Übergangsbereich 2026 Formel nach § 20 Abs. 2a SGB IV mit Geringfügigkeitsgrenze 603 €, Obergrenze 2.000 € und Faktor F 0,6619 (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). 2025 galten noch 556 € und Faktor F 0,6683.
Pflegeversicherung richtig Kinderlosenzuschlag 0,6 %, Abschlag 0,25 % je Kind vom 2. bis 5. Kind unter 25, Sachsen mit Arbeitnehmeranteil 2,3 %.
Arbeitgeber zahlt mehr Im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte: Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme gesamt minus Arbeitnehmeranteil. Rentenansprüche zählen trotzdem aus dem vollen Entgelt. Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre und fordert Differenzen nach.
Vollversion: CSV und Erinnerung CSV-Export aller gerechneten Fälle für die Lohnakte und Erinnerung zum Jahreswechsel, wenn Grenze und Faktor F neu gelten. $60 einmalig, ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Arbeitsplatz.
Rechnet lokal Alle Eingaben bleiben im Browser. Nach außen geht nur die Prüfung des Lizenzschlüssels.