Kindergeld 2026 Rechner: Antragsfrist und Kinderfreibetrag

259 € je Kind und Monat – aber die Familienkasse zahlt nur 6 Monate rückwirkend (§ 70 EStG). Sehen Sie, wie viel Kindergeld ein später Antrag kostet und ob der Kinderfreibetrag 2026 über die Steuererklärung mehr bringt.

① Betrifft Sie das? Ja, wenn der Kindergeld-Antrag mehr als 6 Monate nach Geburt oder Zuzug bei der Familienkasse eingeht – die Familienkasse zahlt nur 6 Monate rückwirkend (§ 70 EStG).

② Was steht auf dem Spiel? 777 € Kindergeld 2026 verloren (3 Monate × 259 €) · davon holt die Günstigerprüfung 382 € zurück · es bleiben 395 €.

③ Prüfen Sie hier: Beispiel = Geburt im Februar 2026, Antrag im November, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, Splitting. Tragen Sie unten Ihre Monate und Ihr Einkommen ein.

Ihre Zahlen

Ihr Ergebnis

Monate mit Kindergeld-Anspruch 2026-
Monate, die nach § 70 Abs. 1 EStG nicht mehr ausgezahlt werden (mehr als 6 Monate rückwirkend)-
Kindergeld 2026, das tatsächlich ausgezahlt wird-
Kindergeld 2026, das durch den späten Antrag verloren ist-
Günstigerprüfung 2026: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Freibeträge für Kinder 2026 (3.414 € + 1.464 € je Elternteil, § 32 Abs. 6 EStG, anteilig je Monat)-
Einkommensteuer 2026 ohne Freibeträge (Tarif § 32a EStG)-
Einkommensteuer 2026 mit Freibeträgen-
Steuervorteil durch die Freibeträge-
Gegengerechnetes Kindergeld (§ 31 EStG; verlorene Monate zählen nach Satz 5 nicht)-
Zusätzliche Erstattung über die Steuererklärung 2026 (Günstigerprüfung)-
Zusätzliche Erstattung, wenn der Antrag rechtzeitig gewesen wäre-
Verlust, der nach der Günstigerprüfung bleibt (nur Ihre Steuererklärung)-

Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.

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Welche Regeln hier rechnen

§ 66 Abs. 1 EStGKindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat (3.108 € im Jahr).
§ 70 Abs. 1 EStGRückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag einging. Anspruch ab Februar, Antrag im November → Februar bis April sind weg.
§ 32 Abs. 6 EStGFreibeträge 2026: 3.414 € + 1.464 € je Elternteil, 9.756 € bei Zusammenveranlagung; je Monat ohne Anspruch ein Zwölftel weniger.
§ 32a EStGEinkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, Splitting bei Ehegatten.
§ 31 EStGDas Finanzamt nimmt das Günstigere: bringen die Freibeträge mehr als das Kindergeld, gibt es die Differenz über die Steuererklärung. Monate, die wegen § 70 nicht ausgezahlt wurden, werden nicht gegengerechnet (Satz 5).

Stand: EStG-Fassung für 2026, geprüft am 30.09.2026. Nicht enthalten: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt. Keine Steuerberatung.

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