Geben Sie Ihre Daten ein und kopieren Sie Ihr fertiges Buch-Impressum. Dazu bekommen Sie das Datum, bis zu dem Ihr E-Book bei der Deutschen Nationalbibliothek sein muss: binnen einer Woche ab Erscheinen (§ 16 DNBG). Wer das versäumt, riskiert eine Geldbuße bis 10.000 € (§ 19 Abs. 3 DNBG).
Website-Impressum-Generatoren schreiben § 5 DDG für Internetseiten. Ein Buch braucht Verfasser- bzw. Verlagsangaben nach Landespressegesetz – und die Fristen stehen gar nicht im Impressum: DNB-Ablieferung binnen einer Woche, festgesetzter Endpreis nach § 5 BuchPrG, GPSR-Herstellerangaben fürs gedruckte Buch.
Gedrucktes Buch: Die Ausnahme für Auflagen unter 25 Exemplaren (§ 4 Nr. 1 PflAV) gilt nur für körperliche Medienwerke – nicht für Ihr E-Book.