25.000 EUR Vorjahr / 100.000 EUR laufendes Jahr, netto - und die Umsatzsteuer, die du ab dem Tag der Grenzüberschreitung selbst tragen musst
Status 2026
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100.000-EUR-Grenze reißt am
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Tage bis dahin
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Tage
Puffer bis zur Grenze
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Nächste Rechnung
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Steuerpflichtiger Umsatz 2026 (Prognose)
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USt daraus (herausgerechnet)
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Zinsen je Monat (Paragraf 233a AO)
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Beim Kunden nachforderbar?
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Erste USt-Voranmeldung fällig
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Tag der Grenzüberschreitung Rechnet aus laufendem Umsatz und Monatsschnitt das Datum, an dem die 100.000-EUR-Nettogrenze reißt - seit 2025 endet die Kleinunternehmerregelung sofort an diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr. Beispiel mit den Standardwerten: 78.400 EUR bis 18.09.2026 bei 11.200 EUR Monatsschnitt, Puffer 21.600 EUR, Grenztag 2026-11-16 in 59 Tagen, danach 16.665,44 EUR steuerpflichtiger Umsatz, herausgerechnet 2.660,87 EUR USt (19 % obendrauf wären falsche 3.166,43 EUR), erste Voranmeldung 2026-12-10.
Vorjahrestest 25.000 EUR Prüft zuerst die Vorjahresgrenze: liegt der Gesamtumsatz des Vorjahres über 25.000 EUR netto, gilt Regelbesteuerung für das ganze laufende Jahr ab 1. Januar - unabhängig davon, wie klein das laufende Jahr ausfällt.
USt, die du selbst trägst Rechnet die Umsatzsteuer aus dem bereits vereinnahmten Entgelt heraus (19/119 bzw. 7/107), nicht obendrauf - genau der Betrag, der bei Privatkunden an dir hängen bleibt, plus 0,15 Prozent Zinsen je Monat nach Paragraf 233a AO.
Nächste Rechnung: mit oder ohne USt Sagt für ein konkretes Rechnungsdatum, ob diese Rechnung schon Umsatzsteuer ausweisen muss - die Rechnung, mit der die Grenze reißt, ist bereits steuerpflichtig.
Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung Nennt den 10. des Folgemonats nach der Grenzüberschreitung als erste Abgabefrist und setzt in der Vollversion eine Erinnerung darauf.