Impressum Generator 2026 nach § 5 DDG – mit Abmahnkosten-Check

Seit 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG statt § 5 TMG. Fehlt eine Pflichtangabe, drohen bis zu 50.000 € Bußgeld (§ 33 DDG) – und eine Abmahnung, deren Kosten davon abhängen, wer sie schickt.

Ihre Zahlen

Ihr Impressum-Text

Ihr Ergebnis

Pflichtangaben für Ihr Impressum (§ 5 Abs. 1 DDG)-
Davon fehlen heute-
Vollständigkeit Ihres Impressums-
Bußgeldrahmen, solange eine Angabe fehlt (§ 33 DDG, bis zu)-
Abmahnkosten, die Sie nach § 13 UWG erstatten müssen-
Ihr Gegenanspruch, wenn ein Mitbewerber trotzdem Kosten verlangt (§ 13 Abs. 5 UWG, bis zu)-
Vertragsstrafe in der ersten Unterlassungserklärung zulässig? (1 = ja, 0 = nein · § 13a Abs. 2 UWG)-
Deckel je Vertragsstrafe bei unerheblichem Verstoß (§ 13a Abs. 3 UWG · 0 = kein Deckel ab 100 Mitarbeitern)-

Impressum nach § 5 DDG – zum Kopieren

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