Pfändbarer Betrag und Frist berechnen

Pfändbarer Nettolohn nach der amtlichen Tabelle ab 01.07.2026, inklusive § 850a-Bereinigung und der Zwei-Wochen-Frist aus § 840 ZPO

Pfändungsrelevantes Netto—€
Unpfändbar nach § 850a—€
Freibetrag § 850c ab 01.07.2026—€
An den Gläubiger abzuführen—€
Auszahlung an die beschäftigte Person—€
Nach der Tabelle bis 30.06.2026—€
Abweichung pro Monat—€
Abweichung auf zwölf Monate—€
Drittschuldnererklärung § 840 bis—
Tage bis zum Lohnlauf—Tage
Vollversion — .csv-Beleg für die Personalakte und Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Stichtag.

$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Ausgelagerte Lohnabrechnung kostet 2026 im Marktschnitt 18 bis 25 € je Mitarbeiter und Monat; Pfändungsfälle rechnen Anbieter extra ab.
Tabelle ab 01.07.2026
Rechnet mit Grundbetrag 1.587,40 €, 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026).
§ 850a-Bereinigung
Zieht Mehrarbeit zur Hälfte, Urlaubsgeld ganz und Weihnachtsgeld bis 795,00 € vom Netto ab, bevor die Tabelle greift.
Vergleich mit der alten Tabelle
Zeigt denselben Fall nach den Werten bis 30.06.2026 und die Abweichung pro Monat und auf zwölf Monate.
Frist § 840 ZPO
Errechnet aus dem Zustellungsdatum das Ende der Zwei-Wochen-Frist für die Drittschuldnererklärung.
CSV für die Personalakte
Vollversion: schreibt Eingaben, Freibetrag und pfändbaren Betrag als .csv-Beleg für die Akte.
Stichtagserinnerung
Vollversion: legt Erinnerungen vor Zustellungs- und Lohnlauf-Datum an, damit kein Abrechnungslauf ohne Einbehalt durchläuft.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com