Nachweis-Fristen und Bußgeldrisiko einer Neueinstellung

Tag 1, Tag 7, Monat 1 nach dem Nachweisgesetz - mit Bußgeldrisiko in Euro

Frist Tag 1 (Nr. 1, 7, 8)—
Frist Tag 7 (Nr. 2 bis 6, 9, 10)—
Frist Monat 1 (Nr. 11 bis 15)—
Formprüfung—
Nicht nachgewiesene Angaben je Person—Angaben
Davon bereits überfällig—Angaben
Überfällige Angaben insgesamt—Verstöße
Bußgeldrahmen gesamt (2.000 EUR je Verstoß)—EUR
Nächste offene Frist—
Tage bis zu dieser Frist—Tage
Drei Fristen aus einem Datum
Aus dem vereinbarten Arbeitsbeginn rechnet das Werkzeug die drei Stichtage des Paragrafen 2 NachwG: Tag 1 der Arbeitsleistung (Nr. 1, 7, 8), siebter Kalendertag (Nr. 2 bis 6, 9, 10) und ein Monat nach Beginn (Nr. 11 bis 15) - mit Monatsende-Korrektur (31.01. plus ein Monat = 28.02.).
Textform oder Schriftform
Seit dem 01.01.2025 darf die Niederschrift in Textform (E-Mail/PDF) erteilt werden, wenn der Arbeitgeber eine Empfangsbestätigung anfordert. Für Wirtschaftsbereiche nach Paragraf 2a Absatz 1 SchwarzArbG (Bau, Gaststätten, Logistik, Fleisch, Gebäudereinigung und weitere) bleibt Schriftform Pflicht. Fällt die Form durch, zählt das Werkzeug alle 15 Angaben als nicht nachgewiesen.
Risiko in Euro statt Bauchgefühl
Überfällige Angaben werden mit 2.000 EUR je Verstoß nach Paragraf 4 NachwG (Bußgeldrahmen seit 01.08.2022) und der Zahl der betroffenen Neueinstellungen multipliziert. Der Wert ist der Rahmen-Höchstbetrag, nicht eine Prognose der Behörde.
Quelle und Stand
Quelle: Paragraf 2 und Paragraf 4 NachwG, gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html - Stand 22.09.2026; Textform-Erleichterung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab 01.01.2025.
Export und Erinnerung (Pro)
Die Pro-Ebene schreibt die Fristenliste als .csv in den Download-Ordner und legt für jede Neueinstellung drei Alarme an, die an Tag 1, Tag 7 und Monat 1 im Browser melden.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com