare Quellensteuer der Sparer-Pauschbetrag wertlos macht.
Verfallener Betrag Zeigt den Teil der ausländischen Quellensteuer, der weder angerechnet noch vorgetragen werden kann — die Zahl, die in keiner Abrechnung der Depotbank steht.
Rückforderung und Frist Nennt den beim ausländischen Fiskus rückforderbaren Betrag, das Formular und den letzten Tag der Antragsfrist für das gewählte Land.
Kirchensteuer-Formel Wendet die Formel (e − 4q) ÷ (4 + k) aus § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG an, statt Kirchensteuer einfach auf 25 % aufzuschlagen.
7 Länder hinterlegt Schweiz, Dänemark, Norwegen, Frankreich, Österreich, USA und Niederlande mit einbehaltenem Satz, DBA-Höchstsatz, Formular und Fristlänge.