Pfändbarer Nettolohn nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026, inklusive § 850a-Bereinigung und der Zwei-Wochen-Frist aus § 840 ZPO
Pfändungsrelevantes Netto
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Unpfändbar nach § 850a
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Freibetrag § 850c ab 01.07.2026
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An den Gläubiger abzuführen
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Auszahlung an die beschäftigte Person
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Nach der Tabelle bis 30.06.2026
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Abweichung pro Monat
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Abweichung auf zwölf Monate
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Drittschuldnererklärung § 840 bis
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Tage bis zum Lohnlauf
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Tage
Vollversion — .csv-Beleg für die Personalakte und Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Stichtag.
$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat; Pfändungsfälle rechnen Anbieter extra ab.
Tabelle ab 01.07.2026 Rechnet mit Grundbetrag 1.587,40 €, 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026).
§ 850a-Bereinigung Zieht Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz und Weihnachtsgeld bis 795,00 € vom Netto ab, bevor die Tabelle greift.
Vergleich mit der alten Tabelle Zeigt denselben Fall nach den Werten bis 30.06.2026 und die Abweichung pro Monat und auf zwölf Monate.
Frist § 840 ZPO Errechnet aus dem Zustellungsdatum das Ende der Zwei-Wochen-Frist für die Drittschuldnererklärung.
CSV für die Personalakte Vollversion: schreibt Eingaben, Freibetrag und pfändbaren Betrag als .csv-Beleg für die Akte.
Stichtagserinnerung Vollversion: legt Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Datum an, damit kein Abrechnungslauf ohne Einbehalt durchläuft.