Nebenkostenabrechnung Vorlage 2025 – mit CO2-Kostenaufteilung nach Stufenmodell (Frist 31.12.2026)

Frist: Die Abrechnung 2025 muss dem Mieter bis 31.12.2026 zugehen. Für private Vermieter: Geht die Nebenkostenabrechnung 2025 erst nach dem 31.12.2026 beim Mieter ein, ist jede Nachzahlung verloren (§ 556 Abs. 3 BGB). Fehlt die CO2-Kostenaufteilung, darf der Mieter seine Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Ihre Zahlen

Ihr Ergebnis

Flächenanteil der Wohnung-
Betriebskosten-Anteil der Wohnung (€)-
CO2-Ausstoß des Gebäudes je m² (kg)-
Vermieteranteil an den CO2-Kosten nach Stufenmodell-
CO2-Erstattung des Vermieters (€)-
Heizkosten des Mieters nach CO2-Aufteilung (€)-
Kürzungsrecht des Mieters ohne CO2-Ausweis, 3 % (€)-
Gesamtkosten der Wohnung 2025 (€)-
Saldo: Kosten minus Vorauszahlungen (€)-
Nachzahlung des Mieters (€)-
Guthaben des Mieters (€)-
Neue monatliche Vorauszahlung (€)-

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