Prüft Objekt-Änderungslisten (CSV) auf Grundsteuer-Anzeigefristen: § 228 BewG (31. März des Folgejahres), Wertfortschreibung über 15.000 € (§ 222 BewG), Landesmodelle, Eigentümerwechsel. Läuft komplett in Ihrem Browser — nichts wird hochgeladen.
· ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Sitz. Maßstab: Steuerberater rechnen nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A ab.
Dieselbe Prüflogik wie die VS-Code-Erweiterung, Byte für Byte.