Impressum Generator 2026 nach § 5 DDG – mit Abmahnkosten-Check
Seit 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG statt § 5 TMG. Fehlt eine Pflichtangabe, drohen bis zu 50.000 € Bußgeld (§ 33 DDG) – und eine Abmahnung, deren Kosten davon abhängen, wer sie schickt.
Ihre Zahlen
Ihr Impressum-Text
Ihr Ergebnis
Pflichtangaben für Ihr Impressum (§ 5 Abs. 1 DDG)
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Davon fehlen heute
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Vollständigkeit Ihres Impressums
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Bußgeldrahmen, solange eine Angabe fehlt (§ 33 DDG, bis zu)
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Abmahnkosten, die Sie nach § 13 UWG erstatten müssen
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Ihr Gegenanspruch, wenn ein Mitbewerber trotzdem Kosten verlangt (§ 13 Abs. 5 UWG, bis zu)
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Vertragsstrafe in der ersten Unterlassungserklärung zulässig? (1 = ja, 0 = nein · § 13a Abs. 2 UWG)
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Deckel je Vertragsstrafe bei unerheblichem Verstoß (§ 13a Abs. 3 UWG · 0 = kein Deckel ab 100 Mitarbeitern)
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Impressum nach § 5 DDG – zum Kopieren
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