E-Rechnung Pflicht 2027 – Vorsteuer-Check für Eingangsrechnungen

Ab 1. Januar 2027 müssen Lieferanten mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen schicken. Kommt trotzdem ein PDF, berechtigt es laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug – im Beispiel 41.040 € Vorsteuer 2027.

Ihre Zahlen

Ihr Ergebnis

Eingangsrechnungen im Jahr-
Davon Papier oder PDF-
Papier/PDF über 250 € brutto (keine Kleinbetragsrechnung)-
Rechnungen 2027, die eine E-Rechnung sein müssten (Lieferant über 800.000 €)-
Davon pro Monat-
Vorsteuer 2027 auf diesen Rechnungen – dem Grunde nach nicht abziehbar, bis eine E-Rechnung nachgereicht ist-
Vorsteuer 2027 pro Monat (je Voranmeldung)-
Vorsteuer ab 2028, wenn alle Lieferanten bei PDF bleiben (Pflicht dann für alle)-
Arbeitsstunden 2027 für Nachforderungen-
Kosten 2027 für Nachforderungen-
Kosten ab 2028 für Nachforderungen pro Jahr-

Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.

Stand: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Abschnitt 15.2a Abs. 1 UStAE) und § 27 Abs. 38 UStG. Eine nachgereichte E-Rechnung berichtigt die Rechnung; im Einzelfall kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug trotzdem gewähren (Abschnitt 15.2a Abs. 1a UStAE). EDI-Verfahren bleiben mit Zustimmung bis 31.12.2027 zulässig. Keine Steuerberatung im Einzelfall.

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