Künstlersozialabgabe und Nachzahlung rechnen

Satz 4,9 % · Bagatellgrenze 1.000 € · Säumniszuschlag 1 % je Monat

Abgabepflicht im Abgabejahr—
Abgabesatz des Jahres—%
Bagatellgrenze des Jahres—€
Abgabe für das Abgabejahr—€
Nachzahlung für zurückliegende Jahre—€
Säumniszuschlag, 1 % je Monat—€
Gesamtbelastung—€
Bußgeldrahmen § 36 KSVG—€

Alle acht Zahlen oben sind kostenlos — ohne Schlüssel, ohne Limit, ohne Wasserzeichen.

Vollversion: alle gerechneten Jahre als .csv für die Prüfungsakte und ein wiederkehrender Alarm auf die Meldefrist am 31. März (§ 27 Abs. 1 KSVG).

$60 einmalig · ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz. Steuerberater rechnen die Zeitgebühr nach § 13 StBVV mit 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde ab, also 66 bis 164 € je Stunde.

Satz und Grenze je Jahr
Legt für jedes Jahr den geltenden Abgabesatz und die geltende Bagatellgrenze an: 4,2 % bis 2022, 5,0 % für 2023 bis 2025, 4,9 % ab 2026; Grenze 450 € bis 2024, 700 € in 2025, 1.000 € ab 2026.
Bagatellgrenze oder erster Euro
Unterscheidet Eigenwerber und gelegentliche Auftraggeber nach § 24 Abs. 2 KSVG, für die die Grenze gilt, von den Verwertern nach § 24 Abs. 1 KSVG, die ab dem ersten Euro zahlen.
Nachzahlung für ungemeldete Jahre
Rechnet die Nachforderung für bis zu vier zurückliegende Jahre nach § 25 Abs. 1 SGB IV, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, und nimmt für jedes Jahr dessen eigenen Satz und dessen eigene Grenze.
Säumniszuschlag nach § 24 SGB IV
Schlägt 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand auf und zeigt den Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 € nach § 36 KSVG.
Prüfungsakte als .csv (Vollversion)
Legt alle gerechneten Jahre mit Satz, Grenze, Abgabe und Zuschlag als .csv auf die Platte, damit die Zahlen in der Prüfungsakte und im Jahresabschluss liegen.
Alarm auf den 31. März (Vollversion)
Setzt einen wiederkehrenden Alarm auf die Meldefrist des 31. März nach § 27 Abs. 1 KSVG, damit die Jahresmeldung nicht wieder liegen bleibt.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com